Erlebnisberichte
Hausdurchsuchungen
Zitate aus Augenzeugenberichten (zum Schutz der Betroffenen
anonymisiert)
Wohnungsdurchsuchung ***, unschuldig in Haft, gab
folgende Beschreibung ab: *** wurde von den Beamten
in Handschellen gelegt und in der Boxershorts auf den Gang
gestellt. Otto, *** Hund stand mitten im Raum. Während ein
Beamter die Waffe gegen Otto richtete, wurde über diesen
ein Käfig gestülpt. Dort wurde er über eine Stunde bellend
stehen gelassen, während die Wohnung durchsucht wurde. So
wurde der Hund belassen, bis die Tierrettung des Wiener
Tierschutzvereins ihn abholte. *** stand während der ganzen
Zeit weiterhin in Handschellen am Gang. Sein Nachbar hat
das ganze Treiben beobachtet. Es wurde *** verwehrt eine
Vertrauensperson anzurufen. Auch einen Anwalt/eine Anwältin
durfte er nicht verständigen.
Wohnungsdurchsuchung *** und ***, beide beschuldigt,
aber nicht in Haft: Um etwa halb Sieben in der
Früh gab es zwei dumpfe, laute Schläge gegen die Tür. Wir
lagen beide nackt im Bett und waren Sekunden darauf - bevor
wir noch realisiert hatten was passiert war- von vier Beamten
mit Maske und gezogener Waffe umstellt und angeschrieen
wir sollen uns nicht bewegen und die Hände heben. [...]
*** bemühte sich in der Zwischenzeit den Durchsuchungsbefehl
zu lesen. Es wurde aber trotz heftigen Insistierens zu Warten
schon mit der Durchsuchung begonnen, bevor er ihn zu Ende
lesen konnte. Ein Telefongespräch wurde zu diesem Zeitpunkt
verweigert. Weil *** die Durchsuchung beobachten wollte,
kam er nicht dazu, die Rechtsmittelbelehrung zu lesen und
war über das Recht eine Vertrauensperson hinzuziehen zu
dürfen, nicht informiert. [...] Ich brachte die Hunde dann
in die Küche, dabei sagte ein Beamter zu mir: „Der Maulkorb
bleibt aber oben, sonst gibt es tote Hunde".
Wohnungsdurchsuchung ***: Am Mittwoch,
21.05.2008, wurde um 6:00 Uhr Früh die Wohnungstüre gewaltsam
eingetreten. Es wurde also nicht zuerst angeläutet. Ca.
20 bis 30 Polizeibeamte und zwei Wega-Beamte in voller Ausstattung
stürmten die Wohnung, was als völlig unverhältnismäßig und
übertrieben zu bezeichnen ist. *** lag zu dieser Zeit nackt
in seinem Bett, er wurde von den Beamten aus dem Schlaf
gerissen und mit Waffen bedroht. Es wurde ihm nicht gestattet,
eine Vertrauensperson oder einen Anwalt zu verständigen
bzw. hinzuzuziehen. Während Polizisten die Hausdurchsuchung
durchführten, wurde er in einem Zimmer festgehalten. Ihm
blieb es also verwehrt, der Durchsuchung beizuwohnen. Die
einzelnen Zimmer wurden außerdem gleichzeitig durchsucht,
daher ist es ihm nicht bekannt, welche Gegenstände nun wirklich
genau konfisziert wurden und ob es zu unnötigen Sachbeschädigungen
kam. Es wurde ihm danach lediglich eine Liste von beschlagnahmten
Gegenständen vorgelegt. Darunter befanden sich z.B. auch
Bücher mit linkspolitischem Inhalt.
Bürodurchsuchung, *** Büro,, geschrieben von ***:
Am Mittwoch den 21.05.2008 fuhr um 6:00 Uhr in der Früh
ein Auto in unseren Hof. Wie ich im Nachhinein erfuhr, pochten
die zwei Polizisten in Zivil kurz und intensiv an die Haustür
meiner Schwester, da wir in einem Zweifamilienhaus wohnen.
Sofort nach dem ersten Pochen rissen sie die unversperrte
Tür auf und drangen in das Schlafzimmer meiner Schwester,
sie schrieen meinen Namen und weckten und erschreckten somit
auch das 9jährige Kind meiner Schwester, das im elterlichen
Schlafzimmer schlief. Als sich der Irrtum klärte fanden
die zwei Beamten es nicht der Mühe wert sich zu entschuldigen.
Sie verließen das Haus und pochten sehr laut und kurz an
meine Haustür. Die Haustür war nicht versperrt und so standen
sie unmittelbar danach in meinem Vorzimmer und schrieen
wieder meinen Namen. Ich befand mich zu der Zeit im ersten
Stock in unserem Schlafzimmer und hatte so noch genügend
Zeit mich spärlich zu bekleiden und nach unten zu gehen.
Die Beamten hatten in der Zwischenzeit mein Handy, das in
der Küche lag eingesteckt und gaben mir zu verstehen, dass
sie die Aufgabe haben mich ins Büro zu bringen, mehr wissen
sie nicht, telefonieren darf ich nicht. Sie verweigerten
mir jeglichen Anruf, auch um meine Termine abzusagen. Ich
bekam auch keine weitere Auskunft, was diesen Überfall und
die Freiheitsberaubung rechtfertigen würde. Ich wurde gezwungen
mich in das Auto der Zivilbeamten zu setzen und mit ihnen
nach Wien zu fahren. In der ***straße angekommen warteten
schon etwa 30 Beamte auf uns. [...] Die Beamten nahmen auch
sämtliche Foto- und Filmausrüstungen mit, sämtliches Video-
und Fotomaterial, fast alle Ordner, die gesamte Buchhaltung,
alle Handys und die gesamten Computer. Am Schluss klopften
sie noch die Wände ab und waren auf der Suche nach einem
Safe.
Hausdurchsuchung ***: Um 6:00 Uhr früh
am 21.05.2008 läutete die Glocke meiner Wohnung, ich ging
zum Klofenster, um hinauszuschauen. Mehrere Polizisten und
Männer in Zivilstanden vor meiner Tür und sagten, dass eine
Hausdurchsuchung gibt. Ich sagte : WAS?" Die Männer
in Zivil sagten, dass ich sofort die Tür öffnen soll, sonst
brechen sie die Tür auf. Ich sagte, dass ich mir was anziehen
möchte. Sie entgegneten, dass wenn ich nicht sofort aufmache,
sie die Tür aufbrechen. Ich zog mir eine Hose an und versuchte
einen Rechtsbeistand zu erreichen. Er hob ab und ich sagte
ihm, dass ich eine Hausdurchsuchung habe. Ich habe ihn so
verstanden, dass ich die Tür ein Stückchen aufmachen soll,
um den Bescheid sehen zu können. Ich ging zur Tür mit dem
Handy in der Hand noch immer mit ihm in Verbindung. Die
Leute pumperten voll an die Tür. Ich sperrte auf und wollte
die Tür nur einen Spalt öffnen. Sofort wurde die Tür mit
voller Wucht aufgedrückt, ich wurde weggedrängt. Ein Mensch
in Zivil, hielt mir für eine Sekunde seine Marke ins Gesicht.
Ich wurde heftig zurückgestoßen und mir wurde sofort das
Handy aus der Hand gerissen. Ich schrie, dass sie nicht
so brutal sein sollen und mir das Handy zurückgeben sollen.
Ein Beamter in zivil (kurze dunkle Haare, Stöpsel im Ohr,
dunkelblaue Jacke, gestreiftes Hemd hellblau - weiß), der
mir das Handy mit Wucht aus der Hand geschleudert hat, schrie
mir den Finger ins Gesicht haltend, ich habe ihn verletzt.
Am Finger war absolut nichts, und ich habe keine Person
verletzt. [...] Währenddessen habe ich versucht, den Hausdurchsuchungsbefehl
durchzulesen und gleichzeitig zu beobachten, wie die Durchsuchung
verläuft. Durch diesen Stress konnte ich natürlich beides
nicht im ausreichenden Maße machen.
Gedächnisprotokoll von ***: Am 21.5. 2008
gegen 6 Uhr früh stürmten ca 6 Wegabeamte und 5 Kriminalbeamtinnen
unsere Wohnung in der ***gasse. Zu diesem Zeitpunkt schliefen
wir noch. Ich wurde durch das laute Bellen des Hundes (Hund
von ***) geweckt und ging ohne meine Sehbehelfe in unser
Vorzimmer. Ich konnte nur dunkle Gestalten erkennen. Ich
fing an zu schreien („seit ihr wahnsinnig", „geht's
sofort weg") und schnappte den Hund und verzog mich
mit ihm in mein zweites Zimmer, um ihn zu beruhigen. Ein
vermummter Wegatyp ging uns nach und verlangte von mir,
dass ich den Hund anleinen und ihm einen Beißkorb anlegen
soll. Worauf ich wieder zurück in unser Vorzimmer/Wohnzimmer
mit Hund ging. Dort traf ich *** an, der sich mit den Händen
an die Wand stellen musste und mit einer Waffe bedroht wurde.
Er wurde dann aufgefordert den Hund anzuleinen, was er auch
tat und gab ihm den Beißkorb hinauf und ging mit ihm aus
der Wohnung und wartete im Gang des Hauses. Ich fragte was
los sei und ob sie völlig verrückt seien und ging dann ebenfalls
aus der Wohnung in den Gang, wo uns dann der Durchsuchungsbefehl
ausgehändigt wurde.
Leben und Besuche im Gefängnis
Jeder der U-Häftlinge darf nur zweimal die Woche für eine
halbe Stunde besucht werden. Pro Besuch dürfen drei Besucher
gleichzeitig anwesend sein. Der/Die Inhaftierte sitzt dabei
hinter einer durchsichtigen Scheibe. Man kann sich nur durch
einen Telefonhörer unterhalten. Das bedeutet, dass jeweils
nur eine Person hören kann, was die/der Inhaftierte sagt.
Alle Gespräche, sowohl mit den AnwältInnen als auch mit
Familie und FreundInnen werden abgehört und aufgezeichnet.
Bisher wurde niemanden der Inhaftierten ein Telefongespräch
erlaubt. Auch alle Briefe werden geöffnet und gelesen.
Einige Personen befinden sich in Einzelzellen, andere zu
zweit, einige auch zu viert. Es gibt einmal am Tag Hofgang
für eine Stunde, wobei dieser bei Regen z.B. in Wien Josefstadt
ausfällt.
In den Justizanstalten gibt es einen Shop für die Häftlinge,
wo Zeitungen, Getränke, Papier für Briefe und dgl. gekauft
werden kann. Geld kann man den Häftlingen nicht bar geben
sondern muss es auf ein Konto überweisen. In kleinen Justizanstalten
wie Wr. Neustadt geht dies innerhalb von 1-2 Werktagen,
in Wien dauert es ab der Überweisung 10 Tage bis das Geld
bei den Inhaftierten landet.
Gegenstände wie Bücher oder Vitamintabletten dürfen den
Inhaftierten nicht gebracht werden, wenn diese nicht selbst
einen schriftlichen Antrag darauf stellen. Dies müssen sie
bei dem/der AnstaltsleiterIn. Dieser Antrag muss dann bewilligt
werden. Von der Bewilligung erfährt man dann vor Ort und
darf daraufhin erst die Gegenstände besorgen und abgeben,
was es natürlich aufgrund der Frequenz der Besuche erschwert
die Leute mit den nötigen Dingen zu versorgen.
Vorerst waren alle Häftlinge in der Justizanstalt Wr. Neustadt
untergebracht. Am Mittwoch, den 28.05 sind die 10 TierschützerInnen
voneinander getrennt worden. 4 Personen wurden nach Wien
verlegt, 2 nach Eisenstadt, die restlichen 4 verblieben
in Wiener Neustadt.
Wr. Neustadt
Besuche sind in Wiener Neustadt nur von Mo, Mi, Do und
Fr Vormittag sowie Di von 13-17h möglich. Nachdem man nie
vorher weiß, wie lange man warten muss, es aber durchschnittlich
mit Fahrzeit von Wien 5h in Anspruch nimmt, muss man sich
für jeden Besuch frei nehmen. Dabei gibt es noch eine Regelung,
dass jede/r BesucherIn nur eine Person pro Tag besuchen
darf. Dies ist weder in Eisenstadt noch in Wien der Fall.
In der Justizanstalt Wr. Neustadt gibt es zur Abhörung
nur eine einzige Person. In der Justizanstalt befinden sich
etwa 200 Häftlinge, von denen all jene bei denen Verdunklungsgefahr
befürchtete wird, abgehört werden, daher können von diesen
pro Tag nur sechs Häftlinge besucht werden. Auch eine frühe
Anmeldung stellt keine Garantie dar, noch angenommen zu
werden. Nachdem Voranmeldungen nicht möglich sind, kann
dies bedeuten, dass man nach einigen Stunden heimgeschickt
wird, weil die abhörende Person nun gehen muss. So verbringt
man Tage lang Stunden damit eine/n der TierschützerInnen
für eine halbe Stunde sprechen zu dürfen. In der letzten
Woche war allerdings - nicht bei den 10 TierschützerInnen
sondern bei den restlichen Gefangenen - weniger Besuchsandrang.
Wäsche darf in Wr. Neustadt nur per Post in einem Paket
an die Justizanstalt gesandt werden und kann nicht direkt
übergeben werden.
Die U-Häftlinge dürfen sich nur zweimal pro Woche duschen.
Wenn während der Duschmöglichkeit Besuch kommt, fällt diese
Dusche aus. Die Wäsche waschen die Leute derzeit im Waschbecken
der Zelle, da sie bisher keine andere Möglichkeit bekommen
haben.
Justizanstalt Wien Josefstadt
In Wien war nicht klar, wer nun die Besuchsbewilligungen
erteilen dürfe - die Justizanstalt Wr. Neustadt oder die
Justizanstalt Wien. Dies führte dazu, dass einige Besuche
nicht stattfinden konnten.
Wien ist ein viel größeres Gefängnis und es gibt dort
nur zwei Personen für die Abhörungen. Deshalb werden nur
Einzeltermine vergeben, damit ist beispielsweise für Häftling
XY nur Mi 9.30h und Do 9.30h ein Besuch möglich.
In Wien darf am Haftbeginn ein Wäschepaket direkt abgegeben
werden, das nächste dann aber erst nach 2 Monaten. Ansonsten
können Wäschepakete per Post gesendet werden.
Briefe können anders als in Wr. Neustadt nicht vor Ort
abgegeben werden, sondern nur per Post geschickt werden.
Hofgang wird bei Regen gestrichen.
Das Abendessen gibt es um ca. 14h. Das Essen besteht aus
Weißbrot, weißen Nudeln, Kartoffeln dgl.
Buchanträge werden nur einmal wöchentlich gesammelt und
bewilligt.
Eisenstadt
In Eisenstadt sind Besuche von Mo-Do von 12-15h möglich.
|
 |