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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.03.2016)

Wien, am 23.03.2016

Aus für den Vollspaltenboden?

Durch die Korrektur eines Übersetzungsfehlers der EU-Schweinhaltungsrichtlinie gibt es nun Hoffnung auf eine Verbesserung für Schweine in Österreich.

Die EU- Schweinehaltungsrichtlinie ist die Basis für die Vorgaben zur österreichischen Tierhaltungsverordnung. Dort wird geregelt wie die Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen auszusehen haben. Die „Albert Schweitzer Stiftung“ hat in dieser Richtlinie einen Übersetzungsfehler entdeckt, der im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16.02.2016 korrigiert wurde.

Folgende Änderung wurde vorgenommen:

Anstatt:

„— Zugang zu einem größen- und temperaturmäßig angemessenem Liegebereich haben, …“

heißt es nun:

„— Zugang zu einem physisch und temperaturmäßig angenehmen Liegebereich haben, …“

Diese kleine Änderung kann großen Einfluss auf das Wohlbefinden von Schweinen in österreichischen Ställen haben.

In Österreich leben beinahe alle Schweine in der intensiven Schweineproduktion auf Vollspaltenböden. Dies bedeutet, dass in der gesamten Bucht, in der die Tiere leben, der Boden aus mit Spalten und Löchern perforiertem Beton besteht. Die Spalten sollen dazu dienen, dass die Ausscheidungen der Schweine in das darunter liegende Güllesystem gelangen. Ein automatisches Entmistungssystem, das die Arbeit der LandwirtInnen erleichtert, aber für die Schweine zahlreiche tierschutzrelevante Mängel aufweist.

Bei Vollspaltenbodensystemen wird den Schweinen kein Stroh angeboten, da dieses die Spalten verkleben würde und so das Entmistungsystem nicht mehr funktioniert. Ohne Stroh haben die Tiere aber kein geeignetes Beschäftigungsmaterial und Verhaltensstörungen wie Schwanz- und Ohrenbeißen sind vorprogrammiert.

Ein Leben auf perforierten Untergrund bringt zahlreiche gesundheitliche Probleme wie Klauen- und Gelenkverletzungen mit sich. Atemwegserkrankungen stehen auch auf der Tagesordnung, da die Schweine den schädlichen Dämpfen ihrer eigenen Ausscheidungen ausgesetzt sind. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Schweine ein überaus empfindliches Geruchsorgan haben.

Vollspaltenböden können den Schweinen keinen angenehmen Liegebereich bieten, dies wird durch wissenschaftliche Studien belegt. Schweine trennen grundsätzlich zwischen dem Kot- und Liegebereich. Je unterschiedlicher die Bodenstruktur ist, desto einfacher können sie die Bereiche trennen.

Somit hat oben genannte Korrektur der EU- Schweinerichtlinie großen Einfluss auf die Bodenbeschaffenheit im Liegebereich und somit auf Vollspaltenbodensysteme.

Die Alternative zu Vollspaltenböden sind Mehrflächenbuchten, bei denen ein Bereich als Liegefläche dient und mit Stroh eingestreut ist. Ein anderer Bereich dient dem Erkunden und der Fütterung, und ein weiterer Bereich, der dann mit einem Spaltenboden ausgestattet sein kann, dient als Kotplatz.

Vollspaltenböden sind in Dänemark seit 2015 in sämtlichen Ferkel- und Mastschweineställen komplett verboten. In den Niederlanden gilt 40% befestigter Boden für Ferkel und Mastschweine. Weitere europäische Länder, die Vollspaltenböden bereits verboten oder eine entsprechende Frist festgelegt haben sind Finnland, Schweden und die Schweiz.

Der Verein Gegen Tierfabriken VGT wird das Tierschutzministerium auffordern sich dieser Sache anzunehmen und drängt darauf, die Haltung von Schweinen auf tierquälerischen Vollspaltenböden rasch zu beenden.

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