Hungerstreik
Warum Hungerstreik?
Der Hungerstreik ist ein Protest gegen die unfassbare Behördenwillkür,
die in der Verhängung der Untersuchungshaft über 10 TierschützerInnen
gipfelt.
- Akteneinsicht wird verweigert.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht in der Lage oder nicht
dazu bereit, ihre Anschuldigungen durch entsprechende
Beweismittel zu belegen bzw. zu begründen. Den Beschuldigten
wird nur eine beschränkte Akteneinsicht gewährt. In den
zur Verfügung gestellten Akten sind keine Indizien vorhanden,
die einen dringenden Tatverdacht für einzelne Straftaten
oder gar für die Bildung einer kriminellen Organisation
begründen könnten.
Eigentlich sieht die Menschenrechtskonvention aber vor,
dass jeder Festgenommene unverzüglich über die Gründe
seiner Festnahme und die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen
unterrichtet wird.
- Keine angemessene Stellungnahme und damit Verteidigung
möglich.
Die Gefangenen werden bisher nicht einvernommen und befragt.
Also selbst zu den bisher vorgebrachten sehr unkonkreten
Vorwürfen wird ihre Stellungnahme nicht eingeholt. Auch
im Rahmen der am Haftprüfung am 6. Juni lehnte die Richtern
eine Befragung der Bechuldigten ab.
Eigentlich sollte man aber von einem Rechtsstaat erwarten
können, dass er wenn er schon so extreme Maßnahmen wie
den Freiheitsentzug setzt, den Betroffenen die Möglichkeit
gibt, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
- Dringender Tatverdacht ist nicht gegeben
Aus den freigegebenen Akten ergibt sich kein dringender
Tatverdacht. Vorgeworfen wird den Beschuldigten die Mitgliedschaft
in einer kriminellen Organisation. Die Staatsanwaltschaft
bleibt aber konkrete Angaben schuldig. Woraus ergibt sich,
dass diese Organisation überhaupt existiert haben soll?
Warum soll diese Organisation für alle von der Staatsanwaltschaft
angeführten Sachbeschädigungen verantwortlich zeichnen?
Welche Befehlshierarchien soll es in dieser Organisation
gegeben haben? Warum sollen gerade die etwa 24 Beschuldigten
Mitglieder dieser Organisation gewesen sein? Etc.
Angesichts all dieser rein spekulativen Behauptungen der
Staatsanwaltschaft kann von einem dringenden Tatverdacht
keine Rede sein.
- Verdunkelungsgefahr ist nicht nachvollziehbar
Als Grund für die Untersuchungshaft wird "Verdunkelungsgefahr"
angegeben. Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar,
da die Beschuldigten und ihr Umfeld ohnehin flächendeckenden
Hausdurchsuchungen und umfassenden Beschlagnahmungen unterzogen
wurden. Da die Beschuldigten also ohnehin auf alle relvanten
Gegenstände die in ihrem Eigentum waren, keinen Zugriff
mehr haben, erscheint eine "Verdunkelungsgefahr"
ausgeschlossen.
- Tatbegehungsgefahr ist nicht nachvollziehbar
Als zweiter Haftgrund wird "Tatbegehungsgefahr"
angegeben. Die "Tatbegehungsgefahr" erscheint
mindestens ebenso unnachvollziehbar wie die Verdunkelungsgefahr.
Ist wirklich anzunehmen, dass Personen die wissen, dass
sie intensivst von der Polizei verdächtigt und überwacht
werden, Straftaten begehen würden?
DDr. Martin Balluch nimmt seit 21. Mai 2008 keine Nahrung
mehr zu sich. Er verwendet sein letztes bisschen Autonomie,
nämlich die Möglichkeit die Essensaufnahme zu verweigern,
um gegen diese willkürliche, einem Rechtsstaat unwürdige,
Behandlung zu protestieren.
DDr. Balluch fordert die Bekanntgabe konkreter Vorwürfe
und die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen.
Der Hungerstreik aus medizinisch-physiologischer
Sicht
Der in Hungerstreik getretene verweigert die Zufuhr
von Nahrung. Diese liefert dem Organismus aber
die Nährstoffe, die zur Aufrechterhaltung des Lebens notwendig
sind.
Bei den Nährstoffen unterscheiden wir
einerseits Träger von biologischer Energie (Eiweiße, Fette
und Kohlenhydrate), die der Organismus als Treibstoff benötigt,
andererseits Vitamine und Mineralstoffe, die Stoffwechselfunktionen
aufrecht erhalten, den Flüssigkeitshaushalt regulieren und
für die Funktion der Muskeln und Nerven von essentieller
Bedeutung sind. Aminosäuren brauchen wir auch zur Eiweißsynthese.
Selbst wenn der Energie-Verbrauch durch absolute Inaktivität
weitgehend heruntergefahren wird, verbleibt ein Rest-Bedarf,
den innere Organe, Muskeln, Herz und vor allem das Nervensystem
für ihren Grundumsatz beanspruchen. Speziell letzteres ist
von einer Versorgung mit dem raschest verfügbaren Energieträger,
dem Traubenzucker (Glucose), über das Blut kritisch abhängig
um seine bioelektrische Aktivität zu erhalten.
Geht die Zufuhr von Energieträgern gegen null, greift der
Organismus auf seine Reserven zurück: zunächst werden gespeicherte
Zucker (Glykogen) verbraucht, dann die Fettreserven angezapft.
Durch den Abbau von Fett kann sich der Organismus auch Traubenzucker
(Glucose) selbst herstellen. Schließlich ist es auch möglich
als Energiequelle Eiweiß zu verbrennen – ein Vorgang der
dem Körper in letzter Konsequenz an die Substanz geht: man
spricht von Katabolismus.
Gleichzeitig benötigt man reichlich Flüssigkeit
um den (Blut)Kreislauf aufrecht zu erhalten. Wasser allein
ist da zu wenig, da im Körperwasser Salze (Elektrolyte)
gelöst sein müssen. Diese gehen aber laufend über Schweiß
und Urin verloren; selbst wenn die Niere auf absoluter Sparflamme
arbeitet und die Ausscheidung maximal drosselt, muss ein
minimaler Harnfluss und damit auch ein geringer Mineralstoffverlust
in Kauf genommen werden: diese Bilanz im Plus zu halten
ist für das kurzfristige Überleben essentiell! Stehen dem
Hungernden also keine mineralstoffhaltigen, am besten isotone,
also ähnlich wie die Körperflüssigkeit zusammengesetzte,
Getränke (zB Mineralwasser) zur Verfügung, kommt es durch
die Kreislaufschwäche rasch zu Mattigkeit, Schwindel und
Kraftlosigkeit, schließlich zu einem Schockzustand, der
ein allgemeines Organversagen bedingen kann.
Erst in weiterer Konsequenz macht sich dann der Energiemangel
durch Substanzverlust bemerkbar, der nach dem Fett- auch
den Proteinabbau einschließt und schließlich zu einem sukzessiven
Schwund an Muskelmasse führt. Dieser Prozess bedingt einen
anfangs raschen, dann immer langsamer fortschreitenden Gewichtsverlust.
Der Bedarf an Kalzium (vor allem für Muskelarbeit) wird
aus dem Skelett gedeckt, was zu progredientem Knochenschwund
führt. Wenn das Energiedefizit dann sehr weit gediehen ist,
können durch Zelluntergang auch lebenswichtige Organe versagen.
In letzter Konsequenz kommt auch noch der Mangel
an Mikronährstoffen zum Tragen: damit sind vor
allem Vitamine, gewisse Aminosäuren und Spurenelemente gemeint,
die zur Enzymsynthese zwecks Aufrechterhaltung bestimmter
Stoffwechselschritte benötigt werden. Nervenimpulse werden
schwächer, Es kann zu Immunschwäche und Hautausschlägen
kommen, ja unter gewissen Umständen können für den Betreffenden
bleibende körperliche Schäden enstehen.
Lebensgefahr besteht bei inadäquater Flüssigkeits-
und Salzversorgung schon nach wenigen Tagen. Wird die Kreislauffunktion
andererseits durch deren ausreichende Zufuhr zunächst noch
erhalten oder nimmt der Betreffende über die Flüssigkeit
auch ein gewisses Maß an Energieträgern zu sich, entsteht
der kritische Zustand erst nach mehreren Wochen. Zusätzliche
Vitaminzufuhr kann auch ein viele Monate langes Durchhalten
erwirken, wie schon einige Beispiele gezeigt haben. Entscheidend
dürfte dabei der Bedarf an Thiamin (Vitamin B1) sein, das
für die energetische Versorgung speziell des zentralen Nervensystems
eine tragende Rolle spielt. Gehen dem Organismus seine diesbezüglichen
Reserven aus, tritt ein Zustand ein, ähnlich wie bei chronischen
Alkoholikern, der zu Gedächtnisverlust, Verwirrtheit, Apathie,
Desorientiertheit, Gangunsicherheit, Störungen der Bewegungskoordination,
Augenmuskellähmungen, Sprech- und Schluckproblemen sowie
psychischer Beeinträchtigung führen kann. Dieses Krankheitsbild
spiegelt eine permanente Nervenzellschädigung wieder und
kann auch nach Beendigung des Fastens ein bleibendes sein.
Speziell bei fehlender oder ungenügender Flüssigkeits-
und Elektrolytzufuhr drohen schon frühzeitig Gehirnschwellung
mit möglichen fatalen Konsequenzen oder auch – mitbedingt
durch den Muskelzerfall – ein akutes Nierenversagen, das
dann einer raschen Behandlung bedarf. Die meisten Todesfälle
unter Hungerstreikenden sind bei Menschen aufgetreten, deren
Vitamin (Thiamin-) zufuhr unzureichend war.
Dr. med. Bernd Balluch
Arzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Spitalsarzt am SMZ Süd/Preyersches Kinderspital
Gallgasse 59/1
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Tel.: 06646108301
Ordination:
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