Fakten
Gesetzliche Situation - Haltung von Hühnern in
Österreich
Käfighaltung (inkl. "ausgestalteter" Käfig)
= 3
Seit dem 1.1.2009 ist die Haltung von Hühnern in konventionellen
Käfigen nicht mehr erlaubt. Die Haltung in konventionellen
Käfigen war bis zum Eintritt des Käfigverbots die häufigste
Form der Legehennenhaltung. Die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestgröße betrug 550 qm/cm pro Tier. Auch nach 2009
bleiben in Österreich so genannte "ausgestaltete"
Käfige erlaubt, jedoch nur bis zum 1.1.2020. Schon jetzt
dürfen keine Käfiganlagen mehr gebaut, noch
konventionelle zu "ausgestalteten" umgebaut
werden. Der sogenannte "ausgestaltete" Käfig
ist der "Zukunftskäfig" auf europäischer
Ebene. Er sieht 720 qm/cm pro Tier vor, sowie eine "Sitzstange"
und einen sogenannten "Nestbereich", der aber
nichts anderes ist, als eine auf den Käfigboden gelegte
Kunststoffgittermatte, die mit einem Plastikstreifen-Vorhang
notdürftig umhängt ist. Die Sitzstange ist meist
Teil der statischen Käfigkonstruktion und in unmittelbarer
Käfigbodennähe, sodass man nicht ernsthaft von
einer strukturellen Bereicherung des Käfiginneren
sprechen kann. Insbesondere ist es für die Hühner
nicht möglich, sich auf hochgelegene Sitzstangen zurückzuziehen.
In der europäischen Union ist der konventionelle
Käfig ab 2012 verboten. Von da an sind nur noch "ausgestaltete"
Käfige erlaubt, wobei kein Verbot in Sicht ist. Weiterhin
bleibt die Einfuhr von Eiern bzw. Eiprodukten nach Österreich
uneingeschränkt erlaubt. D. h. auch nach dem Käfigverbot
in Österreich können Eier und/oder Eiprodukte
importiert werden.
Bodenhaltung = 2
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflächen bei der
Bodenhaltung betragen 1 qm für max. 7-9 Tiere. Die Besatzdichte
(Anzahl der Hühner pro qm) richtet sich nach der Einrichtung
der Halle und des Vorhandenseins von Außenscharrräumen.
Wenn z.B. mehrere nutzbare Ebenen vorhanden sind, dürfen
max. 9 Tiere auf 1 qm gehalten werden. Weiters müssen
Sitzstangen für die Tiere vorhanden sein und mind. ein
Drittel der Stallfläche eingestreut. In einer Bodenhaltung
leben bis zu 6.000 Tiere in einer Halle. Dazu kann es
leicht zu Verhaltensstörungen wie Kannibalismus und Federpicken
kommen. Durch gezielte Maßnahmen wird meist erfolgreich
versucht, dies zu vermeiden. Die Bodenhaltung kann allerdings
aus Sicht des Tierschutzes nur als Kompromiss zur Käfighaltung
gesehen werden. Zu beachten ist aber auch, dass es Bodenhaltungen
nach der gesetzlichen Definition gibt und eine etwas tiergerechtere
Bodenhaltung. Diese ist mit dem Siegel "Tierschutz
geprüfte" Bodenhaltung gekennzeichnet.
Eine Bodenhaltung und eine Freilandhaltung können sich
vom Gebäude her gleichen. Jedoch haben die Hennen nur
in einer Freilandhaltung auch die Möglichkeit zum Auslauf!
Freilandhaltung = 1
Bei der Freilandhaltung müssen den Hennen tagsüber ein
Auslauf von 8 qm pro Tier zur Verfügung stehen. Bei einer
"Tierschutz geprüften" Freilandhaltung stehen
den Tieren - wie bei der biologischen Freilandhaltung
auch - 10 qm Auslauf pro Tier zur Verfügung. Bei der konventionellen
Freilandhaltung entsprechen die Mindestflächen in der
Halle denen der Bodenhaltung. Weiters müssen Sitzstangen
für die Tiere vorhanden sein und mind. ein Drittel der
Stallfläche eingestreut. Die Freilandhaltung ist im Vergleich
zur Bodenhaltung die tierfreundlichste Tierhaltungsform.
Denn hier können die Hennen im Optimalfall ihren natürlichen
Verhaltesmustern entsprechend leben. Es muss jedoch zwischen
einer "normalen" Freilandhaltung, einer "Tierschutz
geprüften" Freilandhaltung und einer "biologischen"
Freilandhaltung unterschieden werden, da unterschiedliche
Kriterien erfüllt werden.
Biologische Freilandhaltung = 0
Bei der Biologischen Freilandhaltung sind 10 qm Auslauf
pro Henne vorgeschrieben. Im Stall dürfen pro Quadratmeter
max. 6-7 Tiere leben. Zusätzlich muss ein Drittel der
Stallfläche eingestreut sein und dient den Hennen als
Scharrraum. Legenester und Sitzstangen müssen den Tieren
ebenfalls zur Verfügung stehen. Die maximale Besatzdichte
pro Stall beträgt 3.000 Hennen; deutlich weniger als bei
der konventionellen Bodenhaltung. Weitere Vorteile welche
die biologische Haltung von Hennen mitsichbringt sind
u.a. das Verbot des prophylaktischen Medikamenteneinsatzes
und das biologisch erzeugte Futter für die Tiere. Dieses
wird ohne Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und
Gentechnik hergestellt. Die biologische Freilandhaltung
ist - neben der "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung
- derzeit die tierfreundlichste Haltungsform für Legehennen,
die es auf dem Eier-Markt gibt.
Was man beim Eier-Kauf zusätzlich beachten sollte:
Das "Sexen" ...
Unabhängig von der Haltungsform ist der "produktionsübliche
Umgang" mit den männlichen Küken. Da die männlichen
Tiere weder Eier legen können, noch zuchtbedingt für die
Mast geeignet sind, sind sie somit "unbrauchbar"
und werden einfach entsorgt. Kurz nach dem Schlüpfen werden
die jungen Tiere in Männchen und Weibchen unterteilt.
Diesen Vorgang nennt man "Sexen". Die männlichen
Küken werden sofort vernichtet: vergast, lebendig zerschnitten
oder ganz einfach in Abfallbehälter entsorgt. Die Entsorgung
per Abfallbehälter ist wohl die grausamste, da die jungen
Küken dort langsam und qualvoll ersticken. Im Jahr 2007
wurden allein in Österreich 6,3 Millionen männliche Küken*
auf diese Art und Weise getötet! Dazu kommen noch die
männlichen oder weiblichen Küken, die nicht rechtzeitig
aus ihren Schalen schlüpfen und deshalb entsorgt werden.
Der Vorgang des Sexens und das damit verbundene Töten
der vielen "unbrauchbaren" männlichen Küken
wird unabhängig von der Haltungsform IMMER angewandt.
Dabei gibt es keinen Unterschied, ob die Tiere in einer
Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung leben! Dieses
äußerst fragwürdige Töten von jungen Küken kann also nur
bei einer Ei-freien Ernährung vermieden werden.
*Quelle: Statistik Austria
... und das Schlachten der Hühner
Küken - Eierlegerin - Suppenhuhn
Legehühner müssen erst ein bestimmtes Alter und eine bestimmte
Größe erreichen bis sie Eier legen; etwa vier Monate.
Danach kommen sie in die jeweilige Haltungsform wo sie
etwa 12-14 Monate - je nach Legeleistung sowie Nachfrage
nach Eiern - leben. Lässt die Leistung nach bzw. werden
die Eier nicht mehr benötigt, werden alle Tiere eingefangen
und kommen auf den Schlachthof.
Kennzeichnung von Schaleneier
Als Schalenei wird das ganze Ei bezeichnet, das man üblicherweise
im Supermarkt kaufen kann. Im Gegensatz dazu stehen die
verarbeiteten Eier, die normalerweise als Trocken- oder
Flüssigei an die verarbeitenden Betriebe (z.B. Konditoreien)
geliefert werden und dann in Form von Kuchen oder Eier-Teigwaren
zu den EndverbraucherInnen kommen. Insgesamt werden in
Österreich jährlich fast 2 Milliarden Eier verbraucht.
Ungefähr die Häfte der Eier werden von den KonsumentInnen
als Schaleneier gekauft und gegessen. Die andere Hälfte
wird über Fertigprodukte wie z.B. Nudeln und Kuchen konsumiert.

Seit 1.1.2004 ist die genaue Kennzeichnung von Schaleneiern
EU-weit vorgeschrieben. D.h. die KonsumentInnen können
anhand der, auf die Eier gedruckten, Kürzel genau
feststellen aus welcher Haltungsform das jeweilige Ei
stammt. Im Bereich der verarbeiteten Eier sind die Hersteller
leider zu keinerlei Kennzeichnung verpflichtet. Das bedeutet,
dass etwa auf Kuchen-Verpackungen nicht darauf hingewiesen
werden muss, dass die verwendeten Eier aus Käfighaltung
stammen und viele KundInnen ohne es zu wissen bzw. sich
darüber Gedanken zu machen große Mengen an Käfigeiern
konsumieren.
Entwicklung am Schaleneiermarkt
Durch die Aufklärungsarbeit der Tierschutzvereine
konnte das Bewusstsein bzgl. der verschiedenen Haltungsformen
in der Bevölkerung stark gesteigert werden. Auch
bei unserem Projekt "Tierschutz
im Unterricht" zeigt sich großes Interesse
an diesem Thema.
Schon seit Gründung des VGT 1992 beschäftigte
wir uns mit der Problematik des Eierschwindels. Damals
konnten wir durch die von uns eingeführte Kontrolle
mit der UV-Lampe vielfach nachweisen, dass vielfach Eier
aus Käfighaltung stammten, obwohl sie anders deklariert
waren. Unter UV-Licht lassen sich nämlich für
die Käfighaltung charakteristische Abrollspuren erkennen.
1995 wurde vom VGT und anderen Tierschutzvereinen die
"Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung"
gegründet und den damaligen Schwindeleien endgültig
ein Ende bereitet.
Immer mehr KonsumentInnen greifen zu Eiern aus Freilandhaltung.
Die Anzahl der verkauften Bodenhaltungseier stagniert
jedoch. Daraus ist zu erkennen, dass die meisten KonsumentInnen
sich nicht mit einer Zwischenlösung (Bodenhaltung)
zufrieden geben, sondern die beste Haltungsart - nämlich
Freilandhaltung - wählen.
In österreichischen Supermärkten sind zum Glück keine
Schaleneier aus der Käfighaltung mehr zu finden. Doch
in den Großmärkten, woher z.B. die Gastronomie ihre Waren
bezieht, sind leider noch massenweise Schaleneier aus
der tiequälerischen Käfighaltung zu finden. Da die Großmärkte
alle vorhandenen Haltungsformen anbieten - in der größten
Menge allerdings Käfigeier - begründen Sie den weiteren
Verkauf damit, dass ihre Kundschaft trotz angebotener
Alternativen immer noch zu den Käfigeiern greift.
Daher ist es wichtig, nach dem großen Erfolg die österreichischen
Supermärkte frei von Käfigeiern zu bekommen, nun auch
die Großmärkte anzusprechen. Um so den notwendigen Einfluss
auf deren Kundschaft wie z.B. die Gastronomie zu erhalten.
Sehr erfreulich ist es, dass METRO - als erster österreichischer
Großmarkt - sich dazu entschlossen hat, Käfigeier aus
dem Sortiment zu nehmen. Diesem guten Beispiel sollten
die weiteren Großmärkte folgen.
Verarbeitete Eier (Mehlspeisen, Nudeln etc.)
Viele Nahrungsmittel beinhalten Eier. Vor allem Nudeln
und Mehlspeisen beinhalten Eier in recht großen
Mengen. Vor wenigen Jahren beinhalteten praktisch alle
diese Speisen Eier aus Käfighaltung, das hat sich
in letzter Zeit nicht zuletzt wegen der diesbezüglichen
Kampagne des VGT stark verändert. Doch noch immer
ist Skepsis geboten. Viele Produzenten fürchten Wettbewerbsnachteile
und beantworten Anfragen nach der Eierherkunft nicht oder
geben falsche Auskünfte.
Vor allem bei Produkten aus dem Ausland ist die Wahrscheinlichkeit
für enthaltene Alternativeier äußerst
gering, eine Ausnahme bildet hier die Schweiz.
Die Kontrolle im Bereich der verarbeiteten Eier ist noch
nicht gesichert. Doch auch hier bemüht sich der VGT
mit der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung
um eine Lösungen.
Daher ist es auch enorm wichtig, dass nun endlich eine
verpflichtende Kennzeichnung von Produkten, die Eier enthalten,
gesetzlich vorgeschrieben wird. Diese müsste alle Produkte,
die im Supermarkt, Diskonter, Großmarkt und in der Gastronomie
angeboten werden, beinhalten. Nur so können die KonsumentInnen
mit Sicherheit wissen, woher die Eier stammen, die in
den Produkten enthalten sind und können sich somit für
eine tierfreundlichere Alternative, wie z.B. Freilandeier,
entscheiden. Eine freiwillige Kennzeichnung der Produkte
ist völlig unzureichend und daher nicht im Sinne des Tierschutzes!
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