VGT-Petition für fairen Ersatz der Verteidigungskosten
bei Freispruch
Es gibt in Österreich nicht viele Möglichkeiten direkter
Demokratie – nutzen wir daher die wenigen, die wir haben:
Sie können die Petition auf der Parlamentswebseite mit Ihrer
Unterschrift unterstützen
Das Urteil im Tierschutzprozess ist am 8. Februar in schriftlicher
Form mit der Post gekommen. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt
einige Wochen Zeit, sich eine Berufung zu überlegen.
Doch selbst wenn die Justiz den Freispruch anerkennt,
ist die Strafe bereits eingetreten
Die ehemals Angeklagten bleiben trotz
ihrer erwiesenen Unschuld auf den ca. € 470.000 Verteidigungskosten
pro Person sitzen. Das müsste nicht so sein, gäbe es in
Österreich ein Gesetz, das bei Freispruch den Staat verpflichtet,
die von seinen BeamtInnen verursachten Kosten auch selbst
zu tragen, wie das in praktisch allen anderen Ländern selbstverständlich
der Fall ist.
Auch bei Zivilrechtsverfahren müssen die VerliererInnen
die gesamten Kosten der GewinnerInnen übernehmen, sie tragen
ja schließlich auch die Verantwortung für das ganze Verfahren.
Stellen Sie sich vor, jeder Mensch könnte sie klagen,
auch wenn Sie nichts getan haben, und Sie müssten, auch
wenn ein Gericht Ihre Unschuld anerkennt, auf jeden Fall
Ihre Anwaltskosten selbst bezahlen!
Eine Petition des VGT-Obmanns und ehemaligen Hauptangeklagten
im Tierschutzprozess, DDr. Martin Balluch, fordert mit Unterstützung
des SPÖ-Abgeordneten Mag. Johann Maier eine entsprechende
Gesetzesänderung. Sie können diese Petition auf der Webseite
des Parlaments mit Ihrer Unterschrift unterstützen.
Bitte informieren Sie auch
Ihren Bekanntenkreis über diese Petition!
Wem die staatliche Überwachung
aller BürgerInnen viel zu weit geht, der/die kann auch für
eine Petition
gegen die Vorratsdatenspeicherung stimmen.
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| VGT-Obmann Martin
Balluch überreicht Petition für Verteidigungskostenersatz
an Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer |
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