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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.11.2019)

Salzburg, am 20.11.2019

Heute vor 2 Jahren: Mayr-Melnhofs Gewalttaten gegen Tierschützer noch immer ungesühnt

Trotzdem der Verwaltungsgerichtshof die rechtswidrigen Gewalttaten bestätigt hat, gibt es noch immer keine Anklage durch die Staatsanwaltschaft Salzburg!

Es war am 20. November 2017, als Tierschützer_innen des VGT ein Massaker an Wildschweinen im Jagdgatter von Mayr-Melnhof in Salzburg von der öffentlichen Straße aus filmten. Was dann geschah, wurde zunächst vom Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt und dann vom Verwaltungsgerichtshof in Wien bestätigt: Maximilian Mayr-Melnhof kam aus dem Gatter, brachte mit Hilfe zweier Personen einen Tierschützer zu Boden, stieg auf seine Hand und verletzte ihn dabei, riss ihm dessen Videokamera mit Gewalt aus der Hand und nahm sie einfach mit. Als das Opfer eine Maßnahmenbeschwerde dagegen einbrachte – Mayr-Melnhof hatte als Jagdaufseher und damit Beamter gehandelt – log Mayr-Melnhof als Zeuge vor Gericht und versuchte, Beweismittel zu fälschen. Mittlerweile hat die Bezirkshauptmannschaft sogar den Wert der Videokamera aufgrund eines Gerichtsurteils ersetzen müssen. Und dennoch gibt es noch immer keine Anklage gegen Maximilian Mayr-Melnhof seitens der Staatsanwaltschaft. Dabei wird überhaupt nicht mehr ermittelt, es sind auch bereits alle Gerichtsverfahren abgeschlossen. Sämtliche Aufforderungen seitens des Opfers, endlich Anklage zu erheben oder einen Grund zu nennen, warum das nicht getan wird, ignoriert die zuständige Staatsanwältin geflissentlich.

Faktum ist, dass ein Jagdaufseher, auch wenn er als Beamter handelt, selbstverständlich eine Körperverletzung, eine Sachbeschädigung, eine Nötigung, eine dauernde Sachentziehung und auch einen Raub begehen kann, von Verleumdung, Falschaussage vor Gericht und Amtsmissbrauch ganz zu schweigen. Da gibt es viele Präzedenzfälle dieser Art, als z.B. ein Polizist u.a. wegen Körperverletzung verurteilt wurde, nachdem er den Obmann Stellvertreter des VGT bei einer Jagd niedergeschlagen hatte. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs legt eine Reihe der oben genannten strafrechtlichen Vergehen und Verbrechen nahe. Und dennoch gibt es immer noch keine Anklage. Und das, obwohl das Landesverwaltungsgericht selbst Anzeige gegen Mayr-Melnhof wegen vorsätzlicher Falschaussage vor Gericht erstattet hat.

VGT-Obmann Martin Balluch wird langsam ungeduldig: Da stellt ein österreichisches Höchstgericht fest, dass jemand einen anderen rechtswidrig verletzt und ihm mit Gewalt einen Gegenstand entwendet hat, und es hat genau gar keine Konsequenzen. Wie kann das sein? Worüber denkt die Staatsanwaltschaft denn noch nach? Als eine junge Tierschützerin ein Pickerl, auf dem Mayr-Melnhof als Tierquäler bezeichnet wurde, an einen Poller klebte, war die Staatsanwaltschaft sofort zur Stelle und erhob Anklage wegen schwerer (!) Sachbeschädigung. Aber wenn, umgekehrt, Mayr-Melnhof einen Tierschützer verletzt und ihm mit Gewalt eine Kamera entwendet, und wenn Mayr-Melnhof vor Gericht eine Falschaussage macht und Beweismittel zu fälschen versucht – dann passiert gar nichts?! Sollte sich die Staatsanwaltschaft Salzburg nicht nachsagen lassen wollen, einseitig zu agieren und einen Herrn Mayr-Melnhof zu protegieren, dann muss sie sofort handeln und Anklage erheben. Alles andere wäre eines Rechtsstaates nicht würdig!

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