Problemkreis:
Keine Stroheinstreu
Bundestierschutzgesetz
1. Tierhaltungsverordnung, Anlage 5, 2.2.1
Stroheinstreu ist nicht vorgeschrieben. Weisen geschlossene
Böden (also Böden ohne Spalten) im Liegebereich
der Tiere keine Beläge auf, so sind sie ausreichend
mit Stroh einzustreuen.
Die jetzige Situation der Schweine:
98,7% der Mastschweine ohne Stroheinstreu!
100% der Kastenstände ohne Stroheinstreu!
93,7% der in Gruppenhaltung lebenden Zuchtsauen ohne Stroheinstreu!
97,3% der Vormastferkel ohne Stroheinstreu!
Stroh ermöglicht den Schweinen nicht nur einen Liegekomfort,
der gerade bei schweren Zuchtsauen sehr wichtig ist. Stroh
bietet auch verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten
und verhindert auf diese Weise das Schwanzbeißen
und den Kannibalismus. Die reizarme Umwelt bedingt, dass
die Schweine beginnen, sich gegenseitig anzuknabbern.
Denn nur das Schwänzchen der anderen Tiere in der
Bucht erregt in dieser langweiligen Umgebung das Interesse
der Tiere. Dadurch beißen sich die Tiere gegenseitig
in die Schwänze, und knabbern diese manchmal bis
zum Schwanzansatz ab. Durch die infizierten Wunden dringen
Krankheitskeime in den Körper, die unter Umständen
in die Wirbelsäule aufsteigen und bis zu einer Querschnittslähmung
führen können.
Was sagt die Wissenschaft?
Nach den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses
der EU dient die Bereitstellung von Stroh dem Wohlbefinden
von Schweinen im mehrfacher Hinsicht: Stroh erhöht
den Liegekomfort; Stroh ermöglicht Kauen, Wühlen
und andere orale Tätigkeiten; Stroh kann außerdem
den Mangel an Ballaststoffen im handelsüblichen Futter
ausgleichen. (IGN*)
Es gibt mittlerweile mehrere Auswertungen, die zeigen,
daß die Wirtschaftlichkeit von eingestreuten, insbesondere
einstreuarmen, Systemen sogar insgesamt besser sein kann
als die von einstreulosen. Dabei wird der Mehraufwand
für den Stroheinsatz durch niedrigere Energie- und
Investitionskosten kompensiert. Zu den einstreuarmen Systemen
gehören z.B. Kistenställe oder Schrägbodenställe.
Automatische Strohverteilungssysteme mit Rohrtransport
befinden sich auf dem Markt (Fa. Schauer) oder in der
Entwicklung. (GÖT^)
Verbesserungsvorschlag des VGT: Verpflichtende Stroheinstreu
für alle Schweine!
Einstreu ist in anderen europäischen Ländern
gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. in der Schweiz und
in Norwegen. Das Stroh muss als weiche, trockene Unterlage
in die Liegebereiche eingebracht und regelmäßig
gewechselt werden, um ein Verdrecken zu verhindern.
* IGN: Internationale Gesellschaft für Nutztierhaltung
(1978 von schweizer und deutschen WissenschaftlerInnen
gegründet; Präsident: Prof. Dr. A. Steiger,
Universität Bern, Institut für Genetik, Ernährung
und Haltung von Haustieren, Abteilung Tierhaltung und
Tierschutz, Bremgartenstr. 109a, CH - 3012 Bern)
^GÖT: Gesellschaft für Ökologische Tierhaltung
(Vereinigung von WissenschaftlerInnen zur Durchführung
von Forschungsvorhaben in der Nutztierhaltung; Geschäftsstelle:
Dr. Bernhard Hörning, Fachgebiet angewandte Nutztierethologie
und tiergerechte Nutztierhaltung, Universität GH
Kassel, Nordbahnhofstr. 1 a, D-37213 Witzenhausen) |