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Diversion vor Bezirksgericht Gmunden:
1000 Euro Schmerzensgeld plus Prozesskosten
Am 21. September 2008 hatte ein Tierschützer
einen Singvogelfänger am Bäckerberg bei Viechtwang
im oö Salzkammergut beim Aufstellen von Fallen
gefilmt. Der Vogelfänger wollte aber offenbar
nicht gefilmt werden und schlug mit einem Holzprügel
zu. Der Tierschützer wurde so schwer am Mittelhandknochen
verletzt, dass ihm im Spital ein Gips angelegt
werden musste.
Zunächst legte die Staatsanwaltschaft nach
der Anzeige das Verfahren nieder, doch aufgrund
eines Fortsetzungsantrags seitens des Tierschutzes
kam es jetzt zum Prozess.
Der Vogelfänger gab zu, mit dem Prügel
zugeschlagen zu haben und nahm eine Diversion
an, um sich eine Vorstrafe zu ersparen. Die
Richterin verurteilte ihn zur Zahlung von €1000
Schmerzensgeld und der Prozesskosten.
VGT-Obmann DDr. Balluch kommentiert: „Schon
wieder ein nachgewiesener Fall von brutaler
Gewalt gegen den Tierschutz. Und wie so oft,
wollte die Staatsanwaltschaft auch hier das
Verfahren zunächst niederlegen, und musste erst
durch einen Fortsetzungsantrag dazu gezwungen
werden, die Anklageerhebung durchzuführen. Noch
nie haben TierschützerInnen derartige Gewaltattacken
durchgeführt, aber sie waren bisher schon oft
die Opfer. Viel wichtiger wäre es, statt der
Sonderkommission gegen den Tierschutz, eine
Sonderkommission gegen Tierquälerei und zur
Aufklärung der Gewalttaten gegen TierschützerInnen
einzusetzen.“
Und mit Bezug auf die Tierschutzcausa
weiter: „Nach §278a StGB bilden die Vogelfangvereine
jetzt eine kriminelle Organisation
Sie bestehen aus mehr als 10 Leuten, und sind
auf Dauer angelegt, sie bilden eine Organisation
und sie nehmen mittels strafbarer Gewalttaten
gegen Leib und Leben Einfluss auf die Politik.
Der Vogelfänger wollte ja verhindern, dass durch
Aufnahmen seiner Tierquälereien die Öffentlichkeit
informiert wird und den Singvogelfang verbietet.
Die Staatsanwaltschaft kann jetzt beweisen,
dass sie das Verfahren gegen den Tierschutz
nicht aufgrund von politischem Einfluss durchführt,
indem sie jetzt auch ein entsprechendes Verfahren
gegen die Vogelfangvereine einleitet. Ein wesentliches
Prinzip von Rechtsstaatlichkeit ist doch, dass
alle vor dem Gesetz gleich zu behandeln sind.“
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