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Recherche 2006 |
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Recherche 2007 |
Fiaker in Innsbruck
Wie in Wien und in Salzburg kann man auch in Innsbruck eine Stadtrundfahrt mit
einem Fiakergespann machen. In der Tiroler Landeshauptstadt
gibt es 3 Unternehmen, die Fiakerrundfahrten anpreisen.
Stallungen
Von einem dieser nur drei Betriebe wurden dem Verein
Gegen Tierfabriken anonym Fotos zugespielt. Und es
zeigt sich, dass auch in Innsbruck Fiakerpferde in
Anbindehaltung untergebracht sind. Angebunden immer
an der gleichen Stelle stehen ohne die Möglichkeit
einen freien Schritt setzen zu können. Anbindehaltung
eine Art der Pferdeunterbringung, die laut Bundestierschutzgesetz
ab 1.1.2010 verboten ist und jetzt nur noch mit Auflagen
erlaubt ist.
Fahrbetrieb
Es gibt wie auch in Salzburg nur einen Standplatz, wo
Fiaker ihre Rundfahrten anpreisen. Der Unterschied
zu Salzburg und Wien ist, dass immer nur 2-3 Kutschen
direkt auf der Straße in der Sonne warten müssen. Die
restlichen Fiaker warten ein bisschen abseits in einer
schattigen Allee und rücken nach, wenn Gäste kommen.
Dies ist sicherlich gegenüber Salzburg und Wien eine
gute Entwicklung gerade wenn man an die heißen Sommertage
denkt.

Standplatz in der Sonne mit 2-3 Kutschen

Warteplatz in schattiger Allee. Fahren am Standplatz
Kutschen ab,
werden von hier aus die leer gewordenen Plätze am Standplatz
nachbesetzt.
Gesetzliche Lage
Es gibt in Innsbruck kein
eigenes Fiakergesetz, wie das in den anderen Hauptstädten
der Fall ist. Die Fiaker
fallen unter das Veranstaltungsgesetz (§ 2 Absatz
1). Fiaker bekommen einen zeitlich begrenzten Bescheid,
dass sie ihr Gewerbe ausführen dürfen. Die Kutscher
müssen keine eigene Fiakerprüfung ablegen, es reicht
der B-Führerschein und ein Nachweis, dass sie sich
im Umgang mit Pferden auskennen. Diesen Nachweis
kann
aber der Unternehmer für seine Kutscher ausstellen.
Bezüglich Betriebszeiten im Tagesablauf gibt es keine
genaue Verordnung, laut zuständiger Behörde müssen
die Kutschen bei Einbruch der Dunkelheit im Stall
sein. Das Veranstaltungsamt kontrolliert ca. 2x jährlich
die Fiaker. Einmal jährlich bekommt die zuständige
Behörde ein tierärztliches Gutachten vom Amtstierarzt,
der die Pferde und die Stallungen nach dem Bundestierschutzgesetz
kontrolliert. Zusätzlich bekommt das Veranstaltungsamt
alle 2 Jahre ein Typengutachten der Kutschen. |