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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.04.2017)

Wien, am 18.04.2017

Polizeistaatsmethoden gegen friedliche Tierschützer: Staatsanwaltschaft ignoriert Urteil

Gericht stellt Rechtswidrigkeit beim Vorgehen der Polizei fest, doch Staatsanwaltschaft behauptet dennoch, das sei rechtskonform gewesen, und klagt Tierschützer wegen Widerstand an

Im Dezember 2015 protestierten einige TierschützerInnen friedlich vor einer Filiale von Turek in Wien gegen deren Pelzverkaufs. Der Besitzer empfand das Recht auf Demonstrationsfreiheit offenbar als eine Zumutung und beschwerte sich bei der Innenministerin. Diese sandte daraufhin eine Streife zur Demo, um die TierschützerInnen zu belästigen. Anders ist nicht zu erklären, warum von allen Anwesenden Ausweise verlangt wurden. Einer der Tierschützer pochte auf sein Recht, ohne Grund seine Identität nicht preisgeben zu müssen, und wurde prompt brutal festgenommen. Eine Maßnahmenbeschwerde gegen diese Amtshandlung hatte Erfolg. Das Landesverwaltungsgericht Wien stellte fest, dass das Vorgehen der PolizistInnen rechtswidrig war. Dennoch zeigten diese den Aktivisten wegen Störung der öffentlichen Ordnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung an, obwohl das Beweisvideo seiner Festnahme klar seine Unschuld beweist:

Jetzt wurde aber tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Wien Anklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben und gleichzeitig das Verfahren wegen Amtsmissbrauch gegen die BeamtInnen eingestellt. Letzteres mit der unglaublichen Begründung, dass die Identitätsfeststellung durch die Polizei gerechtfertigt war, obwohl ein Gericht bereits vorher geurteilt hatte, dass genau diese Identitätsfeststellung rechtswidrig war! Der Tierschützer hat nun einen Fortführungsantrag gestellt, siehe Martin Balluch's Blog.

VGT-Obmann Martin Balluch: „Unfassbar, mit was für Polizeistaatsmethoden hier vorgegangen wird. Die Polizei hat eindeutig das Gesetz gebrochen und verfolgt dennoch mit allen Mitteln diesen offensichtlich unschuldigen Tierschützer. Und die Staatsanwaltschaft sieht sich berechtigt, ein rechtsgültiges Urteil eines Gerichts ins Gegenteil zu verkehren! Zusätzlich wurde ich wegen Anstandsverletzung angezeigt, weil ich mich über dieses Vorgehen der Polizei beschwert hatte. Und die Polizei hat mich auch noch zivilrechtlich aufgrund meines Berichts über den Vorfall geklagt. So stelle ich mir die Praxis in Nordkorea vor!“

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