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Repression

Überblick zur Tierschutzcausa

Mit §278a gegen den VGT und andere NGOs

Alle Details zum laufenden Prozess finden Sie hier: tierschutzprozess.at
Die Initiative zur Reform des § 278a sieht in dem laufenden Prozess eine Gefahr für die gesamte Demokratie, Protestmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie hier: 278.at

Vom Beginn der Ermittlungen über die Gründung der SOKO, die Hausdurchsuchungen und die U-Haft bis zum Strafantrag

Seit 1997 hat der Tierschutz in Österreich das Selbstvertrauen, mit sogenannten konfrontativen Kampagnen einen direkten Einfluss auf Wirtschaft oder Politik auszuüben, um diese tierfreundlicher zu gestalten. Der erste Erfolg war 1998 das Pelzfarmverbot. Als Reaktion darauf führte der amtliche Verfassungsschutzbericht im Jahr 1998 für das Jahr davor einen eigenen Abschnitt über den Tierschutz ein. Der Tierschutz wird damit erstmals als eine Bedrohung der nationalen Sicherheit und der Verfassung dargestellt.

Spätestens seit 2004 hat der Tierschutz in Österreich mit seiner erfolgreichen Kampagne für ein Bundestierschutzgesetz bewiesen, dass er in der Lage ist, den Status Quo in der Gesellschaft durch öffentlichen Druck spürbar zu verändern. Mit dem Legebatterieverbot, das 2005 beschlossen wurde und 2009 in Kraft trat, musste ein ganzer Industriezweig umstellen und seine Produktionskosten verdoppeln.

Deshalb begann die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt im November 2006 mit konkreten Ermittlungen gegen den Tierschutz auf Basis §278a StGB unter dem Vorwand, es gäbe eine große internationale kriminelle Organisation im Tierschutz, die erheblichen Einfluss auf Wirtschaft und Politik nehmen würde. Im April 2007 wurde eine eigene SOKO mit 32 BeamtInnen aus Mordkommission und Inlandsgeheimdienst gegründet, die immer massivere Ermittlungsmaßnahmen setzte.

Zunächst wurden über 1 Jahr lang zig Telefone abgehört und die Bewegungen der AktivistInnen durch Handypeilungen überwacht und es kam zu Anfragen beim Finanzamt über die finanziellen Verhältnisse von TierschützerInnen. Später gab es monatelange Observationen von Personen, Eingänge von Wohnungen wurden permanent gefilmt und 3 Wohnungen wurden überwacht. Schließlich brachte die SOKO für 8 Wochen Peilsender an 2 Autos an, unternahm 4 Große Lauschangriffe in 2 Privatwohnungen, 1 Kaffeehaus und 1 Tierschutzbüro (indem die BeamtInnen in der Nacht heimlich einbrachen, Mikrophone anbrachten und alle Privatgespräche mithörten) und setzte verdeckte ErmittlerInnen ein.

Alle diese Maßnahmen brachten keinen Hinweis auf kriminelle Handlungen der Beschuldigten!

Statt deshalb die Ermittlungsmaßnahmen zu beenden, weil offenbar die Falschen observiert wurden, beschloss die SOKO die Causa weiter zu eskalieren. Am 21. Mai 2008 wurden 23 Räumlichkeiten (später noch 6 weitere), davon 7 Tierschutzbüros, von maskierten WEGA-Kräften in der Nacht überfallen, die Türen wurden mit einem Rammbock eingeschlagen, den schlafenden Menschen wurden gezogene Schusswaffen ins Gesicht gehalten und sie wurden nackt aus dem Bett gezerrt. Anschließend stellte die SOKO 6 Stunden lang die Wohnungen und Büros auf den Kopf und entfernte alles. Beim Wiener Büro des VGT fuhren 2 LKW vor und Computer, Datenbanken, Mitgliederdateien, Filmarchive, Aktenordner usw. wurden abtransportiert. Der VGT erhielt aufgrund eines Gerichtsbeschlusses seine Infrastruktur nach 10 Monaten zurück, andere Vereine und Privatpersonen müssen noch immer ohne ihr Material auskommen.

Das Ergebnis der Hausdurchsuchungen war, dass nichts gefunden wurde, was als konkreter Hinweis auf kriminelle Aktivitäten gedeutet werden kann.

Dennoch wurden 10 Personen in Untersuchungshaft überstellt. Die diesen Personen zwangsweise abgenommenen DNA-Profile und Fingerabdrücke zeigten keine Übereinstimmung mit an Tatorten gefundenen Spuren. Da auch keine konkreten Vorwürfe für die U-Haft vorgebracht wurden, trat der VGT-Obmann für zuletzt 39 Tage in Hungerstreik und wurde im Gefängnis künstlich ernährt. Dennoch wurden die Beschuldigten insgesamt 105 Tage in U-Haft behalten und kamen erst durch den Druck der Öffentlichkeit frei.

Im Lauf des Jahres 2009 erstellte die SOKO insgesamt 40 Abschlussberichte gegen Personen, die sie als Mitglieder der kriminellen Organisation beschuldigt. Diese soll seit 1996 aktiv sein und 35 kriminelle Kampagnen durchgeführt haben. Letzteres sind in Wirklichkeit alle normalen Tierschutzkampagnen der letzten 10 Jahre.

Mitte August 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt tatsächlich Strafantrag gegen die 10 Beschuldigten, die bereits in U-Haft gesessen waren. Die zwei Mitarbeiter des VGT und ein weiterer Tierschutzaktivist werden lediglich der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation beschuldigt. Mit anderen Worten: es werden ihnen nur legale Handlungen vorgeworfen, die aber wissentlich zur Unterstützung der Ziele einer kriminellen Organisation gesetzt worden sein sollen. Und diese kriminelle Organisation soll laut Strafantrag bereits Ende der 1980er Jahre gegründet worden sein, ein Zeitpunkt, zu dem keineR der Angeklagten in Österreich im Tierschutz aktiv war. Zusätzlich kennen die VGT Mitarbeiter 2 Drittel ihrer Mitangeklagten überhaupt nicht.

Mangels irgendwelcher Beweise verfolgt die Staatsanwaltschaft eine Doppelstrategie.

Einerseits gibt es aktive Tierschutzvereine, die konfrontative Kampagnen fahren, um Wirtschaft und Politik zu beeinflussen und in deren Verlauf auch gesetzwidrige Aktionen des zivilen Ungehorsams gesetzt werden. Andererseits gibt es vereinzelt Straftaten in den letzten 21 Jahren, denen man ein Tierschutzmotiv unterstellen könnte, aber keine dazugehörigen StraftäterInnen. Die Staatsanwaltschaft mischt diese beiden nun zusammen und nimmt die Organisationsstruktur und die Kampagnentätigkeit der legalen Vereine und verbindet sie mit den Straftaten Unbekannter. Die legale Kampagnentätigkeit soll jetzt mit „böser Absicht“ durchgeführt worden sein, um kriminelle Ziele zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft möchte beim zuständigen Gericht, das keine persönliche Erfahrung mit Protestkulturen hat, die legalen AktivistInnen als militant, subversiv und extremistisch darstellen, sodass bei der subjektiven Beweiswürdigung des Gerichts für dieses ein subjektives Gesamtbild entsteht, in dem den Tierschutz-AktivistInnen bei ihren legalen Kampagnen eine kriminelle Absicht zugetraut wird. Das würde, so die Hoffnung der Staatsanwaltschaft, für einen Schuldspruch ausreichen.

 

Prominente Stimmen

Univ.-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz, nennt §278a in seiner Anwendung auf den Tierschutz ein Gesinnungsstrafrecht und eine Sippenhaftung, weil es ausreicht, sich für Tierschutz einzusetzen, um dann für alle Straftaten, die möglicherweise von TierschützerInnen begangen worden sind, verantwortlich gemacht zu werden.

Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien zweifelte anlässlich der Tierschutzcausa an der Verfassungsmäßigkeit von §278a und forderte seine ersatzlose Streichung aus dem Strafgesetzbuch.

Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt sagte zur Tierschutzcausa: „Eine Auflistung von legalen Aktivitäten in einem Polizeiakt, wo es um Bestrafung geht, ist grundsätzlich einmal sehr kritisch zu hinterfragen. […]Wenn ich ein Unternehmen kritisiere, dafür dass es nicht mit menschenrechtlicher Verantwortung arbeitet und das öffentlich tue, dann ist das für das Unternehmen unbequem und es wird auf diese Kritik antworten müssen, das kann aber niemals eine kriminelle Handlung sein.“

Univ.-Prof.Dr. Ingeborg Zerbes vom Institut für Strafrecht an der Universität Wien meinte zum Vorgehen gegen den Tierschutz, dass es grundsätzlich bedenklich sei, mittels §278a völlig legale und normale Verhaltensweisen zu bestrafen und insbesondere große Lauschangriffe wegen derartiger Verdächtigungen durchzuführen.

Dr. Hannes Jarolim, Justizsprecherder SPÖ sprach sich mit deutlichen Worten gegen die Anwendung von § 278a im Tierschutzfall aus. Die Auslegung, wie sie im Strafantrag und dem Urteil des OGH vorgenommen wird, sei "höchst bedenklich" und würde überhaupt nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen. § 278a wäre gegen brutalste Verbrechen mit niederen Motiven vorgesehen gewesen, Tierschutz aber ist ein gesellschaftlich anerkanntes Ziel, dem man auch mit an die Grenzen gehenden Maßnahmen zum Durchbruch verhelfen können muss. Dr. Jarolim nannte beispielhaft Aktionen von Greenpeace gegen den Walfang, die z.T. strafgesetzwidrig wären, aber eine volle Berechtigung hätten.

Weitere Informationen

2 kommentierte Strafanträge gegen VGT Mitarbeiter

2 kommentierte Abschlussberichte

Monsterprozess gegen Tierschutz, Unterlagen zur Pressekonferenz vom 9.9.2009

Sämtliche weiteren Informationen zu dieser Causa

 

 

 

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