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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.02.2004)

Wien, am 26.02.2004

VGT präsentiert neue IFES Umfrage zum Tierschutzgesetz

Pressekonferenz zum ÖVP-Entwurf des Bundestierschutz-Gesetzes

In einer vom VGT in Auftrag gegebenen und vom IFES Institut durchgeführten Studie zum Thema Bundestierschutzgesetz, wurden 1000 ÖsterreicherInnen befragt. Die Ergebnisse sind überwältigend eindeutig.


 

IFES-Umfrage: Große Mehrheit für VGT-Forderungen

Nachdem die Regierung ihren Vorschlag für das Bundestierschutzgesetz und die entsprechenden Nutztierhaltungsverordnungen öffentlich gemacht hat, kritisiert der VGT diesen Entwurf als katastrophal. In den meisten Bereichen und in den meisten Bundesländern sollen die Haltungsbedingungen verschlechtert werden. Um zu belegen, dass der VGT hier im Namen der großen Mehrheit der Bevölkerung spricht, beauftragten wir das renommierte Institut für empirische Sozialforschung IFES, um diesbezüglich eine repräsentative Meinungsumfrage mit 1000 ÖsterreicherInnen zu machen. Das Resultat dieser Umfrage wurde zusammen mit einer Wissenschaftlerin des Instituts am 26. Februar 2004 im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert.

Die Medien waren sehr interessiert an unseren Ergebnissen. Wir konnten auch einen neuen Videofilm vorführen, der die entsprechenden Haltungsbedingungen in Österreich in den letzten 2 Jahren zeigt. Der ORF berichtete sogar in den Mittagsnachrichten, der Kurier brachte einen ausführlichen Artikel. Unsere Analyse blieb die Diskussionsgrundlage der PolitikerInnen im Unterausschuss, die von allen Fraktionen bei unserer Konferenz erschienen waren. 5 VertreterInnen der ÖVP waren auch anwesend, um sich über den Fortgang unserer Kampagne zu informieren.

Zusammengefasst waren die Ergebnisse:

  • 86% finden ein einheitliches modernes Bundestierschutzgesetz sehr wichtig oder eher wichtig
  • 76% sind für Tierschutz in der Verfassung
  • 71% sind für eine Tieranwaltschaft
  • 86% sind für ein Legebatterieverbot
  • 77% sind für ein Verbot von Vollspaltenböden ohne Einstreu
  • 91% wollen keine Erhöhung der Besatzdichte in der Masthuhnhaltung
  • 88% sind für ein Verbot des Kastrierens oder Kupierens durch Laien ohne Betäubung

Regieren gegen die Bürger

Obwohl 86% der Bevölkerung für ein Verbot von Legebatterien sind, will die ÖVP sie weiterhin erlauben

Die ÖVP ignoriert die Forderungen der Tierschutzvereine und hat sie bis jetzt in keiner Weise in die Erstellung des Tierschutzgesetzes miteinbezogen. Um zu sehen, wie sehr die Tierschutzvereine aber in dieser Frage die Meinung der Bevölkerung repräsentieren, hat der Verein Gegen Tierfabriken beim Institut für Empirische Sozialforschung eine Meinungsumfrage in Auftrag gegeben. Das sensationelle Ergebnis übertrifft alle Erwartungen:

  • 86% finden ein einheitliches modernes Bundestierschutzgesetz sehr wichtig oder eher wichtig
  • 76% sind für Tierschutz in der Verfassung
  • 71% sind für eine Tieranwaltschaft
  • 86% sind für ein Legebatterieverbot
  • 77% sind für ein Verbot von Vollspaltenböden ohne Einstreu
  • 91% wollen keine Erhöhung der Besatzdichte in der Masthuhnhaltung
  • 88% sind für ein Verbot des Kastrierens oder Kupierens durch Laien ohne Betäubung

Der Entwurf zum Bundestierschutzgesetz, den die ÖVP vorgelegt hat, sieht in allen diesen Punkten das Gegenteil vor. Die ÖVP will also gegen die Mehrheit von 71% - 76% die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens nicht umsetzen! Und die ÖVP will gegen die Mehrheit von 77% - 91% Gesetze durchsetzen, die eine Verschlechterung der Situation für die Tiere bedeuten würden!

Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken, dazu: „Die ÖVP ist sich sehr wohl bewusst, dass sie hier ein Gesetz fabrizieren will, das sich gegen die Meinung der großen Mehrheit der Bevölkerung richtet. Deswegen werden gebetsmühlenartig dieselben Phrasen wiederholt, wie z.B. dass ein Verbot der Legebatterien kommen würde. Wenn der Bundeskanzler aber von einem Legebatterieverbot spricht, dann definiert er den Begriff "Legebatterie" neu. Laut Landesgesetz sind Legebatterien Käfigreihen, in denen Legehennen gehalten werden. Diese Haltungsform soll nach dem ÖVP-Entwurf aber für immer weiter bestehen bleiben! Die EU zwingt Österreich zwar, ab 2012 eine Sitzstange in diese Käfige einzuziehen, und eine Ecke des Käfigs als Legebereich abzugrenzen. Aber derselbe Käfig bleibt, nur um 50 cm² pro Huhn vergrößert! Das ist und bleibt eine Legebatterie, dieses Faktum kann auch der Kanzler nicht wegdefinieren.“

Und weiter: „Es gibt kaum politische Fragen, die dieses Ausmaß von Mehrheiten kennen. Die Sachlage ist also eindeutig. Entweder wir sind eine Demokratie, dann muss so etwas auch die Mehrheit entscheiden können, oder wir leben in einer Diktatur der Agrarindustrie. Die Zukunft wird das zeigen!“


 

Die Ergebnisse im Detail:

1. Wie wichtig ist Ihnen das Bundestierschutzgesetz?

 

2. Tierschutz als Staatsziel

 

3. Tieranwaltschaft

 

4. Käfighaltung

 

5. Vollspaltenböden

 

6. Masthuhnhaltung 24 Hühner/m²

 

7. Eingriffe ohne Betäubung durch Laien

 


Geplante Veränderungen in den Bundesländern

Generell ist geplant überall dort wo EU-Mindestrichtlinien existieren, genau diese als Gesetz zu übernehmen, und dort, wo keine EU-Mindestrichtlinien existieren, die Situation in allen Bundesländern zu verschlechtern. Die Verordnungen hätten also beim besten Willen nicht schlechter ausfallen können. Sie sind schlechter als „the worst of nine“, das jeweils schlechteste Landesgesetz.

 

Übersicht

 
Lege-
batterien
Mast-
hühner
Mast-
puten
Schweine-
Bucht
Schweine-
Platz

Milch-

kühe

Eingriffe
Burgenland
gleich
schlechter
schlechter
gleich
gleich
schlechter
gleich
Kärnten
schlechter
schlechter
schlechter
gleich
gleich
gleich
schlechter
gleich
schlechter
schlechter
gleich
gleich
gleich
gleich
gleich
schlechter
schlechter
gleich
gleich
gleich
gleich
Salzburg
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
gleich
schlechter
Steiermark
gleich
schlechter
schlechter
gleich
gleich
gleich
gleich
Tirol
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
gleich
Vorarlberg
schlechter
schlechter
schlechter
gleich
gleich
schlechter
schlechter
Wien
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter
schlechter

 

Details

  Momentane Situation EU-Mindestrichtlinie ÖVP-Entwurf
Legebatterie Legebatterien sind in 5 Bundesländern (Wien, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten), sowie in Deutschland und der Schweiz verboten. In 4 Bundesländern bieten sie 550 cm² Platz pro Huhn im Käfig. Die EU schreibt ab 2012 ausgestaltete Legebatterien vor, in denen die Hühner 600 cm² Platz pro Huhn im Käfig haben. Zusätzlich wird Scharrmaterial, eine Sitzstange und 1 abgetrennter Legebereich gefordert. Legebatterien sollen in ganz Österreich wieder erlaubt werden. Ab 2008 (oder 2012) dürfen nur mehr ausgestaltete Legebatterien existieren.
Masthühner In allen Bundesländern außer Wien sind 30 kg Huhn pro m² erlaubt und in Wien nur 20 kg Huhn pro m². Bei Hühnern mit 1,5 kg Schlachtgewicht sind das 20 bzw. 13 Hühner pro m². keine Es sollen in ganz Österreich 35 kg Huhn pro m² erlaubt werden, also 24 Hühner pro m².
Mastputen In allen Bundesländern außer Wien sind 40 kg Truthühner pro m² erlaubt, in Wien 30 kg Truthühner pro m². keine Es sollen in ganz Österreich 45 kg Truthennen pro m² und sogar 50 kg Truthähne pro m² erlaubt werden!
Mastschweine (Vollspalten-böden) Vollspaltenböden ohne Stroh sind in Salzburg, Tirol und Wien verboten, sonst überall erlaubt. Vollspaltenböden ohne Einstreu sind erlaubt. Österreichweit sollen Vollspaltenböden ohne Einstreu erlaubt werden.
Mastschweine (Platzangebot) Für Schweine bis 110 kg muss in jedem Bundesland mindestens 0,7 m² Platz pro Tier zur Verfügung stehen, außer in Tirol 0,8 m², sowie in Salzburg und Wien jeweils 1 m² pro Tier. Schweinen bis 110 kg muss mindestens 0,65 m² Platz pro Tier zur Verfügung stehen. Schweinen bis 110 kg soll 0,7 m² Platz pro Tier zur Verfügung stehen.
Milchkühe Im Burgenland müssen Milchkühe mindestens 2 Stunden pro Woche oder während der Vegetationsperiode Auslauf haben, in Tirol 3 Stunden pro Woche oder 120 Tage im Jahr, in Vorarlberg 130 Tage im Jahr und in Wien mindestens 60 Tage im Jahr. Sonst ist überall die dauernde Anbindehaltung von Milchkühen erlaubt. keine Die dauernde Anbindehaltung für Milchkühe ist in ganz Österreich erlaubt, sofern die Kühe an 90 Tagen im Jahr Auslauf bekommen. Dieser Auslauf darf aber unterbleiben, wenn am Betrieb nicht genügend Platz vorhanden ist oder die Nachbarschaft sich beschweren würde.
Kastration, sowie Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln In Kärnten dürfen Laien bis zur 4. Lebenswoche ohne Betäubung die Ferkel kastrieren, aber nur bis zum 4. Lebenstag Schwanz und Zähne kupieren. In Salzburg und Vorarlberg ist die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren nur durch Tierärzte und mit Betäubung erlaubt. In Wien ist das Schwanz- und Zähnekupieren grundsätzlich verboten, die Kastration darf nur ein Tierarzt unter Betäubung vornehmen. In den anderen Bundesländern ist die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt. Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln ist durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt. Die Kastration, sowie das Schwanz- und Zähnekupieren bei Ferkeln ist durch Laien bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung erlaubt.

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