Das österreichische Tierversuchsgesetz
ist bereits über 23 Jahre alt! Eine
neue EU-Richtlinie zwingt die Regierung
jetzt, eine schon lang geforderte Reform
des Tierversuchsgesetzes auch wirklich
durchzuführen. Wir, die UnterzeichnerInnen,
fordern daher vom Parlament:
- Tierschutz ins Tierversuchsgesetz!
Bisher können Tierversuche nur verboten
werden, wenn es Alternativen gibt
oder die Versuche wissenschaftlich
nicht sinnvoll sind. Das neue Tierversuchsgesetz
muss eine ethische Abwägung zwischen
dem Schaden für die Versuchstiere
und dem Nutzen für die Menschen enthalten
und jene Versuche, die unnötig sind,
untersagen!
- Tieranwaltschaft für Versuchstiere!
Ein Rechungshofbericht von 2002 hat
gezeigt, dass die Kontrollen von Tierversuchen
versagen. Die Tierschutzombudsschaften
sind für Tierversuche nicht zuständig.
Das neue Tierversuchsgesetz muss den
Tierschutzombudsschaften Parteienstellung
in den Genehmigungsverfahren für Tierversuche
geben und ihnen eine Berufungsmöglichkeit
im Sinne der Tiere einräumen!
- Tierschutz in die Verfassung!
1996 gab es ein erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren
dazu, 2004 stimmte das Parlament einstimmig
dafür. Bis heute wurde das Versprechen
nicht erfüllt. Ohne Tierschutz in
der Verfassung können Tierversuche
– die Freiheit der Wissenschaft steht
in der Verfassung! – durch Tierschutz
nicht eingeschränkt werden. Zusammen
mit dem neuen Tierversuchsgesetz muss
Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen werden!
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