Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.06.2017)

Wien, am 20.06.2017

4 GrundbesitzerInnen in NÖ forderten heute Ende des Jagdzwangs vor VfGH-RichterInnen

ExpertInnen der Tierschutzseite argumentieren schlüssig: Erfahrung mit jagdfrei gestellten Gebieten in Deutschland sehr positiv, Jagdverbot in Genf vorbildlich, Jagd nur Hobby

In Kärnten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits den Antrag eines veganen Grundbesitzers abgewiesen, seinen Wald jagdfrei zu stellen. Die RichterInnen argumentierten mit Einhaltung der Alpenkonvention, die Österreich verpflichtet, den Bannwald zu schützen. Das schlagende Argument, dass die Jagd aber heute zu starken Verbissschäden von 60-80 % des Waldes führt, hat die RichterInnen erstaunlicher Weise nicht beeindruckt. Stattdessen ließen sie sich von jagdaffinen „Experten“ erzählen, dass die Jagd in Zukunft schon auf den Wald achten werde. Nachdem sie das die letzten hunderte von Jahren nicht geschafft hat. Vor der Jagd hatte der Wald hingegen offensichtlich kein Problem mit der Überpopulation an Schalenwild. Heute sind wir in Österreich „Weltmeister“ bei Rot-, Reh- und Schwarzwild, d.h. hierzulande gibt es mehr von diesen Tieren, als überall sonst auf der Welt, weil sie von der Jägerschaft aufgemästet werden. Und dann den Wald schädigen. Und deshalb sei die Jagd im öffentlichen Interesse?

Diesem seltsamen Widerspruch könnte der VfGH im nun vorliegenden Fall der Frage der Jagdfreistellung in NÖ entgehen, weil in diesem Bundesland nur 30 % der Landesfläche der Alpenkonvention unterliegen. 4 GrundbesitzerInnen brachten ihren Wunsch mit Nachdruck vor, die Jagd aus ethischen Gründen in ihren Wäldern untersagen zu können. Zusätzlich sprachen die Experten Prof. Rudolf Winkelmayer und Dr. Karl-Heinz Loske eindrücklich davon, dass jagdfrei gestellte Gebiete ökologisch nur von Vorteil sind. Dazu gibt es nicht nur Erfahrungen z.B. in Graubünden in der Schweiz, sondern auch in Deutschland. In Nordrhein-Westfalen etwa hat Loske selbst 6 jagdfrei gestellte Grundstücke und betreut sie wildbiologisch. Dabei zeigt sich, dass die Artenvielfalt drastisch zunimmt und keine Waldschäden entstehen. Erfahrungen mit Gebieten, in denen die Jagd ruht, konnten die österreichischen jagdaffinen „Experten“, die vom VfGH geladen worden waren, nicht bieten, weil die Jägerschaft in Österreich solche Gebiete verhindert und solche Studien mit allen Mitteln bekämpft.

VGT-Obmann Martin Balluch war heute im Verhandlungssaal: „Das Urteil von Kärnten ist auf Niederösterreich nicht übertragbar, weil die Alpenkonvention hier nicht flächendeckend greift. Dagegen wurde sehr deutlich gezeigt, dass jagdfrei gestellte Flächen ökologisch sehr begrüßenswert sind. Die Jagd ist eine Nutzung der Natur, und damit ein egoistisches Hobby im Privatinteresse, kein Naturschutz und damit auch nicht im öffentlichen Interesse. Es muss daher für die Jagdfreistellung entschieden werden. Sollte sich der VfGH dazu nicht durchringen können, dann wird das endgültig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden müssen.“

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben