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UNESCO setzt die anachronistische Tierquälerei
auf „nationale Liste“ von Weltkulturerbe
Vergangene Woche wurde von der UNESCO, der
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur, die erste Liste für
"Immaterielles Kulturerbe in Österreich"
präsentiert. Insgesamt 18 Traditionen und Brauchtümer
wurden darin aufgenommen, weitere drei - die
klassische Reitkunst, die Falknerei und die
so genannte „Imster Fasnacht“ inklusive Schelmenlauf
- wurden für die internationale Liste des UNESCO-Welterbes
nominiert.
Auf der so genannten nationalen Liste
wurde dabei auch die im oberösterreichischen
Salzkammergut verbreitete Tradition des Singvogelfangs
präsentiert
Ein 23köpfiger Fachbeirat der österreichischen
UNESCO-Kommission hat mit nur einer Enthaltung
der Aufnahme der umstrittenen Tierqualtradition
in die Liste der erhaltungswürdigen Gebräuche
und Traditionen mit überwältigender Mehrheit
zugestimmt. Auch dem Fachbeirat angehörende
Zoologen bzw. Biologen haben die gute Gelegenheit
verabsäumt, ihre Kritik an der zweifelhaften
Nominierung zum Ausdruck zu bringen, geschweige
denn die Nominierung der tierquälerischen Aktivität
zu verhindern, wozu das Veto eines einzigen
Beiratsmitglieds gereicht hätte.
Zum „immateriellen Kulturerbe“ der UNESCO-Liste
zählen Fertigkeiten, Praktiken, und Ausdrucksformen
bzw. Traditionen und Bräuche, die als Bestandteil
des kulturellen Erbes verstanden werden. Es
handelt sich um eine Art (österreichische) Kulturdatenbank,
was die Aufnahme einer ethisch, tierschutzrechtlich
und tierschutzpolitisch so umstrittenen und
fragwürdigen Aktivität umso unverständlicher
und unangebrachter erscheinen lässt.
Theoretisch - räumen Experten ein- ist es möglich,
dass der Singvogelfang eines Tages wieder von
der Liste des UNESCO-Kulturerbes gestrichen
wird.
Beim Vogelfang, wie er im Salzkammergut praktiziert
wird, werden Gimpel, Zeisig, Kreuzschnabel und
Stieglitz zunächst mit Netzen und Fallen gefangen,
um sie dann in winzigen Käfigen in der Adventszeit
öffentlich auszustellen und sie im Frühjahr,
sofern sie noch am Leben sind, wieder frei zu
lassen. Der Vogelfang dient keinerlei wirtschaftlichen
Interessen, sondern der Freude am Fangen wilder
Tiere bzw. einer anachronistischen Traditionspflege.
Nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs
(VfGH) dürfen die Tiere seit 2007 auch wieder
ausgestellt werden.
Für Schlagzeilen sorgten auch immer
wieder gewalttätige Übergriffe von Vogelfängern
auf TierschützerInnen
Bei einer 2005 im oberösterreichischen Radio
Live übertragenen Diskussion rastete ein Vogelfänger
gemeingefährlich aus. Als ein 60-jähriger Tierschutz-Aktivist
und Vogelfangkritiker das Wort ergriff, zog
der hinter diesem sitzende Vogelfänger ein Messer
und war drauf und dran, den Tierrechtsaktivisten
am Mikrophon anzugreifen. Die daneben sitzende
Ehefrau des wildgewordenen Vogelfängers bemerkte
aber zum Glück rechtzeitig die mörderischen
Absichten ihres Mannes und konnte ihm das Messer
entwinden.
Erst 2008 ist ein Tierschützer im Salzkammergut
von einem Vogelfänger krankenhausreif geschlagen
worden.
Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ist von der Nominierung
der UNESCO entsetzt. Es ist ein verheerendes
Signal, eine überkommene, tierethisch höchst
problematische „Tradition“ wie den Singvogelfang
(die im Übrigen längst nur mehr von einer winzigen
extremistischen Minderheit aktiv gepflegt wird)
zu glorifizieren, indem man ihn einer Liste
globalen kulturellen Erbes einreiht. Dies wird
durchaus auch zur längerfristigen Einzementierung
der jetzigen Gesetzeslage, die ein Fangen und
Ausstellen der sensiblen Singvögel ermöglicht,
beitragen, Gesetzesreformen im Sinne der betroffenen
Tiere längerfristig verhindern und Wasser auf
die Mühlen jener Lobbyisten und ewiggestrigen
„Traditionsverbände“ sein, denen jede weitere
gesetzliche Reglementierung schon seit langem
ein Dorn im Auge war.
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