Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild
basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung
(April 2007).
Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals
die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen,
usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der
einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte. |
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Informationen
Kälber an der Kette
Seit über zwei Jahren verboten, leider aber immer noch
gängige Praxis





Einzelbuchten für Kälber
Diese Buchten sind bis zur 8. Lebenswoche erlaubt,
danach nur in Betrieben mit weniger als 6 Kälbern,
müßten allerdings einen direkten Sicht- und Berührungskontakt
zu Artgenossen ermöglichen.

Jungrinder
Für Jungrinder ab dem 6. Lebensmonat entfällt jeglicher
Schutz.
Tiere dürfen angebunden und auf hartem Vollspaltenboden gehalten
werden.




Mastrinder
Mastrinder in Gruppenbuchten auf Beton-Vollspaltenboden


Mastrinder
90% der österreichischen Milchkühe leben immer noch
in Anbindehaltung und die vorgeschriebene weiche,
trockene und verformbare Unterlage fehlt oft.




Harte Liegefläche
Verletzte Kühe durch zu harte Liegeflächen.



Verschmutze Tränken
Mit Stroh und Urin verunreinigte Tränke

Verbotene Tränken
Die Tränken müssen über eine freie Wasseroberfläche
verfügen, die so ein artgemäßes Saugtrinken ermöglichen

Klauenschäden
Verformte Klauen und zu breite Spalten im Boden

Deformierte Euter

Ställe
Verschmutzte, heruntergekommene Ställe





Saugstopper

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