FILME / FOTOS FOTOS RECHERCHEN
Druckversion
TIERSCHUTZBERICHT ZU FIAKERBETRIEBEN IN SALZBURG UND INNSBRUCK 2007

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (Oktober 2007). Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen, usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte.

Allgemein

Recherche 2006

Recherche 2007

Übersicht Fiaker-Recherche 2007 Fiaker in Salzburg Fiaker in Innsbruck

Fiaker in Innsbruck

Wie in Wien und in Salzburg kann man auch in Innsbruck eine Stadtrundfahrt mit einem Fiakergespann machen. In der Tiroler Landeshauptstadt gibt es 3 Unternehmen, die Fiakerrundfahrten anpreisen.

Stallungen

Von einem dieser nur drei Betriebe wurden dem Verein Gegen Tierfabriken anonym Fotos zugespielt. Und es zeigt sich, dass auch in Innsbruck Fiakerpferde in Anbindehaltung untergebracht sind. Angebunden immer an der gleichen Stelle stehen ohne die Möglichkeit einen freien Schritt setzen zu können. Anbindehaltung eine Art der Pferdeunterbringung, die laut Bundestierschutzgesetz ab 1.1.2010 verboten ist und jetzt nur noch mit Auflagen erlaubt ist.

Fahrbetrieb

Es gibt wie auch in Salzburg nur einen Standplatz, wo Fiaker ihre Rundfahrten anpreisen. Der Unterschied zu Salzburg und Wien ist, dass immer nur 2-3 Kutschen direkt auf der Straße in der Sonne warten müssen. Die restlichen Fiaker warten ein bisschen abseits in einer schattigen Allee und rücken nach, wenn Gäste kommen. Dies ist sicherlich gegenüber Salzburg und Wien eine gute Entwicklung gerade wenn man an die heißen Sommertage denkt.


Standplatz in der Sonne mit 2-3 Kutschen


Warteplatz in schattiger Allee. Fahren am Standplatz Kutschen ab,
werden von hier aus die leer gewordenen Plätze am Standplatz nachbesetzt.

Gesetzliche Lage

Es gibt in Innsbruck kein eigenes Fiakergesetz, wie das in den anderen Hauptstädten der Fall ist. Die Fiaker fallen unter das Veranstaltungsgesetz (§ 2 Absatz 1). Fiaker bekommen einen zeitlich begrenzten Bescheid, dass sie ihr Gewerbe ausführen dürfen. Die Kutscher müssen keine eigene Fiakerprüfung ablegen, es reicht der B-Führerschein und ein Nachweis, dass sie sich im Umgang mit Pferden auskennen. Diesen Nachweis kann aber der Unternehmer für seine Kutscher ausstellen. Bezüglich Betriebszeiten im Tagesablauf gibt es keine genaue Verordnung, laut zuständiger Behörde müssen die Kutschen bei Einbruch der Dunkelheit im Stall sein. Das Veranstaltungsamt kontrolliert ca. 2x jährlich die Fiaker. Einmal jährlich bekommt die zuständige Behörde ein tierärztliches Gutachten vom Amtstierarzt, der die Pferde und die Stallungen nach dem Bundestierschutzgesetz kontrolliert. Zusätzlich bekommt das Veranstaltungsamt alle 2 Jahre ein Typengutachten der Kutschen.

 

© 1996-2012 Verein Gegen Tierfabriken - Impressum - Haftungsausschluss - log in

Druckversion  Seitenanfang