Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.08.2011)

Forderungen

Forderungen

Der VGT erhebt auf Basis der Daten dieser und weiterer Studien und wissenschaftlicher Erkenntnisse zu den Bedürfnissen von Schweinen folgende Minimalforderungen für die Schweinehaltung an den Gesetzgeber:

  • Kastenstände müssen verboten werden und zwar sowohl während der Schwangerschaft als auch während und nach der Geburt. Die Gruppenhaltung muss den Sauen auch in der Schwangerschaft geboten werden, Bewegungsbuchten statt Abferkelgitter haben sich in der Schweiz und in Schweden bewährt.

  • Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und aller anderen schmerzhaften Eingriffe durch Laien ohne wirksame Betäubung und ohne Nachbehandlung der Schmerzen. Selbstverständlich dürfen schmerzhafte Eingriffe bei Tieren niemals von Laien ohne Narkose durchgeführt werden. Darüber hinaus fordert das Bundestierschutzgesetz bereits jetzt, dass Zähneabschleifen und Schwänzekupieren nur dann zulässig ist, wenn es keine andere Möglichkeit gibt Verletzungen zu vermeiden. Allerdings zeigen die Daten mehrerer Studien, dass diese Eingriffe in Österreichs Schweinefabriken routinemäßig erfolgen und daher grundsätzlich verboten werden müssen.

  • Vollspaltenböden müssen ausnahmslos verboten werden. Die Schweine benötigen bequeme Liegeplätze und Fressplätze, die keinesfalls perforierte Böden aufweisen dürfen. Spalten können sich im Kotbereich der Schweine befinden.

  • Verpflichtende Stroheinstreu im Liegebereich. Die Stroheinstreu muss ausreichend sein, um ein bequemes Liegen zu ermöglichen, und muss regelmäßig gewechselt werden, um ein Verschmutzen zu verhindern.

  • Mehr Platz für die Schweine. Das Platzangebot für Mastschweine ist mit z.B. 0,7 m² für ein 110 kg schweres Schwein absurd niedrig. Für eine verhaltensgerechte Unterbringung genügt es selbstverständlich nicht, dass Schweine nur diejenige Fläche erhalten, die sie für ein tiergerechtes Ruhen benötigen. Die Tiere müssen darüber hinaus auch die Möglichkeit haben, unterschiedliche Funktionsbereiche einzurichten und insbesondere die Kotfläche vom Liegebereich und dem Fressbereich räumlich deutlich zu trennen. Zu einem tiergerechten Sozialverhalten gehört außerdem, dass Individualabstände eingehalten werden können und schwächere Tiere bei Auseinandersetzungen ausweichen und Deckung suchen können. All das ist bei diesen geringen Bodenflächen nicht möglich.

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben