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DISKUSSIONSVERANSTALTUNG – EXPERTiNNEN DISKUTIEREN

Hochkarätige Diskussion
zum Strafantrag nach §278a StGB Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation gegen TierschützerInnen

Zeit: Mittwoch, den 23. September 2009, 18:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien

Es diskutieren:
Dr. Johannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ, Abgeordneter zum Nationalrat
Univ-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz
Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien
Moderation: Mag. Eberhart Theuer, Jurist

Eintritt frei!

Im August 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt tatsächlich einen Strafantrag nach §278a StGB gegen jene 10 TierschützerInnen, die aufgrund dieses Vorwurfs bereits im Jahr 2008 für 3 ½ Monate in Untersuchungshaft waren.

Ein Paragraph, der eigentlich für die Verfolgung der Mafia konzipiert wurde, wird plötzlich auf NGOs angewandt.

3 ExpertInnen äußern sich kritisch zu diesem Vorgehen.

Univ.-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz, kam in einem Fachartikel zur Causa zu folgendem Fazit:
„Die Annahme von OGH und OLG Wien, militante Tierschützer seien Mitglieder einer kriminellen Organisation, kann nicht geteilt werden. Beide Gerichte legen anstelle des Gesetzes eine ganz eigene Konzeption der kriminellen Organisation zugrunde. Dabei setzen sie sich über den Wortlaut als auch über den Sinn und Zweck der Regelung hinweg. Nimmt man das Gesetz ernst, so zeigt sich, dass weder eine kriminelle Organisation noch eine Verbindung iSd §278 StGB vorliegt. Zugleich ist ein Hauptproblem der Organisationsdelikte deutlich geworden: Der Verzicht auf rechtsstaatliche Zurückhaltung im Kampf gegen das organisierte Verbrechen fordert vor allen Dingen Opfer im Bereich nicht allzu gravierender Kriminalität.“

Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, hat sich bereits mehrmals in letzter Zeit kritisch gegenüber der Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten aufgrund von Ermittlungs- und Verfolgungsmaßnahmen der Behörden geäußert.
So bezeichnete er im März 2007 im Rahmen der Debatte über die Einführung einer Präventivhaft diese als charakteristisch für Diktaturen und im Oktober 2007 die Online-Fahndung als verfassungswidrig.

Dr. Hannes Jarolim, Rechtsanwalt, Justizsprecher der SPÖ und Abgeordneter zum Nationalrat, verfolgt schon von Anfang an die Tierschutzcausa mit großer Sorge.
Gegen die Anwendung von §278a StGB in diesem Fall hat er sich mehrmals vehement ausgesprochen. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezeichnete er im Standard als „abstrus“. Der Paragraf sei in diesem Fall ungeeignet und die Anwendung eine „Gefahr für die Zivilgesellschaft. Ich würde mir wünschen, dass massives Unrecht mit demselben Aufwand bekämpft würde, mit dem man im gegenständlichen Fall vorgeht“.

 

 
Eine Veranstaltung der studentischen Plattform für Tierschutz und Tierrechte an der Universität Wien
 

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