Vereinsarbeit
Seit Bestehen des VGT, war es eines seiner vorwiegenden
Ziele dem Verwirrspiel der einzelnen uneinheitlichen Landesgetze
ein Ende zu bereiten und das Tierschutzrecht in Österreich
auf Bundesebene zu heben. So sollte der Tierschutz aufgewertet,
vereinheitlicht und der Vollzug transparenter gemacht
werden. Die diesbezüglichen Forderungen, die sich
zu den Forderungen vom Tierschutzvolksbegehren von 1996
kondensierten (einheitliches Bundesgesetz, Tierschutz
im Verfassungsrang, Tieranwaltschaft, Anerkennung des
Tierschutzes als öffentliches Anliegen sowie die
ideelle und finanzielle Förderung der Tierschutzarbeit
durch die öffentliche Hand), wurden jahrelang von
der Politik, hauptsächlich aufgrund der Blockade
durch die ÖVP, ignoriert bzw. abgeschmettert. Erst
mit dem Wahlversprechen der ÖVP im Herbst 2002, in
dem sie ankündigten ihre Einstellung zu ändern
und einem einheitlichen Bundesgesetz zuzustimmen, änderte
sich die Situation. So startete der VGT eine bisher beispiellose
und intensive Kampagne um in der Entstehnungsphase des
Gesetzes seine wichtigsten Forderungen zum Gesetz durchzusetzen.
So konnten letztlich alle ursprünglichen Forderungen,
bis auf Tierschutz als Staatsziel-Bestimmung zu verankern,
umgesetzt werden. Darüber hinaus konnte vor allem
auch, neben dem bereits vorher erstrittenen Verbot von
Wildtieren in Zirkussen und dem generellen Verbot von
Pelztierfarmen, durch den ganz wesentlichen Kampagnen-Einsatz
des VGT auch das Verbot der Käfighaltung von Legehennen
in Österreich durchgesetzt werden.
War es in den 90iger Jahren und Anfang der 2000er Jahre
noch zentrales Ziel überhaupt eine bundeseinheitliches
Gesetz zu erreichen, so ist es jetzt nach in Kraft treten
des Gesetzs vorrangig das Ziel den Vollzug des Gesetzes
durchzusetzen. So gab der VGT im Juni 2005 ein Memorandum
heraus, in dem er die Mängel im Vollzug des Gesetzes
eindringlich aufzeigte.
Jedes neue Gesetz lässt zwangsweise auch einen gewissen
Spielraum der Interpretation offen und erst die gelebte
Rechtssprechung, sowie das Verhalten der Behörden
geben dem Gesetz die wahre Gestalt. Hier ist es die Aufgabe
des VGT entsprechenden Druck auszuüben und Aufklärungsarbeit
zu leisten, um letztendlich das Maximum für die Tiere
aus dem Gesetz herauszuholen.
Daneben ist es ein Ziel die Position der Tierombudschaften
zu stärken. Diese vom Bundestierschutzgesetz neu
erschaffene Institution wird erst im gelebten Behördenalltag
zeigen, welchen Wert und welche Bedeutung sie für
den Tierschutz entwickeln kann. Hier wird es wichtig sein,
zu beobachten, ob die einzelnen Tierombudsleute ihre jeweils
volle Kompetenz wahrnehmen und für den Schutz der
Tiere einsetzen.
Die Forderung nach der Verankerung von Tierschutz als
Staatsziel in der Verfassung bleibt weiterhin aufrecht.
Zwar stimmte das Parlament 2004 einstimmig der 4-Parteien
Resolution zur Erhebung von Tierschutz als Staatsziel
in die Bundesverfassung zu, diese Willensbekundung wurde
aber bisher (va. auch wegen des Scheitern des Verfassungs-Konvents)
nicht umgesetzt.
Warum Tierschutz in den Verfassungsrang?
Um dem Stellenwert, den der Tierschutz bereits in der
Gesellschaft hat, auch juridisch zu entsprechen, übernahm
die Salzburger Landesregierung den Tierschutz als Staatsziel
in die Landesverfassung. In Deutschland, aber auch in
der Schweiz und in Slowenien, ist der Schutz der Tiere
Teil der Bundesverfassung.
Erst auf der Grundlage von Tierschutz als Verfassungsbestimmung
kann gerecht und objektiv abgewogen werden, wenn es zu
Konflikten mit anderen Verfassungsbestimmungen kommt.
Wenn nur z.B. die Freiheit der Kunst oder die Gewerbefreiheit
verfassungsmäßig geschützt sind, aber
das Wohlergehen und die Würde der Tiere nicht, dann
ist in jedem diesbezüglichen Konfliktfall das Ergebnis
vorherbestimmt, unabhängig von Überlegungen
der Gerechtigkeit oder des allgemeinen Moralempfindens.
Eine echte Abwägung des Für und Wider kann erst
dann erfolgen, wenn auch der Tierschutz Verfassungsrang
hat.
Weil die Aufnahme von Tierschutz in die Bundesverfassung
die Basis für die weitere Entwicklung des Tierschutzes
in unserer Gesellschaft überhaupt ist, ist das die
zentrale Forderung der TierschützerInnen.
Und nur auf der Basis von Tierschutz in der eigenen Bundesverfassung
kann Österreich die Forderung nach der Aufnahme von
Tierschutz in die EU-Verfassung glaubhaft vertreten.
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