Vereinsarbeit
Der VGT hat zur Jagd eine bundesweite Recherche von Fasanerien
unternommen und die Resultate der Öffentlichkeit
präsentiert. Aufgrund dieser Arbeit wurden Fasanerien
zuletzt plötzlich doch ins Bundestierschutzgesetz
aufgenommen.
Der VGT leistet aber nicht nur Aufklärungsarbeit
in Sachen Jagd. Jährlich werden zahllose Demonstrationen
gegen die Jagd organisiert und zuweilen auch Jagdstörungsaktionen
unternommen.
Siehe:
Als ersten Schritt fordert der VGT, dass auch die Jagd
dem Tierschutzgesetz unterstehen muss. Weiters sollte
sofort verboten werden, dass Tiere für die Jagd gezüchtet
oder ausgesetzt werden dürfen.
Als Zukunftsvision wünscht sich der VGT, dass die
Jagd vollständig beendet wird. Die Jagd ist nicht
mehr zeitgemäß und mit einem heutigen Tierverständnis
unvereinbar. Ein Wildtier gehört in seinen Lebensraum,
und nicht als Trophäe an die Wand. Der VGT fordert,
dass Nationalparks errichtet werden, in denen sich die
Tiere ohne menschlichen Einfluss selbst organisieren können,
in denen also die Jagd grundsätzlich verboten ist.
Gerade in Österreich wäre es noch in weiten
Bereichen möglich, ursprüngliche Natur zu bewahren
und so ein sicheres, friedliches Zuhause für unsere
Wildtiere zu schaffen. Hier – und nicht in Form
von ausgestopften, leblosen Trophäen – könnten
unsere Kinder wesentlich besser lernen und erspüren,
was Natur tatsächlich bedeutet.
Vorbild Holland
Am 1.4.2002 trat in den Niederlanden ein neues "Flora-
und Faunagesetz" in Kraft, das die Jagd nur noch
bei »wesentlichen Schäden« ausnahmsweise
zulässt.
Obwohl mit vielen Ausnahmegenehmigungen versehen, ruft
die niederländische Regelung Unruhe hervor, so z.B.
auf dem Jägertag des hessischen Jagdverbandes am
5. Mai in Herborn in Deutschland. Dessen Präsident
Dietrich Möller warnte seine Kollegen, die in Deutschland
96 Tierarten jagen dürfen, vor der Entwicklung in
dem Nachbarland: »Als Mahnung, wenn es um unsere
Jagd geht, mögen die Niederlande gelten. Nur noch
auf fünf Arten darf überhaupt gejagt werden.
Jäger sind dann nur noch Schädlingsbekämpfer.«
Das Jagdgesetz in den Niederlanden erlaubt die Jagd lediglich
auf Hase, Kaninchen, Fasan, Stockente und Ringeltaube
zu bestimmten Jagdzeiten. Alle anderen Tiere sind ganzjährig
geschützt – es sei denn, es werden bei »wesentlichen
Schäden« Ausnahmegenehmigungen erteilt. Verboten
ist von nun an z.B. die »beliebte« Jagd auf
Krähen, Dohlen, Elstern und Eichelhähern oder
die Fallenjagd auf Füchse. Die GänsejägerInnen
müssen übrigens schon seit dem Jahr 2000 zu
Hause bleiben, nachdem man ihnen bereits im Vorfeld der
Gesetzesverabschiedung untersagt hatte, jährlich
– wie bis dahin üblich – zwischen 30.000
und 80.000 Gänse umbringen zu dürfen.
10 Mindestanforderungen an ein zeitgemäßes
Jagdgesetz
- Keine Jagd auf Vögel. Es gibt
keinen vernünftigen Grund, wildlebende Vögel
zu bejagen. Auch angebliche Fraßschäden von
Wildgänsen und einigen wenigen anderen Arten aus
landwirtschaftlichen Nutzflächen können angesichts
der europaweiten Überproduktion im Agrarsektor
kaum mehr als Begründung herhalten.
- Schutz der Beutegreifer. Die verbliebenen
Beutegreifer wie Füchse, Marder und Greifvögel
dürfen nicht länger als lästige Konkurrenten
von den Jägern verfolgt werden. Sie gehören
nach niederländischem Vorbild endlich unter Schutz
gestellt.
- Schluss mit der Fallenjagd. Anwendung
und Verkauf vib mittelalterlichen Abzugseisen, Scherenfallen,
Habichtfangkörben und anderen Fallen müssen
endlich verboten werden.
- Weniger jagdbare Arten. In Zukunft
sollten alle Tierarten dem Naturschutzrecht unterliegen.
Lediglich einige Problemarten wie Rehe, Hirsche und
Wildschweine könnten zum Abschuss freigegeben werden,
wenn sie nachweislich Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft anrichten.
- Keine Wildfütterung. Die Fütterung
jagdbarer Tiere behindert die natürliche Regulation,
führt zu genetischer Degeneration und überhöhten
Wildbeständen. Die Folge sind nicht unerhebliche
Schäden in der Land- und Forstwirtschaft.
- Kurze Jagdzeiten. Während der
Zugzeit nordischer Vögel, der Fortpflanzungs- und
Aufzuchtzeit der heimischen Tiere, muss die Jagd wegen
der damit einhergehenden Störungen völlig
unterbleiben.
- Keine Jagd mit Schrot. Die Verwendung
von Schroten, die oft die Tiere nur verletzen („anschroten“)
aber nicht töten, gehört endlich verboten.
- Jagdfreie Schutzgebiete. Naturschutzgebiete,
Nationalparks und durch internationale Übereinkommen
geschützte Reservate müssen wirkliche Rückzugs-
und Ruhezonen für sämtliche wildlebende Tiere
sein. Sie sind deshalb, wie das in vielen anderen europäischen
Ländern schon längst der Fall ist, von der
Jagd auszunehmen.
- Verbesserte Jagdaufsicht. Es bedarf
unabhängiger Jagdaufseher, die etwa nach italienischem
Vorbild vom Forst oder von den staatlich anerkannten
Naturschutz- oder Tierschutzverbänden gestellt
werden könnten.
- Wildtiere gehören niemandem.
Wildlebende Tiere gehören nicht einer kleinen,
jagenden Minderheit in der Bevölkerung. Dies sollte
bei der Gesetzgebung einer modernen Gesellschaft Berücksichtigung
finden.
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