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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.12.2013)

Graz, am 06.12.2013

Montag Strafprozess gegen Polizisten, der Tierschützer niedergeschlagen hat

Anklage vor Schöffensenat wegen Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.

  • WANN: Montag 9. Dezember 2013, 8:30 - (voraussichtlich) 17 Uhr
  • WO: Landesgericht für Strafsachen Graz, Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 / Pt

Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer, darunter der stellvertretende Obmann des VGT David Richter, eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz. Da im Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch sprach sie zunächst freundlich mit den JägerInnen, um dann David Richter den Kameradeckel zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen. Der stellvertretende VGT-Obmann verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die Herausgabe seiner Identität und wurde daraufhin von einem der beiden Beamten von hinten niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen. Doch glücklicherweise war der gesamte Vorfall gefilmt worden. Der Polizist steht nun nicht nur wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung, sondern auch wegen Verleumdung vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden, die Berufung des Täters gegen diesen Schritt hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun endlich vor das zuständige Gericht kommt. Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auflage übertragen worden, damit sehr sorgsam umzugehen. Ein Polizist, der friedliche Tierschützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die reflexartige Reaktion der Polizei, sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu beschuldigen. Der Vorfall wurde sogar vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in dessen jährlichen Verfassungsschutzbericht als eine Straftat des ,,militanten Tierrechtsaktivismus" angeführt."

Und weiter: ,,Ebenfalls befremdlich ist der Umstand, dass sogar die Staatsanwaltschaft dem Opfer unterstellt, provokant gehandelt zu haben. Wenn man selbst die Polizei zu Hilfe ruft, weil man eine Gesetzesübertretung melden will, dann erwartet man nicht, dass einem die Polizei zur Begrüßung gleich den Kameradeckel zuschlägt und dann behauptet, man sei verdächtig, weil man in der Nähe von Häusern filme. Dass David Richter aufgrund dieser Provokation seitens der Polizei die Herausgabe seiner Identität verweigert, worauf er sogar ein Recht hat, ist wohl mehr als verständlich. David Richter war als Angeklagter im Tierschutzprozess 14 Monate unschuldig vor Gericht und wurde freigesprochen. Dieser Angriff des Polizisten auf ihn ist eine Folge der jahrelangen Kriminalisierungsversuche von Tierschutzaktivismus durch ÖVP-Innenministerium und Bauernbund. Hoffentlich wird dem jetzt endlich ein Riegel vorgeschoben!"

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