Fragenkataloge für die Evaluierung der Schaden-Nutzen
Abwägung bei Anträgen für Tierversuche
Seit 1989 gibt es in Österreich eine sogenannte §12-Kommission,
die vor Durchführung eines Tierversuchs diesen zu begutachten
hat. Dabei wird zwar jeder Tierversuch für jedes noch so
unnötige Versuchsziel im Sinne des Grundrechts der Freiheit
der Wissenschaft zugelassen, aber er soll so human wie möglich
durchgeführt werden, d.h. unter Nutzung von so wenig wie
möglich Tieren, denen so wenig Leid wie notwendig zuzufügen
ist.
Im neuen Tierversuchsgesetz soll das anders werden. Pelzfarmen
wurden verboten, auch wenn sie noch so human durchgeführt
werden, weil der Luxuartikel Pelz einfach das Tierleid in
der Produktion nicht rechtfertigt. Ähnlich rechtfertigen
manche Ziele von Tierversuchen die auch noch so humane Durchführung
der Versuche nicht. Im neuen Tierversuchsgesetz soll also
objektiv abgewogen werden, welche Tierversuche ethisch einfach
grundsätzlich nicht vertretbar sind und abgelehnt gehören.
In der Nutztierhaltung gibt es z.B. den Tiergerechtheitsindex,
mit dem festgestellt werden kann, ob eine Haltungsform als
tiergerecht zu bezeichnen ist. Dabei werden lauter Aspekte
der Haltung erhoben, wie z.B. bei Schweinen ob Stroh zur
Verfügung steht, ob es Mehrflächenbuchten oder nur Vollspaltenböden
gibt usw., und dafür Punkte vergeben. Wenn in Summe mehr
als 28 Punkte herauskommen gilt die Haltung als tiergerecht.
Ähnlich soll im neuen Tierversuchsgesetz darüber entschieden
werden, ob ein Tierversuch grundsätzlich aus Tierschutzgründen
abzulehnen ist oder nicht. Man beantwortet einfach eine
Anzahl von Fragen und die Gesamtsumme der Punkte gibt dann
Auskunft darüber, ob der Versuch über oder unter einer angenommenen
Grenze liegt und daher genehmigt oder untersagt wird.
Erster Evaluierungskatalog: David Porter aus Kanada 1992
David Porter, der selbst Tierversuche durchführt, hat bereits
1992 erstmals einen solchen Fragenkatalog vorgeschlagen.
Quelle: Porter, DG: „Ethical scores for animal experiments“,
Nature Vol 356, 12. März 1992, Seite 101-102.
Dabei werden für jede Antwort 1-5 Punkte vergeben, je mehr
Punkte, desto weniger vertretbar ist der Versuch. Die Fragen
sind:
- Zielt der Tierversuch auf Heilverfahren für Menschen
ab? (sehr=1, gar nicht=5)
- Wie realistisch ist es, dass das Versuchsziel erreicht
wird? (ausgezeichnet=1, begrenzt=5)
- Welche Tierart wird verwendet? (ohne Zentralnervensystem=1,
höhere Säugetiere=5)
- Welche Schmerzbelastung für die Tiere wird erwartet?
(keine=1, schwere=5)
- Wie lange wird die Belastung dauern? (sehr kurz=1,
sehr lange=5)
- Wie lange dauert das Experiment im Vergleich zur Lebensdauer
der Tiere? (sehr kurz=1, sehr lang=5)
- Wie viele Tiere werden verwendet? (1 bis 5=1, >100=5)
- Wie werden die Tiere im Versuchslabor gehalten und
gepflegt? (ausgezeichnet=1, schlecht=5)
Dieser Katalog ist als Denkanstoß zu betrachten, in späteren
Modellen wurden dann ethisch negative Aspekte, wie Tierleid,
auch mit negativen Zahlenwerten versehen, positive Aspekte
wie das Ziel, den Menschen von einer schweren Krankheit
zu heilen, mit positiven Zahlenwerten. Bleibt die Summe
negativ, ist der Tierversuch abzulehnen, wird sie positiv,
kann er durchgeführt werden.
Das holländische Modell von 1994
Im holländischen Evaluierungskatalog von 1994 wird die
Anzahl der Fragen auf über 50 erhöht. Quelle: De Cock Buning
TJ und Theune E 1994: „A comparison of three models
for ethical evaluation of proposed animal experiments“,
Animal Welfare 3, Seite 107-128.
Im Fragenkatalog werden dabei die wissenschaftliche Qualität
des Tierversuchs, die Belastung für die Versuchstiere, die
Bedeutsamkeit für die menschliche Gesellschaft und zuletzt
die Vertrauenswürdigkeit der Forschergruppe erhoben. Bei
einer geringen Bedeutsamkeit, z.B. ein kleiner Erkenntnisgewinn
ohne Bezug zu Heilungsverfahren für Krankheiten von Menschen
oder Tieren, wird der Tierversuch grundsätzlich abgelehnt.
Eine mittelmäßige Bedeutsamkeit des Tierversuchs führt nur
bei einer schweren Belastung für die Versuchstiere zur Ablehnung.
Sehr bedeutsame Tierversuche werden bei diesem Evaluierungskatalog
immer genehmigt, egal wie viel Leid sie für die Tiere mit
sich bringen, außer die wissenschaftliche Qualität des Versuchs
ist mangelhaft oder die Forschergruppe ist durch ihre Vorgeschichte
als unverlässlich ausgewiesen.
Heute sieht man das etwas anders. Selbst die EU-Richtlinie
2010/63 erlaubt den Mitgliedsstaaten, Tierversuche, die
ein lang andauerndes, schweres Leid verursachen, grundsätzlich
zu verbieten. Eine wissenschaftliche Studie hat gezeigt,
dass schweres Leid für die Versuchstiere, insbesondere wenn
es länger andauert, die Verlässlichkeit der Versuchsergebnisse
stark beeinträchtigt. Neben dem Tierschutzargument gegen
ein solches Leid, lässt sich also auch ein wissenschaftliches
Argument gegen Tierversuche vorbringen, die ein solches
Leid verursachen. Daher sollte ein Evaluierungskatalog derartiges
Leid grundsätzlich ausschließen.
Quelle: Lindl T et al 2005: „Tierversuche in der biomedizinischen
Forschung“, ALTEX 22, 143-151.
Der holländische Fragenkatalog von 1999
1994 und 1995 wurden zwei deutsche Evaluierungskataloge
veröffentlicht. Der zweite holländische Fragenkatalog von
1999 fand dann in Genehmigungsverfahren für Tierversuche
in Südafrika Anwendung. Quelle: Stafleu FR et al 1999: „The
ethical acceptability of animal experiments: a proposal
for a system to support decision-making“, Laboratory
Animals 33, Seite 295-303.
Auf der Nutzenseite wird in diesem Katalog aufgrund der
Beantwortung einiger Fragen der Gesamtwert des Tierversuchsprojekts,
zusammengesetzt aus den menschlichen Interessen an Gesundheit,
Wissenszuwachs und ökonomischem Gewinn, ermittelt. Anschließend
ergibt sich aus einer Anzahl von Aspekten, wie der Qualität
der Methodik und der Wahrscheinlichkeit, das angepeilte
Ziel zu erreichen, die Gesamtrelevanz des Tierversuchsprojekts.
Das Menschliche Interesse an dem Tierversuch ist dann sein
Gesamtwert multipliziert mit der Gesamtrelevanz.
Demgegenüber auf der Schadensseite steht die Gesamtbelastung
durch das Tierversuchsprojekt, die sich mittels einer mathematischen
Formel aus der aktuellen Belastung für die Versuchstiere,
der Anzahl der betroffenen Tiere und der Dauer der Belastung
errechnet. Das Tierliche Interesse ergibt sich dann als
Summe aus der Gesamtbelastung, dem intrinsischen Wert der
Tiere und einem Summanden, der sich aus der psychologischen
Komplexität der verwendeten Versuchstiere errechnet. Ist
das Menschliche Interesse größer als das Tierliche, darf
der Tierversuch stattfinden, ansonsten nicht.
Der Schweizer Evaluierungskatalog
Neben anderen Fragenkatalogen dieser Art wurde 2007 behördlicherseits
ein eigener Evaluierungskatalog für das Genehmigungsverfahren
von Tierversuchen in der Schweiz entwickelt. Dieser Katalog
wird seitdem dort angewandt. Es ist zwar nicht zwingend
vorgeschrieben, den Katalog positiv zu bestehen, um einen
Tierversuch genehmigt zu bekommen, aber nur mit dem Katalog
positiv bewertete Tierversuche erhalten Forschungsgelder,
weshalb er in der Praxis eine große Bedeutung hat.
Für den Schweizer Evaluierungskatalog sind 29 Fragen zu
beantworten. Damit werden auf der einen Seite der Erkenntnisgewinn
durch den Tierversuch, die Relevanz für Gesundheit und Lebensqualität
der Menschen und die Relevanz für Gesundheit und Wohlergehen
der Tiere erhoben und auf der anderen Seite der Beeinträchtigung
des Wohlergehens der Versuchstiere, Aspekten der Verwendung
der Tiere und das Verantwortungsbewusstsein der ForscherInnen
gegenüber gestellt. Der Katalog kann auf der folgenden Webseite
heruntergeladen werden: http://tki.samw.ch/
Ein Evaluierungskatalog für das österreichische Tierversuchsgesetz
Auf Basis dieser Evaluierungskataloge und eigener Ideen
entwickelt nun das Messerli-Institut an der Uni und der
Veterinärmedizin in Wien einen eigenen österreichischen
Fragenkatalog. Nach Angaben der ForscherInnen wird dieser
noch im Jahr 2012 veröffentlicht. Dieser Evaluierungskatalog
könnte dann in Form einer Verordnung als objektives Kriterium
für den Genehmigungsprozess für Tierversuche in Österreich
verpflichtend vorgeschrieben werden. Tierversuche mit wenig
Erfolgsaussichten auf neue Heilungsmethoden für Menschen,
die aber vielen Tieren schweres Leid zufügen, können dadurch
grundsätzlich verboten werden. Die Verwendung eines Kriterienkatalogs
dient der Objektivierung, der Transparenz, der Gerechtigkeit
bezüglich einer Gleichbehandlung von Anträgen und einem
konstanten Schutzniveau des Mitgeschöpfes Tier. Auch Lindl
T et al 2012, „Guidance on Determining Indispensability
and Balancing Potential Benefits of Animal Experiments with
Costs to the Animals with Specific Consideration of EU Directive
2010/63“, ALTEX Vol 29, Nr 2, Seiten 219-228, fordern
die Einführung eines Evaluierungskatalogs im Genehmigungsverfahren
für Tierversuche.
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