Hochkarätige Diskussion
zum Strafantrag nach §278a StGB Mitgliedschaft in einer
kriminellen Organisation gegen TierschützerInnen
Zeit: Mittwoch, den
23. September 2009, 18:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia,
Bankgasse 8, 1010 Wien
Es diskutieren:
Dr. Johannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ, Abgeordneter
zum Nationalrat
Univ-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin für Strafrechtswissenschaften
der Universität Linz
Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Institut für Staats-
und Verwaltungsrecht der Universität Wien
Moderation: Mag. Eberhart Theuer, Jurist
Eintritt frei!
Im August 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
tatsächlich einen Strafantrag nach §278a StGB gegen jene
10 TierschützerInnen, die aufgrund dieses Vorwurfs bereits
im Jahr 2008 für 3 ½ Monate in Untersuchungshaft waren.
Ein Paragraph, der eigentlich für die Verfolgung
der Mafia konzipiert wurde, wird plötzlich auf NGOs angewandt.
3 ExpertInnen äußern sich kritisch zu diesem Vorgehen.
Univ.-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin
des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität
Linz, kam in einem Fachartikel zur Causa zu folgendem Fazit:
„Die Annahme von OGH und OLG Wien, militante Tierschützer
seien Mitglieder einer kriminellen Organisation, kann nicht
geteilt werden. Beide Gerichte legen anstelle des Gesetzes
eine ganz eigene Konzeption der kriminellen Organisation
zugrunde. Dabei setzen sie sich über den Wortlaut als auch
über den Sinn und Zweck der Regelung hinweg. Nimmt man das
Gesetz ernst, so zeigt sich, dass weder eine kriminelle
Organisation noch eine Verbindung iSd §278 StGB vorliegt.
Zugleich ist ein Hauptproblem der Organisationsdelikte deutlich
geworden: Der Verzicht auf rechtsstaatliche Zurückhaltung
im Kampf gegen das organisierte Verbrechen fordert vor allen
Dingen Opfer im Bereich nicht allzu gravierender Kriminalität.“
Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Institut für
Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien, hat sich
bereits mehrmals in letzter Zeit kritisch gegenüber der
Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten aufgrund von Ermittlungs-
und Verfolgungsmaßnahmen der Behörden geäußert.
So bezeichnete er im März 2007 im Rahmen der Debatte über
die Einführung einer Präventivhaft diese als charakteristisch
für Diktaturen und im Oktober 2007 die Online-Fahndung als
verfassungswidrig.
Dr. Hannes Jarolim, Rechtsanwalt, Justizsprecher
der SPÖ und Abgeordneter zum Nationalrat, verfolgt schon
von Anfang an die Tierschutzcausa mit großer Sorge.
Gegen die Anwendung von §278a StGB in diesem Fall
hat er sich mehrmals vehement ausgesprochen. Das Vorgehen
der Staatsanwaltschaft bezeichnete er im Standard als „abstrus“.
Der Paragraf sei in diesem Fall ungeeignet und die Anwendung
eine „Gefahr für die Zivilgesellschaft. Ich würde mir wünschen,
dass massives Unrecht mit demselben Aufwand bekämpft würde,
mit dem man im gegenständlichen Fall vorgeht“.
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Eine Veranstaltung
der studentischen Plattform für Tierschutz und Tierrechte
an der Universität Wien |
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