
Eine Veranstaltung der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Es sprechen:
Dr.in Ingeborg Zerbes, Institut für Strafrecht und Kriminologie
Mag.a Barbara Weber, Geschäftsführerin von Amnesty International
Mag. Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen
Dr. Johannes Jarolim, Justizsprecher der SPÖ
Der §278a Strafgesetzbuch ist spätestens seit der Verhaftung der Tierrechtsaktivist_innen
vielen bekannt. Unter dem Titel "Terrorismusprävention" sollen
noch vor dem Sommer weitere Regelungen erlassen werden.
Unklar ist, worauf diese abzielen: Wird durch die §§278abcdef
jedes zivilgesellschaftliche Engagement kriminalisiert? Was
darf man noch, wo ist die Grenze zur "kriminellen Organisation"?
Wie kann sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen nicht
gegen NGO-Arbeit, politischen Aktivismus oder auch Studierendenproteste
eingesetzt werden?

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