Beweisvideo: Polizist schlägt VGT-Tierschützer, Falschaussage der Zeugen
UVS-Richter ortet Grundrechtsverletzung „aufs Gröblichste“, VGT forciert Anzeige gegen Polizei sowie Schadensersatzklage für beim Angriff beschädigte Brille, Navi und Videokamera
Steiermark, Laßnitzhöhe, Äußere Ragnitz, 4.12.2011
Am 4. Dezember 2011 filmten 2 Tierschützer des VGT nahe Graz von öffentlichen Wegen aus eine Treibjagd. Da diese verbotener Weise zu nahe an einem Wohngebiet stattfand, riefen die beiden Aktivisten die Polizei. Diese erschien, stellte sich aber sofort auf die Seite der Jägerschaft und forderte die Tierschützer auf, ihre Ausweise zu zeigen. In Österreich besteht aber keine Ausweispflicht. Im Gegenzug waren die Beamten nicht bereit, wie gesetzlich vorgesehen, ihre Dienstnummern zu nennen. Um also zu dokumentieren, wer die beiden Beamten waren, die sich nicht an die Gesetze hielten, filmte einer der Tierschützer das Polizeiauto. Was von da an geschah, ist im folgenden Film dokumentiert.
Einer der Beamten stieß den filmenden Tierschützer mit der Hand. Als dieser deshalb wegzugehen begann, wurde er von dem Polizisten von hinten angegriffen, niedergeschlagen und 30 Minuten lang auf dem kalten Boden festgehalten. Er trug dabei nicht nur eine Beule am Kopf und ein blutiges Ohr davon. Der Polizist beschädigte auch noch die Brille, das Navigationsgerät und die Videokamera des Tierschützers.
Nach diesem Angriff behauptete die Polizei plötzlich, der Tierschützer hätte den Polizisten geschlagen und nicht umgekehrt. Ein Jäger und der Kollege des Polizisten, der den Angriff zu verantworten hat, machten übereinstimmende Zeugenaussagen, die die Vorwürfe gegen den Tierschützer zu bestätigen schienen. Doch das folgende Video widerlegt alle diese Behauptungen im Detail. Aufgrund dieses Videos entschied jetzt ein Richter am Unabhängigen Verwaltungssenat Graz, Zitat:
„[Der Tierschützer] wurde durch die willkürliche Festnahme und Anhaltung am Boden in den Grundrechten der persönlichen Freiheit und dem Grundrecht, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, aufs Gröblichste verletzt.“
Während die Staatsanwaltschaft noch immer auf Basis dieser widerlegbar falschen Zeugenaussagen gegen den Tierschützer wegen schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ermittelt, forciert der VGT seinerseits seine Anzeige wegen Körperverletzung durch den Polizisten und plant, eine Amtshaftungsklage um Schadensersatz für die beschädigte Brille, das Navigationsgerät und die Videokamera einzubringen.
Zitate aus dem Urteil siehe http://www.martinballuch.com/?p=1089.
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