Überblick zur Tierschutzcausa
Mit §278a gegen den VGT und andere
NGOs
Alle Details zum laufenden Prozess finden Sie hier: tierschutzprozess.at
Die Initiative zur Reform des § 278a sieht in dem laufenden
Prozess eine Gefahr für die gesamte Demokratie, Protestmöglichkeiten
und weitere Informationen finden Sie hier:
278.at
Vom Beginn der Ermittlungen über die Gründung
der SOKO, die Hausdurchsuchungen und die U-Haft bis zum
Strafantrag
Seit 1997 hat der Tierschutz in Österreich das Selbstvertrauen,
mit sogenannten konfrontativen Kampagnen einen direkten
Einfluss auf Wirtschaft oder Politik auszuüben, um diese
tierfreundlicher zu gestalten. Der erste Erfolg war 1998
das Pelzfarmverbot. Als Reaktion darauf führte der amtliche
Verfassungsschutzbericht im Jahr 1998 für das Jahr davor
einen eigenen Abschnitt über den Tierschutz ein. Der Tierschutz
wird damit erstmals als eine Bedrohung der nationalen Sicherheit
und der Verfassung dargestellt.
Spätestens seit 2004 hat der Tierschutz in Österreich mit
seiner erfolgreichen Kampagne für ein Bundestierschutzgesetz
bewiesen, dass er in der Lage ist, den Status Quo in der
Gesellschaft durch öffentlichen Druck spürbar zu verändern.
Mit dem Legebatterieverbot, das 2005 beschlossen wurde und
2009 in Kraft trat, musste ein ganzer Industriezweig umstellen
und seine Produktionskosten verdoppeln.
Deshalb begann die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt im November
2006 mit konkreten Ermittlungen gegen den Tierschutz auf
Basis §278a StGB unter dem Vorwand, es gäbe eine große internationale
kriminelle Organisation im Tierschutz, die erheblichen Einfluss
auf Wirtschaft und Politik nehmen würde. Im April 2007 wurde
eine eigene SOKO mit 32 BeamtInnen aus Mordkommission und
Inlandsgeheimdienst gegründet, die immer massivere Ermittlungsmaßnahmen
setzte.
Zunächst wurden über 1 Jahr lang zig Telefone abgehört
und die Bewegungen der AktivistInnen durch Handypeilungen
überwacht und es kam zu Anfragen beim Finanzamt über die
finanziellen Verhältnisse von TierschützerInnen. Später
gab es monatelange Observationen von Personen, Eingänge
von Wohnungen wurden permanent gefilmt und 3 Wohnungen wurden
überwacht. Schließlich brachte die SOKO für 8 Wochen Peilsender
an 2 Autos an, unternahm 4 Große Lauschangriffe in 2 Privatwohnungen,
1 Kaffeehaus und 1 Tierschutzbüro (indem die BeamtInnen
in der Nacht heimlich einbrachen, Mikrophone anbrachten
und alle Privatgespräche mithörten) und setzte verdeckte
ErmittlerInnen ein.
Alle diese Maßnahmen brachten keinen Hinweis auf
kriminelle Handlungen der Beschuldigten!
Statt deshalb die Ermittlungsmaßnahmen zu beenden, weil
offenbar die Falschen observiert wurden, beschloss die SOKO
die Causa weiter zu eskalieren. Am 21. Mai 2008 wurden 23
Räumlichkeiten (später noch 6 weitere), davon 7 Tierschutzbüros,
von maskierten WEGA-Kräften in der Nacht überfallen, die
Türen wurden mit einem Rammbock eingeschlagen, den schlafenden
Menschen wurden gezogene Schusswaffen ins Gesicht gehalten
und sie wurden nackt aus dem Bett gezerrt. Anschließend
stellte die SOKO 6 Stunden lang die Wohnungen und Büros
auf den Kopf und entfernte alles. Beim Wiener Büro des VGT
fuhren 2 LKW vor und Computer, Datenbanken, Mitgliederdateien,
Filmarchive, Aktenordner usw. wurden abtransportiert. Der
VGT erhielt aufgrund eines Gerichtsbeschlusses seine Infrastruktur
nach 10 Monaten zurück, andere Vereine und Privatpersonen
müssen noch immer ohne ihr Material auskommen.
Das Ergebnis der Hausdurchsuchungen war, dass nichts
gefunden wurde, was als konkreter Hinweis auf kriminelle
Aktivitäten gedeutet werden kann.
Dennoch wurden 10 Personen in Untersuchungshaft überstellt.
Die diesen Personen zwangsweise abgenommenen DNA-Profile
und Fingerabdrücke zeigten keine Übereinstimmung mit an
Tatorten gefundenen Spuren. Da auch keine konkreten Vorwürfe
für die U-Haft vorgebracht wurden, trat der VGT-Obmann für
zuletzt 39 Tage in Hungerstreik und wurde im Gefängnis künstlich
ernährt. Dennoch wurden die Beschuldigten insgesamt 105
Tage in U-Haft behalten und kamen erst durch den Druck der
Öffentlichkeit frei.
Im Lauf des Jahres 2009 erstellte die SOKO insgesamt
40 Abschlussberichte gegen Personen, die sie als Mitglieder
der kriminellen Organisation beschuldigt. Diese soll seit
1996 aktiv sein und 35 kriminelle Kampagnen durchgeführt
haben. Letzteres sind in Wirklichkeit alle normalen Tierschutzkampagnen
der letzten 10 Jahre.
Mitte August 2009 stellte die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
tatsächlich Strafantrag gegen die 10 Beschuldigten, die
bereits in U-Haft gesessen waren. Die zwei Mitarbeiter des
VGT und ein weiterer Tierschutzaktivist werden lediglich
der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation beschuldigt.
Mit anderen Worten: es werden ihnen nur legale Handlungen
vorgeworfen, die aber wissentlich zur Unterstützung der
Ziele einer kriminellen Organisation gesetzt worden sein
sollen. Und diese kriminelle Organisation soll laut Strafantrag
bereits Ende der 1980er Jahre gegründet worden sein, ein
Zeitpunkt, zu dem keineR der Angeklagten in Österreich im
Tierschutz aktiv war. Zusätzlich kennen die VGT Mitarbeiter
2 Drittel ihrer Mitangeklagten überhaupt nicht.
Mangels irgendwelcher Beweise verfolgt die Staatsanwaltschaft
eine Doppelstrategie.
Einerseits gibt es aktive Tierschutzvereine, die konfrontative
Kampagnen fahren, um Wirtschaft und Politik zu beeinflussen
und in deren Verlauf auch gesetzwidrige Aktionen des zivilen
Ungehorsams gesetzt werden. Andererseits gibt es vereinzelt
Straftaten in den letzten 21 Jahren, denen man ein Tierschutzmotiv
unterstellen könnte, aber keine dazugehörigen StraftäterInnen.
Die Staatsanwaltschaft mischt diese beiden nun zusammen
und nimmt die Organisationsstruktur und die Kampagnentätigkeit
der legalen Vereine und verbindet sie mit den Straftaten
Unbekannter. Die legale Kampagnentätigkeit soll jetzt mit
„böser Absicht“ durchgeführt worden sein, um kriminelle
Ziele zu unterstützen. Die Staatsanwaltschaft möchte beim
zuständigen Gericht, das keine persönliche Erfahrung mit
Protestkulturen hat, die legalen AktivistInnen als militant,
subversiv und extremistisch darstellen, sodass bei der subjektiven
Beweiswürdigung des Gerichts für dieses ein subjektives
Gesamtbild entsteht, in dem den Tierschutz-AktivistInnen
bei ihren legalen Kampagnen eine kriminelle Absicht zugetraut
wird. Das würde, so die Hoffnung der Staatsanwaltschaft,
für einen Schuldspruch ausreichen.
Prominente Stimmen
Univ.-Prof. Dr. Petra Velten, Institutsvorständin
des Instituts für Strafrechtswissenschaften der Universität
Linz, nennt §278a in seiner Anwendung auf den Tierschutz
ein Gesinnungsstrafrecht und eine Sippenhaftung, weil es
ausreicht, sich für Tierschutz einzusetzen, um dann für
alle Straftaten, die möglicherweise von TierschützerInnen
begangen worden sind, verantwortlich gemacht zu werden.
Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk vom
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität
Wien zweifelte anlässlich der Tierschutzcausa an der Verfassungsmäßigkeit
von §278a und forderte seine ersatzlose Streichung aus dem
Strafgesetzbuch.
Generalsekretär von Amnesty International Österreich
Mag. Heinz Patzelt sagte zur Tierschutzcausa: „Eine
Auflistung von legalen Aktivitäten in einem Polizeiakt,
wo es um Bestrafung geht, ist grundsätzlich einmal sehr
kritisch zu hinterfragen. […]Wenn ich ein Unternehmen kritisiere,
dafür dass es nicht mit menschenrechtlicher Verantwortung
arbeitet und das öffentlich tue, dann ist das für das Unternehmen
unbequem und es wird auf diese Kritik antworten müssen,
das kann aber niemals eine kriminelle Handlung sein.“
Univ.-Prof.Dr. Ingeborg Zerbes vom Institut
für Strafrecht an der Universität Wien meinte zum Vorgehen
gegen den Tierschutz, dass es grundsätzlich bedenklich sei,
mittels §278a völlig legale und normale Verhaltensweisen
zu bestrafen und insbesondere große Lauschangriffe wegen
derartiger Verdächtigungen durchzuführen.
Dr. Hannes Jarolim, Justizsprecherder
SPÖ sprach sich mit deutlichen Worten gegen die Anwendung
von § 278a im Tierschutzfall aus. Die Auslegung, wie sie
im Strafantrag und dem Urteil des OGH vorgenommen wird,
sei "höchst bedenklich" und würde überhaupt nicht
der Intention des Gesetzgebers entsprechen. § 278a wäre
gegen brutalste Verbrechen mit niederen Motiven vorgesehen
gewesen, Tierschutz aber ist ein gesellschaftlich anerkanntes
Ziel, dem man auch mit an die Grenzen gehenden Maßnahmen
zum Durchbruch verhelfen können muss. Dr. Jarolim nannte
beispielhaft Aktionen von Greenpeace gegen den Walfang,
die z.T. strafgesetzwidrig wären, aber eine volle Berechtigung
hätten.
Weitere Informationen
2
kommentierte Strafanträge gegen VGT Mitarbeiter
2
kommentierte Abschlussberichte
Monsterprozess
gegen Tierschutz, Unterlagen zur Pressekonferenz vom 9.9.2009
Sämtliche
weiteren Informationen zu dieser Causa
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