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NEWS 2010

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.04.2010). Der VGT weist ausdrücklich darauf hin, dass sich seit damals die Fakten, wie z.B. die Gesetzeslage, die Einstellung und das Verhalten von Firmen, die Zustände in Tierhaltungsanlagen, usw. geändert haben können. Eine Darstellung der aktuellen Situation der einzelnen tierrechtsrelevanten Themen finden Sie unter Kampagnen/Projekte.

 
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Wien, am 1. April 2010

Wenn JägerInnen ihre Hunde auf Tiere hetzen

Erlebnisberichte zweier TierschutzaktivistInnen

Bei der Baujagd werden extra dafür abgerichtete Hunde in die Baue von Füchsen und Dachsen geschickt, um die BewohnerInnen dieser Baue anzugreifen. Elterntiere verteidigen ihre Kinder im Bau und deshalb kommt es oft zu schweren Kämpfen zwischen Dachs oder Fuchs und Hund. Die JägerInnen graben dann den Bau in Richtung des Kampfeslärms auf. Wenn sie – oft nach vielen Stunden – den in den Hund verbissenen Fuchs oder Dachs zu fassen bekommen, ziehen sie ihn heraus und töten ihn, entweder durch einen Messerstich oder durch einen Schuss. Auf diese Weise sterben tausende Dachse und Füchse jedes Jahr in Österreich.

Man würde glauben, dass es in Österreich verboten ist ein Tier auf ein anderes zu hetzen, laut Bundestierschutzgesetz ist dies auch so, aber die Jagd ist vom Tierschutzgesetz ausgenommen, und deshalb dürfen JägerInnen diese entsetzliche Tierquälerei weiter betreiben. Hunde auf Wildtiere zu hetzen ist Tierquälerei – außer für JägerInnen!

Für dieses grausame Spektakel werden Hunde auch trainiert. TierschutzaktivistInnen waren AugenzeugInnen zweier unterschiedlicher Trainingsmethoden.

„Letztes Wochenende war ich spazieren und traf auf einen Jäger, der seinen jungen Hund in eine Röhre schickte. Nach einer hitzigen Diskussion erfuhr ich, dass er seinen Hund für die Baujagd auf Füchse trainieren würde. „Es gibt zu viele Füchse“ war seine Begründung. Auf meine Frage, ob ihm nicht die Füchse oder zumindest sein Hund bei dieser Form der Tierhetze leid täte, meinte er nur mit einem Grinsen, dass man das in Kauf nehmen müsse. Scheinbar war es diesem Jäger aber unangenehm, dass er eine Zuschauerin hatte, denn er verschwand kurz darauf. Ich war zutiefst bestürzt über die Brutalität dieses Menschen.“

„Vor ca. 6 Wochen beobachtete ich mittags in Lamprechtshausen auf dem Weg zum Bahnhof, wie ein Mann in seinem Garten einen jungen Hund mit einem getöteten Marder, den er an eine Art Angelschnur gebunden hatte, abrichten wollte. Er wuselte dabei ständig dem Hund mit dem Marder vor der Nase herum. Dieser wollte natürlich mit dem Marder spielen, doch der Mann, welcher offensichtlich ein Jäger war (er trug Jagdbekleidung), hielt den Hund immer wieder davon ab, auf den getöteten Marder loszugehen. Der Mann tat dies auch, indem er dem Hund mit der Hand auf die Schnauze schlug. Nur auf sein Zurufen durfte der Hund mit dem Marder spielen. Der Hund war augenscheinlich ziemlich verunsichert, denn einmal bekam er eine auf die Schnauze und einmal lies der Jäger ihn an den Marder ran, ganz nach Gutdünken des Jägers.
Ich erkundigte mich, ob es ein Gesetz gegen solche Praktiken gäbe und erfuhr, dass laut §5 Tierschutzgesetz verboten ist, Tiere an anderen Tieren auf Schärfe abzurichten. Daraufhin konfrontierte ich den Mann mit diesem Verbot. Er gab gleich zu, dass er Jäger ist und bei der Jagd und seiner Ausübung das Tierschutzgesetz nicht relevant wäre. Der Hund sei jung und er müsse ihm beibringen, wie man sich auf der Jagd zu verhalten habe, auch zur eigenen Sicherheit des Hundes. Ich bestand aber solange darauf, dass der Mann seine Spielchen unterlassen solle, bis er endlich aufhörte.“

Solange die Jagd aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen ist, werden solche Tierquälereien unter dem Deckmantel der Jagd weiter durchgeführt und können somit nicht einmal gesetzlich verfolgt werden.

 

 

 




Thema "Jagd"

 
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Ein eingegrabenes Betonrohr, Übungsschauplatz für eine der grausamsten Jagdmethoden - kaum vorstellbar, dass die Baujagd in Österreich noch erlaubt ist

§ 5 (2) 4. Tierschutzgesetz verbietet ein Tier auf ein anderes zu hetzen. Was hier ganz klar als Tierquälerei bezeichnet und verboten ist, erlauben die Landesjagdgesetze
 
 

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