TIERSCHUTZ-THEMEN JAGD VEREINSARBEIT
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Vereinsarbeit

Der VGT hat zur Jagd eine bundesweite Recherche von Fasanerien unternommen und die Resultate der Öffentlichkeit präsentiert. Aufgrund dieser Arbeit wurden Fasanerien zuletzt plötzlich doch ins Bundestierschutzgesetz aufgenommen.

Der VGT leistet aber nicht nur Aufklärungsarbeit in Sachen Jagd. Jährlich werden zahllose Demonstrationen gegen die Jagd organisiert und zuweilen auch Jagdstörungsaktionen unternommen.

Siehe:

Als ersten Schritt fordert der VGT, dass auch die Jagd dem Tierschutzgesetz unterstehen muss. Weiters sollte sofort verboten werden, dass Tiere für die Jagd gezüchtet oder ausgesetzt werden dürfen.

Als Zukunftsvision wünscht sich der VGT, dass die Jagd vollständig beendet wird. Die Jagd ist nicht mehr zeitgemäß und mit einem heutigen Tierverständnis unvereinbar. Ein Wildtier gehört in seinen Lebensraum, und nicht als Trophäe an die Wand. Der VGT fordert, dass Nationalparks errichtet werden, in denen sich die Tiere ohne menschlichen Einfluss selbst organisieren können, in denen also die Jagd grundsätzlich verboten ist. Gerade in Österreich wäre es noch in weiten Bereichen möglich, ursprüngliche Natur zu bewahren und so ein sicheres, friedliches Zuhause für unsere Wildtiere zu schaffen. Hier – und nicht in Form von ausgestopften, leblosen Trophäen – könnten unsere Kinder wesentlich besser lernen und erspüren, was Natur tatsächlich bedeutet.

Vorbild Holland

Am 1.4.2002 trat in den Niederlanden ein neues "Flora- und Faunagesetz" in Kraft, das die Jagd nur noch bei »wesentlichen Schäden« ausnahmsweise zulässt.

Obwohl mit vielen Ausnahmegenehmigungen versehen, ruft die niederländische Regelung Unruhe hervor, so z.B. auf dem Jägertag des hessischen Jagdverbandes am 5. Mai in Herborn in Deutschland. Dessen Präsident Dietrich Möller warnte seine Kollegen, die in Deutschland 96 Tierarten jagen dürfen, vor der Entwicklung in dem Nachbarland: »Als Mahnung, wenn es um unsere Jagd geht, mögen die Niederlande gelten. Nur noch auf fünf Arten darf überhaupt gejagt werden. Jäger sind dann nur noch Schädlingsbekämpfer.«

Das Jagdgesetz in den Niederlanden erlaubt die Jagd lediglich auf Hase, Kaninchen, Fasan, Stockente und Ringeltaube zu bestimmten Jagdzeiten. Alle anderen Tiere sind ganzjährig geschützt – es sei denn, es werden bei »wesentlichen Schäden« Ausnahmegenehmigungen erteilt. Verboten ist von nun an z.B. die »beliebte« Jagd auf Krähen, Dohlen, Elstern und Eichelhähern oder die Fallenjagd auf Füchse. Die GänsejägerInnen müssen übrigens schon seit dem Jahr 2000 zu Hause bleiben, nachdem man ihnen bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung untersagt hatte, jährlich – wie bis dahin üblich – zwischen 30.000 und 80.000 Gänse umbringen zu dürfen.

10 Mindestanforderungen an ein zeitgemäßes Jagdgesetz

  1. Keine Jagd auf Vögel. Es gibt keinen vernünftigen Grund, wildlebende Vögel zu bejagen. Auch angebliche Fraßschäden von Wildgänsen und einigen wenigen anderen Arten aus landwirtschaftlichen Nutzflächen können angesichts der europaweiten Überproduktion im Agrarsektor kaum mehr als Begründung herhalten.
  2. Schutz der Beutegreifer. Die verbliebenen Beutegreifer wie Füchse, Marder und Greifvögel dürfen nicht länger als lästige Konkurrenten von den Jägern verfolgt werden. Sie gehören nach niederländischem Vorbild endlich unter Schutz gestellt.
  3. Schluss mit der Fallenjagd. Anwendung und Verkauf vib mittelalterlichen Abzugseisen, Scherenfallen, Habichtfangkörben und anderen Fallen müssen endlich verboten werden.
  4. Weniger jagdbare Arten. In Zukunft sollten alle Tierarten dem Naturschutzrecht unterliegen. Lediglich einige Problemarten wie Rehe, Hirsche und Wildschweine könnten zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie nachweislich Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anrichten.
  5. Keine Wildfütterung. Die Fütterung jagdbarer Tiere behindert die natürliche Regulation, führt zu genetischer Degeneration und überhöhten Wildbeständen. Die Folge sind nicht unerhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft.
  6. Kurze Jagdzeiten. Während der Zugzeit nordischer Vögel, der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit der heimischen Tiere, muss die Jagd wegen der damit einhergehenden Störungen völlig unterbleiben.
  7. Keine Jagd mit Schrot. Die Verwendung von Schroten, die oft die Tiere nur verletzen („anschroten“) aber nicht töten, gehört endlich verboten.
  8. Jagdfreie Schutzgebiete. Naturschutzgebiete, Nationalparks und durch internationale Übereinkommen geschützte Reservate müssen wirkliche Rückzugs- und Ruhezonen für sämtliche wildlebende Tiere sein. Sie sind deshalb, wie das in vielen anderen europäischen Ländern schon längst der Fall ist, von der Jagd auszunehmen.
  9. Verbesserte Jagdaufsicht. Es bedarf unabhängiger Jagdaufseher, die etwa nach italienischem Vorbild vom Forst oder von den staatlich anerkannten Naturschutz- oder Tierschutzverbänden gestellt werden könnten.
  10. Wildtiere gehören niemandem. Wildlebende Tiere gehören nicht einer kleinen, jagenden Minderheit in der Bevölkerung. Dies sollte bei der Gesetzgebung einer modernen Gesellschaft Berücksichtigung finden.
 

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