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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.05.2016)

Wien, am 18.05.2016

VGT-Beschwerde gegen Polizeimaßnahme bei Pelzdemo heute vor Wiener Verwaltungsgericht

PolizistInnen verweigern die Aussage, Oberstaatsanwaltschaft ordnet Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Körperverletzung an

Die Tierschutzcausa 2008 brachte ans Tageslicht, mit was für bedenklichen Mitteln jene Menschen, die Tiere für ihren Profit missbrauchen, Kritik seitens des VGT durch Instrumentalisierung der Polizei abwenden und kriminalisieren wollen. Ein neuer negative Höhepunkt diesbzüglich war die Festnahme eines friedlichen Tierschützers bei einer harmlosen Kundgebung zum Pelztierleid bei Turek in Wien am 8. Dezember des Vorjahres. Nur weil der Geschäftsbesitzer keine derartigen Kundgebungen wünscht und diesen Wunsch bei der Innenministerin deponiert hatte, wurde eine Polizeistreife mit dem offensichtlichen Ziel zur Tierschutzkundgebung geschickt, die AktivistInnen zu belästigen. Unter dem Vorwand einer Personenkontrolle sollten widerrechtlich die persönlichen Daten der Anwesenden erhoben werden. Einer der Tierschützer weigerte sich, wurde daraufhin mit Gewalt zu Boden geworfen und mit Handschellen versehen in eine Gummizelle verbracht, bis er klein beigab, und erst nach 10 Stunden entlassen. Dem VGT-Obmann hängte man wegen dessen Protests gleich eine Störung der öffentlichen Ordnung an und will € 400 Strafe.

Gegen diese Zwangsmaßnahme der Polizei richtete sich die heutige Verhandlung am Wiener Landesverwaltungsgericht. Die belasteten drei PolizistInnen verweigerten die Aussage. Die Anzeigen wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung – die Polizistinnen hatten im Nachhinein behauptet, vom Festgenommenen bei der Festnahme verletzt worden zu sein – sowie Körperverletzung wurden von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt. Nun hat die Oberstaatsanwaltschaft die BeamtInnen angewiesen, dass Ermittlungen aufgenommen werden müssen. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs bezieht sich darauf, dass die Festnahme rechtswidrig war, die BeamtInnen nicht ihre Dienstnummern angaben und die Verbringung in die Gummizelle nicht gerechtfertigt war. Im heutigen Gerichtsverfahren wurden sämtliche Vorwürfe durch Zeugenaussagen und einen Videofilm von der Festnahme bestätigt. Morgen werden noch eine weitere Tierschützerin und der Besitzer der Firma Turek einvernommen.

VGT-Obmann Martin Balluch ist zuversichtlich: „Die Sachlage in diesem Fall ist vollkommen eindeutig, die PolizistInnen haben total rechtswidrig gehandelt. Leider kein Einzelfall. Wir müssen uns ständig gegen solche Übergriffe durch Rechtsmittel wehren, zuletzt aufgrund der Polizeimaßnahmen bei Mensdorff-Pouilly gegen uns. Auch da wurde die Polizei klar verurteilt. Es ist jetzt höchst an der Zeit, dass sich aufgrund dieser ständigen Verurteilungen die Praxis ändert. Nicht wir sind die Kriminellen, sondern einerseits die TierquälerInnen und jene in der Politik, die sie decken, aber auch andererseits die PolizeibeamtInnen, die sich willig instrumentalisieren lassen.“

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