Tierschutz in die Verfassung
Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen war bereits eine
der drei Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens im März
1996. In dieser einen Eintragungswoche gingen damals 460.000
Menschen in ihr Bezirksamt und unterschrieben das Begehren.
Das Tierschutzvolksbegehren war damit eines der erfolgreichsten
Volksbegehren in der Geschichte.
Nach einer intensiven Kampagne, in deren Rahmen auch in
die Landtagswahlkampfschlacht für Kärnten und Salzburg,
sowie in die Bundespräsidentschaftswahl, jeweils 2004, eingegriffen
wurde, beschloss das Parlament einstimmig, die Regierung
aufzufordern, sie möge die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel
in die Verfassung durchführen. Es wurde ein Verfassungskonvent
gegründet, der sich mit einer Neustrukturierung der Verfassung
beschäftigen sollte, doch es gab keine Einigung. Anlässlich
der Nationalratswahlen 2006 versprachen alle Parteien noch,
in der nächsten Legislaturperiode für Tierschutz in die
Verfassung zu stimmen. Doch der Verfassungskonvent starb
und mit ihm starb die Initiative dazu.
Also sammelten sich alle Tierschutzorganisationen unter
einem Banner im Jahr 2008 und wollten in einer schlagkräftigen
Kampagne Tierschutz in die Verfassung bringen. Am 21. Mai
2008 sollte die Kampagne beginnen – aber sie wurde durch
den Polizeischlag im Rahmen der Tierschutzcausa in den frühen
Morgenstunden desselben Tages im Keim erstickt. Damals hatten
wir eine eigene Webseite aufgesetzt, www.tierschutz-in-die-verfassung.at,
die seitdem in den Dornröschenschlaf gefallen ist.
Auswirkungen einer Verfassungsbestimmung Tierschutz
Eine Reihe anderer Länder hat Tierschutz bereits in die
Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland und die Schweiz.
Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg
verankert. Die Verfassung ist die Grundlage des Zusammenlebens
in unserer Gesellschaft. Sie legt die Wertebasis fest, auf
die wir uns in der Gesellschaft geeinigt haben. Tierschutz
ist schon längst ein Grundwert und muss daher endlich in
der Verfassung verankert werden. Was als Wertekonsens in
der Verfassung steht, muss von allen Verantwortlichen in
der Gesellschaft beachtet werden und in alle Entscheidungen
einfließen, wie z.B.
- Entscheidungen von Gerichten, wie bestehende Gesetze
interpretiert werden
- Beschlussfassungen von neuen Gesetzen im Parlament
- Vollzug von Gesetzen durch die Exekutive
- Genehmigungen von Tierversuchen
- Ausmaß der Förderung von Tierschutz durch die öffentliche
Hand (z.B. Tierheime)
Grundsätzlich findet bei jeder gesellschaftspolitischen
Entscheidung eine Abwägung zwischen Rechtsgütern statt,
bei Tierschutzfragen kommt es dabei auf die Gewichtigkeit
von Tierschutz als gesellschaftlichem Interesse an. Tierschutz
in der Verfassung würde dieses Gewicht erhöhen und dadurch
die Abwägung mit Rechtsgütern, die bereits in der Verfassung
verankert sind, erst ermöglichen. Das kann u.a. folgende
konkreten Themen betreffen:
- Tierversuche
Hier muss das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft,
das in der Verfassung steht, mit dem Tierschutzinteresse
abgewogen werden.
- Singvogelfang
Alte Traditionen können nur aus schwerwiegenden Gründen
eingeschränkt werden, erst wenn Tierschutz in der Verfassung
steht könnte das ausreichen, um den Singvogelfang endlich
zu verbieten.
- Tierqual in der Kunst
Bei einer Reihe von Kunstprojekten ermöglicht die in der
Verfassung garantierte Freiheit der Kunst Tierquälereien,
wie z.B. Goldfische, die in einem Mixer zerstückelt wurden,
ein angeketteter Hund, der neben dem Zuschauerstrom verhungern
musste, oder das 6-Tage-Theater, in dessen Verlauf als
Kunstakt lebende Stiere vor den Augen der ZuschauerInnen
getötet wurden. Ohne Tierschutz in der Verfassung kann
die Freiheit der Kunst nicht gegen Tierschutzbedenken
abgewogen werden.
- Meinungsfreiheit für Tierschutz
Die Proteste von TierschützerInnen z.B. gegen Pelz werden
von den Behörden immer wieder mit der Begründung stark
eingeschränkt, dass die verfassungsgeschützte Gewerbefreiheit
wichtiger als der Tierschutz wäre. Mit Tierschutz in der
Verfassung hätte sich auch das Gewerbe an Tierschutzprinzipien
zu orientieren.
- Tierquälerei bei der Religionsausübung
Am 11. Juni 1992 wurden in Tirol einige Personen wegen
Tierquälerei verurteilt, weil sie im Rahmen des Kurbanfestes
Schafe ohne Betäubung getötet hatten, was nach dem damaligen
Tiroler Tierschutzgesetz verboten war. Im Juni 1996 hob
der Oberste Gerichtshof die Verurteilung zusammen mit
dem Verbot, ohne Betäubung Tiere nicht schlachten zu dürfen,
auf. Mit Tierschutz in der Verfassung könnte die Religionsfreiheit
durch Tierschutzbestimmungen eingeschränkt werden.
Im Verfassungsausschuss des Parlaments wurde Tierschutz
Anfang 2012 wieder ein Thema. Man beschloss, einen eigenen
Unterausschuss mit der Parität 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne
und 1 BZÖ zu gründen, der die Umsetzung einer Staatszielbestimmung
besprechen soll. Allerdings hat die dafür zuständige ÖVP
im Verfassungsausschuss diesen Unterausschuss bis Juli 2012
noch immer nicht konstituiert, die Mitglieder wurden bis
dahin gar nicht festgelegt. Um eine vernünftige Reform des
Tierversuchsgesetzes durchführen zu können, muss Tierschutz
gleichzeitig mit dem Beschluss zum neuen Tierversuchsgesetz
in die Verfassung aufgenommen werden. Die konkrete Staatszielbestimmung
Tierschutz wurde bereits 2004 vom Parlament 2004 formuliert:
Das Wohlbefinden und das Leben der Tiere werden aus der
besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf
geschützt.
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Tierversuche:
jährlich sterben etwa 200.000 Tiere im Tierversuch |
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SIngvogelfang
als Tradition - ein Stieglitz in einer typischen Klappfalle |
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Im Rahmen
einer Kunstaktion verhungernder Straßenhund |
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Gewerbefreiheit
wichtiger als Meinungsfreiheit für Tierschutz? |
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Religionsfreiheit:
Die Betäubung muss erst nach dem Durchschneiden der
Kehle erfolgen |
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