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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.07.2007)

Wien, am 05.07.2007

Parlament beschließt schlechtes Tiertransportgesetz und Entmündigung des Tierschutzrates

Aber wichtiger Entschließungsantrag der Grünen für die Gänserndorfer Schimpansen aus dem Tierversuchslabor wird angenommen

Die am 20. Juni 2007 im Gesundheitsausschuss unter den Regierungsparteien ausgehandelten neuen Gesetze bzgl. Tiertransporten und Tierschutzrat, wurden heute im Parlament leider von der Regierungsmehrheit beschlossen.

Der bisherige Tierschutzrat hat sich am 6. Juni 2007 mit großer Mehrheit gegen diese Änderungen ausgesprochen. Der vereinte Tierschutz inklusive VGT natürlich auch.

Positiv an der heutigen Tierschutzgesetznovelle ist nur, dass die Tierschutz-Ombudspersonen jetzt auch ganz explizit für Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz zuständig sind. Das ist sehr wichtig, z.B. für die Berufungen gegen die Freisprüche nach unseren Anzeigen gegen Singvogelfänger.

Ein Initiativantrag der Grünen mit folgenden Punkten wurde leider von der SPÖ-ÖVP Regierungsmehrheit abgelehnt:

  • Herstellung der Vollziehbarkeit des Qualzuchtverbotes durch Streichung der Erfordernisses der starken Schmerzen
  • Schaffung eines Tierquälereitatbestandes, der das Fangen von frei lebenden Tieren ohne vernünftigen Grund verbietet (Singvogelfang in Oberösterreich)
  • Untersagung der In-Verkehr-Bringung von verbotenen Hundeausbildungsgeräten (derzeit ist nur das Verwenden, der Besitz und Erwerb von verbotenen Hundeausbildungsgeräten verboten)
  • Verbot des Imports und Handels mit Produkten, die durch Zwangsmästung von Tieren hergestellt wurden (Hauptanwendungsfall: Gänsestopfleber)
  • Verbot der Haltung von Hunden, an denen verbotene Eingriffe vorgenommen wurden (Eindämmung des florierenden „Kupiertourismus“)
  • Verbot der Sodomie
  • Eingriffe, bei denen Tiere erhebliche Schmerzen erleiden, dürfen nur von einem Tierarzt und nach wirksamer Betäubung nach postoperativer Schmerzbehandlung durchgeführt werden (soll für alle Tiere gelten, auch für Nutztiere)

Lichtblick für die Schimpansen in Gänserndorf

Die letzten Tiere, die nach dem Bankrott des Safariparks in Gänserndorf noch am ehemaligen Gelände in ihren Gehegen leben, sind, neben ein paar unvermittelbaren Affen, die 44 Schimpansen aus dem Versuchslabor  in Orth an der Donau. Wegen des Konkurses sind bis heute ihre Gehege nicht fertig gebaut worden und entsprechen überhaupt nicht den Anforderungen des Bundestierschutzgesetzes von 2005. Die Menschenaffen haben nicht einmal ein Außengehege. Der Masseverwalter, der noch immer für die Schimpansen zuständig ist, hat Ende 2006 sogar die wissenschaftliche Leitung entlassen und die Resozialisierung der Schimpansen abgebrochen. Das verantwortliche Tierschutzministerium war bis heute nicht in der Lage, eine Lösung im Sinne der betroffenen ehemaligen Versuchsschimpansen zu finden. Diese Wesen haben sich wirklich etwas Besseres verdient, als dass alle Verantwortlichen ihre Verantwortung an den nächsten abschieben. Die Kosten für die Fertigstellung der Gehege und die Pension der Tiere, die im Namen der Gesellschaft jahrzehntelangen Qualen ausgesetzt waren, wäre im Budget sowohl von der Pharmafirma als auch der Republik Österreich ein nicht merkbarer Betrag! Jetzt versuchen die Grünen noch einmal eine Änderung herbeizuführen. Sie haben den Masseverwalter angezeigt, weil die Gehege der Schimpansen nicht dem Gesetz entsprechen, und eine parlamentarische Anfrage an die Tierschutzministerin gestellt, warum in dieser Sache nichts weiter geht.

Doch heute wurde im Parlament auch ein Entschließungsantrag der Grünen zu den Gänserndorfer Schimpansen von der Mehrheit beschlossen. Das Parlament fordert die Tierschutzministerin auf, die dauerhafte Unterbringung der Schimpansen in den Gänserndorfer Affenhäusern sicherzustellen. Sie soll ohne jede weitere Verzögerung einen dem Tierschutzgesetz entsprechenden Betrieb ermöglichen und durch Anstellung entsprechend qualifizierter WissenschaftlerInnen die Wiederaufnahme des Resozialisierungsprogramms gewährleisten und die Durchführung wissenschaftlicher Projekte fördern.

Diese Entscheidung ist ein wirklich wichtiger, positiver Schritt. Allerdings handelt es sich nur um einen Entschließungsantrag. Bevor wir zu enthusiastisch werden, sollten wir uns daran erinnern, dass es seit 27. Mai 2004 einen einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag für Tierschutz in die Bundesverfassung gibt, der bis heute nicht umgesetzt wurde.

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