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MISSSTÄNDE IN DER RINDER- UND KÄLBERHALTUNG

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (April 2007). Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen, usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte.

 

weitere Informationen

 

Kälber an der Kette
Seit über zwei Jahren verboten, leider aber immer noch gängige Praxis

 

Einzelbuchten für Kälber
Diese Buchten sind bis zur 8. Lebenswoche erlaubt, danach nur in Betrieben mit weniger als 6 Kälbern,
müßten allerdings einen direkten Sicht- und Berührungskontakt zu Artgenossen ermöglichen.

 

Jungrinder
Für Jungrinder ab dem 6. Lebensmonat entfällt jeglicher Schutz.
Tiere dürfen angebunden und auf hartem Vollspaltenboden gehalten werden.

 

Mastrinder
Mastrinder in Gruppenbuchten auf Beton-Vollspaltenboden

 

Mastrinder
90% der österreichischen Milchkühe leben immer noch in Anbindehaltung und die vorgeschriebene weiche,
trockene und verformbare Unterlage fehlt oft.

 

Harte Liegefläche
Verletzte Kühe durch zu harte Liegeflächen.

 

Verschmutze Tränken
Mit Stroh und Urin verunreinigte Tränke

 

Verbotene Tränken
Die Tränken müssen über eine freie Wasseroberfläche verfügen, die so ein artgemäßes Saugtrinken ermöglichen

 

Klauenschäden
Verformte Klauen und zu breite Spalten im Boden

 

Deformierte Euter

 

Ställe
Verschmutzte, heruntergekommene Ställe

 

Saugstopper

 

 

 

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