Problemkreis:
Kastenstände
Bundestierschutzgesetz
1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 2.10 4.
Für Sauen in den ersten 4 Wochen nach dem Decken
und ab 1 Woche vor dem Abferkeltermin für die gesamte
Zeit des Abferkelns und Säugens sind Kastenstände
erlaubt. Betriebe mit weniger als 10 Sauen können
die Tiere in der restlichen Zeit einzeln halten, sofern
die Bucht ein ungehindertes Umdrehen erlaubt, alle anderen
Betriebe müssen die Sauen in der restlichen Zeit
in Gruppen halten. Gilt ab 1. Jänner 2003 für
neugebaute Betriebe, ab 1. Jänner 2013 für alle.
Die jetzige Situation der Schweine:
98,1% aller Zuchtsauen müssen ins
Abferkelgitter!
72,1% aller Zuchtsauen sind ununterbrochen im Kastenstand!
Die Kastenstände verhindern praktisch jegliche Bewegung,
die Sauen können nicht einmal einen Schritt vorwärts
oder rückwärts machen. Den Tieren wird durch
die Enge sogar das Abliegen und das Aufstehen erschwert.
Natürlich können sie auch ihren Lebensraum nicht
in Liegeplatz und Kotplatz trennen und keinen adäquaten
Nestbau durchführen. Auch die Mutter-Kind Beziehung
wird durch den Kastenstand erschwert bzw. unmöglich
gemacht.
Was sagt die Wissenschaft?
Zur Ermöglichung des Sozialverhaltens müssen
Schweineställe so gebaut sein, dass in der Regel
Gruppenhaltung vorgesehen wird. Das Halten von Sauen in
Kastenständen bis zu vier Wochen nach dem Belegen
erachtet die IGN als zu lange. Werden Sauen vor dem Beginn
der Nidationsphase der befruchteten Eier gruppiert, so
ist keine höhere Abortrate zu erwarten als beim Gruppieren
nach der Nidationsphase. Der Zeitraum der Kastenstandhaltung
ist deshalb auf 10 Tage nach dem Belegen einzugrenzen
und der Zusatz anzubringen, dass beim Vorliegen praxistauglicher
Gruppenhaltungssysteme für die Deckzeit die Kastenstandhaltung
gänzlich verboten wird.
Die IGN fordert, dass die Ausnahme für Betriebe mit
weniger als 10 Sauen gestrichen wird. Die wenigen tragenden
Sauen auf diesen Betrieben können auch in der Gruppe
gehalten werden.
Eine analoge Forderung gilt für das Halten von Sauen
in Abferkelbuchten mit Kastenstand. Aktuelle wissenschaftliche
Erkenntnisse zeigen, dass in tiergerecht gestalteten Bewegungsbuchten
nicht mehr Totgeburten bzw. erdrückte Ferkel während
der Geburt auftreten als in Abferkelbuchten mit Kastenständen.
(IGN*)
Ein sehr kritischer Punkt bezüglich Tiergerechtheit
ist die Fixierung der Sauen im Abferkelgitter. Eine Vielzahl
von wissenschaftlichen Untersuchungen hat gezeigt, daß
die Fixierung eine starke Belastung der Sau darstellt
(Verhinderung des Wurfnestbaus, längere Geburtsdauer,
Begünstigung MMA-Komplex, starke Einschränkung
des Mutter-Kind-Kontaktes etc.). Eine Reihe von Versuchsergebnissen
und mittlerweile Erfahrungen von hunderten Praxisbetrieben,
vor allem aus der Schweiz, zeigen, daß gute Bewegungsbuchten
nicht zu höheren Verlusten führen als die konventionellen
Kastenstände. Dies hat zur Folge, daß eine
Fixierung von Sauen in der Schweiz künftig nicht
mehr erlaubt ist. Hingegen hat die Gruppenhaltung von
säugenden Sauen unter Versuchsbedingungen zu unterschiedlichen
Ergebnissen geführt. Allerdings liegen Praxisauswertungen
mit positiven Ergebnissen aus Schweden und Norwegen vor.
(GÖT^)
Verbesserungsvorschlag des VGT: ein Ende aller Kastenstände,
sowohl während der Schwangerschaft als auch in der
Abferkelbucht!
Statt dem Kastenstand während der Schwangerschaft
können die Tiere in geeigneter Gruppenhaltung leben.
Zur Geburt zieht sich die Sau gerne aus der Gruppe zurück
und baut ein Nest. Dies kann in sogenannten FAT Buchten
erfolgen, in denen sich die Muttersau frei bewegen kann,
während ihre Ferkel ein von der Mutter durch Eisenstangen
abgegrenztes Liegenest haben, in das sie aus und eingehen
können. Es gibt aber auch Gruppenabferkelung und
Gruppensäugen, das sich in der Praxis bewehrt hat.
* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung
(1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen
gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger,
Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung
und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und
Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)
^GÖT: Gesellschaft für Ökologische Tierhaltung
(Vereinigung von WissenschaftlerInnen zur Durchführung
von Forschungsvorhaben in der Nutztierhaltung; Geschäftsstelle:
Dr. Bernhard Hörning, Fachgebiet angewandte Nutztierethologie
und tiergerechte Nutztierhaltung, Universität GH
Kassel, Nordbahnhofstr. 1 a, D-37213 Witzenhausen) |