Vereinsarbeit
Der VGT verfolgt das Ziel der Förderung des demokratischen
Staatswesen und das Ziel der staatbürgerlichen Bildung im
Sinne der Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung
auf vielfältige Weise.
So halten wir regelmäßig Veranstaltungen und Vorträge ab,
in denen das Wesen und der Wert der Demokratie erklärt und
die leitenden Grundsätze der Bundesverfassung erläutert
werden, beispielsweise im Rahmen der sogenannten "Animal
Liberation Workshops" und der Tierrechtskongresse.
Aber auch im Rahmen von Veranstaltungen, zu denen wir als
Diskussionsteilnehmer eingeladen werden, oder im Zuge des
Tierschutzunterrichts in den Oberstufenklassen an den höheren
Schulen werden diese Themen angesprochen.
Zusätzlich ergeben sich aus unserer Tierschutzaktivität
laufend Anlässe anhand derer in der Öffentlichkeit fundamentale
Staatsprinzipien erläutert werden können:
Ganz zentral ist in diesem Zusammenhang die Tierschutzcausa
zu nennen. Im Mai 2008 wurde das VGT-Büro Ziel einer Hausdurchsuchung,
ebenso wie die Büroräumlichkeiten von 5 weiteren Organisation
und 22 Einzelpersonen. Etliche Angestellte und Funktionäre
des Vereins wurden damals der Mitgliedschaft in einer kriminellen
Organisation verdächtigt. Es folgte ein Strafverfahren inklusive
einer 14 Monate umfassenden Hauptverhandlung gegen 13 TierschützerInnen,
fünf davon Angestellte des Vereins Gegen Tierfabriken, das
mit Freisprüchen endete. Das Verfahren bot zahlreiche Möglichkeiten,
die verschiedensten Aspekte der Grundsätze der österreichischen
Bundesverfassung öffentlich zu thematisieren, sei es in
Aussendungen, Vorträgen, Pressekonferenzen und zu sonstigen
Gelegenheiten.
Thematisiert werden konnten vor allem das Wesen der modernen
Demokratie und die Rolle der Zivilgesellschaft, die Rechtsstaatlichkeit,
der Bestimmtheitsgrundsatz, die Gewaltentrennung und die
liberalen Prinzipien, allen voran, Presse- und Meinungsfreiheit,
Versammlungsfreiheit, Recht auf ein faires Verfahren, sowie
die Darstellung der einzelnen Verfahrensabläufe bei Grundrechtseingriffen,
wie Hausdurchsuchung, Freiheitsentziehung, Haftverhandlung,
Haftbedingungen, Akteneinsicht, Überwachung unter Durchbrechung
der Privatsphäre und vieles mehr.
Aber auch unsere Rolle als aktiver Teil der Zivilgesellschaft
und unser Bemühen in diesem Zusammenhang die Öffentlichkeit
über die Situation der Tiere in unserer Gesellschaft aufzuklären
und die Tierfreundlichkeit zu fördern, liefert laufend Anlässe,
um Aspekte der Demokratie und der Grundsätze der österreichischen
Bundesverfassung zu beleuchten.
Natürlich besteht bei Grundrechten wie Meinungs- und Demonstrationsfreiheit
immer ein gewisser Ermessensspielraum. Was ist noch Meinungsfreiheit,
was ist bereits eine Beleidigung? Oder wo endet die Freiheit
zu demonstrieren und wo beginnt die Störung der öffentlichen
Ordnung oder die Geschäftsschädigung? Das kann niemals eindeutig
festgelegt werden, aber gerade weil es sich hier um ein
dynamisches Feld handelt, ist ständige Kontrolle notwendig.
Denn Macht ohne eine Gegenkraft führt schnell zu einseitigen
und ungerechten Entscheidungen.
Schikanen bei Demonstrationen, sei es in Wien, Graz oder
in anderen Städten, werden vom VGT mit Eingaben beim Verfassungsgerichtshof
bekämpft. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich der
Staat an seine durch die Verfassung festgelegten Bestimmungen
hält, und Demonstrationsfreiheit sowie Meinungsfreiheit
zulässt.
Neben den Konflikten mit den Behörden bieten auch zivilrechtliche
Auseinandersetzungen die Möglichkeit, die Grundwerte des
österreichischen Staatswesens zu beleuchten. So gibt es
immer wieder den Versuch von Seiten der Tierindustrie, den
VGT durch sündteure Unterlassungsklagen mundtot zu machen.
Kosten, die diesen Unternehmen nicht einmal eine Erwähnung
im Budgetbericht wert sind, können den VGT ruinieren. Klagen
dieser Art kamen von der Jägerschaft, der Tierversuchsindustrie,
der Pelzindustrie, der Nutztierindustrie u.a. Ihr Ziel ist,
ein Klima der Angst vor wirtschaftlicher und privater finanzieller
Zerstörung zu erzeugen, sodass der VGT und andere Teile
der kritischen Öffentlichkeit es nicht mehr wagen, offen
Kritik zu üben oder Informationen von öffentlichem Interesse
zu verbreiten. Wir begegnen dieser Bedrohung einerseits
durch hartnäckige Prozesse, anstatt klein beizugeben, und
andererseits durch unsere Aussendungen, die immer auf gut
recherchierten und belegbaren Fakten zu gründen.
Aufgrund der ungleichen Macht- und Ressourcenverteilung
beinhalten diese Verfahren allerdings auch vollkommen ungleiche
Risken für die Beteiligten, ein demokratiepolitisches Problem,
für welches die Öffentlichkeit sensibilisiert werden muss.
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