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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2017)

Salzburg, am 05.05.2017

Mayr-Melnhof Klage: € 100.000 wegen Kommentaren fremder Personen auf Facebook!?

Überraschungszeugin von Mayr-Melnhof, die im Herbst 2015 beim VGT Aktivistin war, sollte bösartige Gesinnung von Martin Balluch beweisen

Kritik hört Max Mayr-Melnhof nicht gerne. Schon nach dem ersten VGT-Bericht von seiner Gatterjagd Mitte November 2015 begannen seine Klagen gegen den VGT-Obmann einzutrudeln. Schon da hatte er den Konflikt personalisiert. Offenbar eine Taktik, die er für vielversprechend hält: statt einen Verein zu attackieren, von der bösen Eminenz im Hintergrund zu fantasieren, die die Fäden ziehe und an allem Schuld sei. Bisher ist er mit dieser Linie allerdings bei den Gerichten abgeblitzt. Sowohl die Klage wegen Besitzstörung, als auch die Einstweiligen Verfügungen wegen eines satirischen Gatterjagdawards (er erhielt das „Herz aus Stein“), einer Kloaktion („Gatterjagd stinkt zum Himmel“) und einem Umzug mit seinem Konterfei und einem umzäunten Wildschwein in der Stadt Salzburg jeweils auf Unterlassung hat er verloren. Auch dass er den VGT-Obmann in einem Vier-Augen-Gespräch mit einem Journalisten als „faschistoiden Populisten der lügt, sobald er den Mund aufmacht“ bezeichnete, war Teil dieser Vernichtungskampagne. Mangels anderer Optionen eröffnete er dann eine Privatanklage wegen Pickerl, die in Salzburg aufgeklebt worden waren. Doch selbst davon wurde nun abgekommen, weil er eine neue Möglichkeit fand: eine Klage auf € 100.000 Schmerzengeld wegen Beleidigungen durch Kommentare anonymer Personen auf Facebookportalen, die nicht sofort gelöscht worden seien.

Doch es wäre nicht Mayr-Melnhof, der frischgebackene Gatterjägermeister, würde er zusammen mit seinem Anwalt Maximilian Schaffgotsch, der seit gut 2 Jahren nichts anderes zu tun zu haben scheint, als ständig Gerichtsprozesse gegen den VGT zu führen, die Plattform vor Gericht nicht nutzen, um den Charakter des VGT-Obmanns nach Möglichkeit öffentlich zu beschädigen. Da werden Passagen aus dem Buch „Widerstand in der Demokratie“ zitiert, als würde Martin Balluch eine kriminelle Organisation leiten. Da werden bezahlte Wildbiologen und Jäger als Umfrageexperten bemüht, um vorzugaukeln, dass weder die Vorwürfe des VGT gegen die Gatterjagd stimmen, noch die vom VGT präsentierten Umfragen. Alles nur eine große Verschwörung gegen den armen superreichen Salzburger Sunnyboy, der sich leider nicht Baron nennen darf, weil das gesetzlich verboten ist. Und so brachte man nun auch eine Frau als Überraschungszeugin gestern spätnachmittags vor Gericht, die im Herbst 2015 den VGT bei seiner Kampagnenarbeit als Aktivistin unterstützt hatte. Selbst Tierschutzsprecherin der KPÖ, was man vor Gericht zu verschweigen versuchte, monierte sie, wie doch der VGT-Obmann bösartig Lügen verbreite und ein armer unschuldiger Förster zum Handkuss gekommen sei, dessen persönliche Daten veröffentlicht worden seien. Dann kam die Wahrheit ans Licht: veröffentlicht wurde die kritische Anmerkung zu einer Werbung für die Gatterjagd, die dieser gar nicht so arme und unschuldige Förster selbst mit seinen Kontaktdaten ins Internet gestellt hatte. Und von den 3 angeblichen Lügen des VGT-Obmanns, die die Frau behauptet hatte, blieb nichts übrig, weil sie bei keinem der 3 Vorfälle anwesend war.

Die Klagsstrategie: Martin Balluch soll als schändlicher Charakter dargestellt werden, dem es nicht nur nicht um Tierschutz gehe, sondern der sich in seiner Bösartigkeit arme unschuldige Schlossbesitzer suche, um sie zu terrorisieren, insbesondere durch das Nicht-Löschen von Facebookkommentaren. Und der Staat spielt mit: um die angebliche Gefährlichkeit des VGT zu untermauern, wurden 2 Polizisten den gesamten Tag vor das Gerichtsgebäude beordert. Dort standen sie allerdings verloren herum, ohne irgendetwas zu tun zu haben. Der von Mayr-Melnhof zum Großereignis ausgeweitete Prozess, um die Kosten explodieren zu lassen, wird in den nächsten Monaten fortgesetzt.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Wie im Tierschutzprozess in Wr. Neustadt vor 7 Jahren, ist auch diese Klage ein aufgebauschtes Konstrukt ohne Tatsachenkern. Anwalt Schaffgotsch hat offenbar Anleihen vom damaligen Staatsanwalt genommen, die Klagsschriften lesen sich ähnlich, nur sind die Vorwürfe mangels jeglicher Tathandlung diesmal noch absurder. In Wahrheit führt Mayr-Melnhof eine ganz persönliche Vendetta gegen mich, und nicht ich gegen ihn. In Wahrheit bringt ihn sein gekränkter Stolz, dass ihm offenbar erstmals in seinem Leben nicht alle schmeicheln, so zur Weißglut, dass er keine Kosten scheut und keine Möglichkeit auslässt, meine Existenz zu vernichten zu versuchen. In Wahrheit beschimpfen und bedrohen seine Kumpane aus der Jägerschaft mich täglich wesentlich heftiger und ernstzunehmender, als sämtliche Kommentare irgendwelcher Personen zu seiner Gatterjagd es je könnten. JägerInnen sind diejenigen, die tödliche Waffen besitzen und ständig benutzen. TierschützerInnen sind so friedlich, dass sie nicht einmal zu Tierprodukten greifen, um niemandem etwas anzutun. Aus welcher Ecke droht also die größere reale Gefahr?“

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