[Anrede an die jeweiligen PolitikerInnen],
am frühen Morgen des 21.05.2008 kam es im Zuge eines konzertieren Polizeieinsatzes bundesweit zu 23 Hausdurchsuchungen und 10 Verhaftungen von TierrechtsaktivistInnen.
Sowohl der Polizeieinsatz als auch die Verhängung der Untersuchungshaft sind grob unverhältnismäßig. So wurden Türen eingerammt und vermummte Polizeieinheiten stürmten mit gezogenen Pistolen die Wohnungen. Es kam in Folge zu massiven verbalen und körperlichen Einschüchterungen und Demütigungen.
Als Grund für die Razzien wird von der Staatsanwaltschaft der § 278a StGB ("kriminelle Organisation") angeführt. Beweise zur Existenz einer "kriminellen Organisation" blieben die Behörden allerdings bisher schuldig. Die Staatsanwaltschaft gibt bisher auch nicht an, welche konkreten Zusammenhänge es zwischen den Inhaftierten und dieser ominösen Organisation geben soll. Der über ein Jahr lang durchgeführte große Lauschangriff hat keinerlei Hinweis auf die Durchführung, Planung oder Organisation einer kriminellen Handlung gebracht. Gibt es einen besseren Beweis der Unschuld der Beschuldigten?
Es kann in einem Rechtsstaat nicht angehen, dass Menschen ohne triftige Gründe in Untersuchungshaft genommen und einfach Computer, Mobiltelefone, Mitgliederdateien und Unterlagen beschlagnahmt werden. Vier Tierschutzvereine wurden auf diese Weise ihrer kompletten Arbeitsgrundlage beraubt. Das sind grobe Verletzungen der Bürgerrechte.
In Österreich gibt es eine bunte Palette von Bürgerinitiativen und NGOs, die jetzt durch § 278a direkt gefährdet sind. Alle "Verdachtsmomente", die die Staatsanwaltschaft gegen die Beschuldigten anführt, sind normale, typische NGO-Arbeit. Wer soll sich nach diesen Vorfällen noch trauen, kritische NGO-Arbeit zu leisten? Bitte stellen Sie sicher, dass unsere Grundrechte gewahrt bleiben und dass die so wichtige Arbeit von NGOs in unser aller Interesse wieder angstfrei möglich wird.
Hochachtungsvoll,
[Name des Absenders bzw. der Absenderin]
[Wenn angegeben, dann Anschrift des Absenders bzw. der Absenderin]
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