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Zu viele Lockvögel verwendet - VGT zeigt mehrere Personen wegen Tierquälerei
aber auch wegen Übertretung der oö Artenschutzverordnung
an!
Das
Tierschutzgesetz ist bundesweit gültig
und sieht keine Ausnahme für das oö Salzkammergut
oder den traditionellen Singvogelfang
vor. In Niederösterreich und Kärnten
wurden Vogelfänger mit den gleichen Fallen
wie im Salzkammergut bereits wegen Tierquälerei
verurteilt. §5 (2) 10 besagt: „Es ist
verboten, ein Tier einer Bewegungseinschränkung
auszusetzen, wenn es dadurch in schwere
Angst versetzt wird“.
Wie
glaubt die Behörde im oö Salzkammergut,
dass sich
Wildvögel fühlen, egal ob „traditionell“
gefangen oder nicht, die in eine Falle
geraten und von Menschenhänden herausgeholt
und in einen winzigen Käfig gepfercht
werden? Dass der Vogelfang nur im oö
Salzkammergut nicht mittels Tierschutzgesetz
verfolgt wird, beweist, dass wir in
keinem Rechtsstaat leben. Wie anders
lässt sich
verstehen, dass aufgrund einer politischen
Weisung ein eindeutiges Gesetz nicht
vollzogen wird?
Da
die regionale Behörde weder das Tierschutzgesetz
vollzieht noch die Vogelfänger kontrolliert,
fällt diese Aufgabe wieder einmal den
Tierschutzorganisationen zu. Letzten
Sonntag wurden wieder zwei Vogelfängertrupps
von Tierschutzpatrouillen u.a. des VGT
überrascht und angezeigt. Ein Vogelfänger
hatte 5 Fichtenkreuzschnäbel in winzigen
Käfigen als Lockvogel dabei, obwohl pro
Vogelfänger nur zwei solche Vögel als
Lockvögel zugelassen sind. Damit hat
dieser Vogelfänger auch die oö Artenschutzverordnung
übertreten. Das beweist nur, wie wichtig
diese Tierschutzkontrollen sind.
Dass
die Vogelfänger offenbar ein schlechtes
Gewissen haben, war vor Ort deutlich
zu spüren. Kaum waren die TierschützerInnen
mit ihren Kameras da, packten die Vogelfänger
rasch ihre Lockvögel weg. Die Tiere werden
dabei in ihren winzigen Käfigen zu zehnt
in Rucksäcke gepackt, die der Vogelfänger
dann verschließt. Auch das widerspricht
dem Tierschutzgesetz, weil es sich dabei
um den Transport von Kleintieren handelt.
§11 (2) des Tierschutzgesetzes legt nämlich
fest, dass Tiere beim Transport einen
ausreichend belüfteten Raum zur Verfügung
haben müssen. Ob die Behörde tatsächlich
meint, der zehnte Vogel ganz unten im
Rucksack hat einen ausreichend belüfteten
Raum zur Verfügung? Oder ist es vielleicht
doch so, dass das Tierschutzgesetz aus
politischen Gründen nicht einmal das
Papier wert ist, auf dem es geschrieben
steht!
Dem
Tierschutz wirft man vor, eine kriminelle
Organisation zu bilden. Aber im oö Salzkammergut
werden Gesetze ignoriert und einfach
nicht vollzogen, weil es „immer schon
so war“
Im
Tierschutz sind wir das leider bereits
gewohnt. Und gerade weil wir
an vorderster Front auf diese Missstände
aufmerksam machen, hat man auf höchster
Ebene entschieden, uns mit Sonderkommission
und Monsterprozess zu traktieren. Aber
mundtot und eingeschüchtert sind wir
deswegen noch lange nicht!!
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