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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2017)

Wien, am 04.03.2017

Zweiter Prozesstag: Darf man den VGT-Obmann einen Abschaum nennen?

Funktionär des nö Landesjagdverbands bezeichnet sich selbst als „Lurch“; Richter unterbricht Verfahren nach Einvernahme des VGT-Obmanns und legt Jäger vielfachen Widerruf nahe

Der VGT-Obmann sei Abschaum, der VGT selbst ökofaschistisch, der VGT-Obmann wiederum habe jagdliche Einrichtungen zerstört und die VGT-SpenderInnen wären senile alte Damen oder hörige junge Mädchen. So äußerte sich ein Funktionär des niederösterreichischen Landesjagdverbands und landete dafür wegen Beleidigung und Übler Nachrede auf der Anklagebank im Wiener Straflandesgericht. Bei seiner Einvernahme meinte er zu einem weiteren Vorwurf, mit der Beleidigung Lurch habe er sich selbst bezeichnet, nicht den VGT-Obmann Balluch verballhornt. Der Richter schien ihm das nicht wirklich zu glauben.

Gestern den 3. März 2017 wurde nun auch der VGT-Obmann über die Methoden seiner Kampagnenführung einvernommen. Dabei ging es auch um sein Buch Widerstand in der Demokratie, das als Standardwerk für Zivilen Ungehorsam gilt und bereits 2578 Mal verkauft wurde. Der Anwalt des Angeklagten, Maximilian Schaffgotsch, verstieg sich in der Eingabe für seinen Mandanten sogar zur Aussage Balluch […] mimt den braven Tierschützer. Doch das wahre Gesicht Balluchs und des VGT kommt bei kriminellen Aktionen zum Vorschein. […] Es mangelt an Verurteilungen, weil die Strafverfolgung der vermummten Aktivisten bisher gescheitert ist – nicht weil es die Aktionen nicht gegeben hätte!. Der Richter dagegen unterbrach die Verhandlung nach der Einvernahme des VGT-Obmanns, sichtlich durch die Darstellung der VGT-Kampagnenarbeit positiv beeindruckt, und schlug dem Angeklagten vor, doch einen Vergleich einzugehen. Er solle bei etwa 20 vom Richter explizit genannten Aussagen diese widerrufen und sich entschuldigen, sowie das dann über 1 Monate auf jener Facebook-Jägerseite, auf der er sie geäußert hatte, an oberster Stelle stehen lassen. Darüber hinaus solle er sagen, dass er mit Lurch sich selbst bezeichnet habe. Dann würde das Verfahren eingestellt. Der Angeklagte hat nun bis zum 25. April Bedenkzeit.

VGT-Obmann Martin Balluch ist erfreut: Die Aussagen des Herrn Jagdfunktionärs waren wirklich nicht zu tolerieren und es freut mich, dass der Richter das auch so sieht. Ich wäre mit einem Vergleich dieser Art einverstanden. Allerdings hat Anwalt Schaffgotsch bereits zu relativieren begonnen und diesen oder jenen Widerruf nicht akzeptiert. Dabei ist er selbst mit seinen Behauptungen, ich und der VGT seien kriminell, deutlich zu weit gegangen und hat mich verleumdet. Vielleicht sollte jemand Anwalt Schaffgotsch erzählen, dass wir im Tierschutzprozess freigesprochen wurden. Offenbar hat man das in feudaljagdlichen Kreisen nicht zur Kenntnis genommen. Ich erwarte jedenfalls Widerruf und Entschuldigung in genau dem Wortlaut, wie ihn der Richter vorgeschlagen hat, sonst wird das Verfahren fortgesetzt werden müssen.

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