Ferkelspenden! vgt.at Verein gegen Tierfabriken Menü

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.11.2019)

Eisenstadt, am 21.11.2019

VGT Stellungnahme: geplante Reform des Jagdgesetzes im Burgenland zu begrüßen

Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd keinen Bestand stützen kann und Tierquälerei ist – ¾ der Menschen sind für ein Verbot!

Momentan erlaubt das Burgenländische Jagdgesetz das Aussetzen von heimischen Wildtieren für die Jagd ohne jede Begrenzung. So könnte man auch gezüchtete kapitale Rothirsche für das eigene Jagdrevier anliefern lassen, oder eben zig tausende Enten und Fasane aus Massentierhaltung ankaufen, was vom Nordburgenland im Gebiet der Leitha bis nach Güssing im Südburgenland bei Mensdorff-Pouilly hemmungslos geschieht. Landesrätin Eisenkopf hat nun ein Verbot dieser Praxis im Jagdgesetz in Begutachtung geschickt. Der VGT hat dazu offiziell Stellung genommen:

Zur Stellungnahme des VGT

Ökologisch gesehen kann das Aussetzen von Tieren aus Massentierhaltung insbesondere bei Fasanen, Enten, Rebhühnern und Hasen keinen natürlichen Bestand stützen. Zu diesem Ergebnis kam nicht nur das Fachgremium der Bundesregierung, der Tierschutzrat, sondern auch Prof. Hackländer vom Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur1. Vom Standpunkt des Tierschutzes ist das Aussetzen schwere Tierquälerei, wie ebenfalls der Tierschutzrat, aber auch ein Fachgutachten2 des anerkannten Ornithologen Dr. Hans Frey von der Greifvogelstation Haringsee bestätigt. Zusätzlich belegt eine IFES Umfrage, dass über 70 % der Menschen sowohl in Österreich als auch im Burgenland für ein Verbot dieser Praxis sind.

VGT-Obmann Martin Balluch: In Werbeeinschaltungen in Lokalzeitungen schwadroniert die konventionelle Jägerschaft davon, dass mit dem Verbot ‚Radikalveganern‘ nachgegeben würde. Dabei zeigt eine repräsentative Umfrage von IFES, dass sogar 61 % der Jäger_innen für ein Verbot der Aussetzerei und der damit verbundenen infantilen Abschießbelustigungen sind. Das Burgenland würde mit dem Verbot den Landesregierungen von Vorarlberg, Salzburg und Wien folgen und ist damit in guter Gesellschaft. Wir hoffen sehr, dass nicht noch Interventionen der politisch bestens vernetzten Jägerschaft dieses vernünftige Gesetz zu Fall bringen!

Protest

Die First für eine eigene Stellungnahmen ist am  28.11.2019 abgelaufen.

Nach dem 28.11. können weiterhin Protest-Mails an die bgld. Landesrätin für Jagd, Mag.a Astrid Eisenkopf, gesendet werden! astrid.eisenkopf@bgld.gv.at

Wichtig: exakte Angabe des Titels des Gesetzesentwurfes („Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Burgenländische Jagdgesetz 2017 geändert wird“).

Den Gesetzesentwurf zum Jagdgesetz können Sie hier lesen.

(1) Hackländer, Klaus: Aussetzen von Wild - eine Option für die Niederwildhege? in: Der Anbllick, 10/2016

(2) Gutachten Dr. Hans Frey

Referenzen: Literaturliste zum Aussetzen von Tieren

Sendung zum Thema im Tierrechtsradio

Deine Privatsphäre ist uns wichtig!

Wir verwenden Cookies und verwandte Technologien, um unsere Website weiter zu entwickeln, um unsere Bewerbung dieser Website zu optimieren, die Ergebnisse zu messen und zu verstehen, woher unsere Besucher:innen kommen.

Du kannst die Cookies hier auswählen oder ablehnen.

DatenschutzhinweisImpressum
Einstellungen Alle ablehnen Alle erlauben

Cookie Einstellungen

Notwendige Cookies

Die notwendigen Cookies sind zur Funktion der Website unverzichtbar und können daher nicht deaktiviert werden.

Tracking und Performance

Mit diesen Cookies können wir analysieren, wie Besucher:innen unsere Website nutzen.

Wir können beispielsweise nachverfolgen, wie lange du auf der Website bleibst oder welche Seiten du besuchst. Das hilft uns unser Angebot zu optimieren.

Du bleibst aber anonym, denn die Daten werden nur statistisch ausgewertet.

Targeting und Werbung

Diese Targeting Technologien nutzen wir, um den Erfolg unserer Werbemaßnahmen zu messen und um Zielgruppen für diese zu definieren.

Konkret kann das Unternehmen Meta Informationen, die auf unserer Website gesammelt werden, mit anderen Informationen die dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen, kombinieren. Auf diese Weise können wir Menschen in den sozialen Medien Facebook und Instagram möglichst gezielt ansprechen.

Speichern Alle erlauben