TIERSCHUTZ-THEMEN LEGEHENNEN FAKTEN
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Fakten

Gesetzliche Situation - Haltung von Hühnern in Österreich

Käfighaltung (inkl. "ausgestalteter" Käfig) = 3

Seit dem 1.1.2009 ist die Haltung von Hühnern in konventionellen Käfigen nicht mehr erlaubt. Die Haltung in konventionellen Käfigen war bis zum Eintritt des Käfigverbots die häufigste Form der Legehennenhaltung. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße betrug 550 qm/cm pro Tier. Auch nach 2009 bleiben in Österreich so genannte "ausgestaltete" Käfige erlaubt, jedoch nur bis zum 1.1.2020. Schon jetzt dürfen keine Käfiganlagen mehr gebaut, noch konventionelle zu "ausgestalteten" umgebaut werden. Der sogenannte "ausgestaltete" Käfig ist der "Zukunftskäfig" auf europäischer Ebene. Er sieht 720 qm/cm pro Tier vor, sowie eine "Sitzstange" und einen sogenannten "Nestbereich", der aber nichts anderes ist, als eine auf den Käfigboden gelegte Kunststoffgittermatte, die mit einem Plastikstreifen-Vorhang notdürftig umhängt ist. Die Sitzstange ist meist Teil der statischen Käfigkonstruktion und in unmittelbarer Käfigbodennähe, sodass man nicht ernsthaft von einer strukturellen Bereicherung des Käfiginneren sprechen kann. Insbesondere ist es für die Hühner nicht möglich, sich auf hochgelegene Sitzstangen zurückzuziehen.

In der europäischen Union ist der konventionelle Käfig ab 2012 verboten. Von da an sind nur noch "ausgestaltete" Käfige erlaubt, wobei kein Verbot in Sicht ist. Weiterhin bleibt die Einfuhr von Eiern bzw. Eiprodukten nach Österreich uneingeschränkt erlaubt. D. h. auch nach dem Käfigverbot in Österreich können Eier und/oder Eiprodukte importiert werden.

Bodenhaltung = 2

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestflächen bei der Bodenhaltung betragen 1 qm für max. 7-9 Tiere. Die Besatzdichte (Anzahl der Hühner pro qm) richtet sich nach der Einrichtung der Halle und des Vorhandenseins von Außenscharrräumen. Wenn z.B. mehrere nutzbare Ebenen vorhanden sind, dürfen max. 9 Tiere auf 1 qm gehalten werden. Weiters müssen Sitzstangen für die Tiere vorhanden sein und mind. ein Drittel der Stallfläche eingestreut. In einer Bodenhaltung leben bis zu 6.000 Tiere in einer Halle. Dazu kann es leicht zu Verhaltensstörungen wie Kannibalismus und Federpicken kommen. Durch gezielte Maßnahmen wird meist erfolgreich versucht, dies zu vermeiden. Die Bodenhaltung kann allerdings aus Sicht des Tierschutzes nur als Kompromiss zur Käfighaltung gesehen werden. Zu beachten ist aber auch, dass es Bodenhaltungen nach der gesetzlichen Definition gibt und eine etwas tiergerechtere Bodenhaltung. Diese ist mit dem Siegel "Tierschutz geprüfte" Bodenhaltung gekennzeichnet.

Eine Bodenhaltung und eine Freilandhaltung können sich vom Gebäude her gleichen. Jedoch haben die Hennen nur in einer Freilandhaltung auch die Möglichkeit zum Auslauf!

Freilandhaltung = 1

Bei der Freilandhaltung müssen den Hennen tagsüber ein Auslauf von 8 qm pro Tier zur Verfügung stehen. Bei einer "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung stehen den Tieren - wie bei der biologischen Freilandhaltung auch - 10 qm Auslauf pro Tier zur Verfügung. Bei der konventionellen Freilandhaltung entsprechen die Mindestflächen in der Halle denen der Bodenhaltung. Weiters müssen Sitzstangen für die Tiere vorhanden sein und mind. ein Drittel der Stallfläche eingestreut. Die Freilandhaltung ist im Vergleich zur Bodenhaltung die tierfreundlichste Tierhaltungsform. Denn hier können die Hennen im Optimalfall ihren natürlichen Verhaltesmustern entsprechend leben. Es muss jedoch zwischen einer "normalen" Freilandhaltung, einer "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung und einer "biologischen" Freilandhaltung unterschieden werden, da unterschiedliche Kriterien erfüllt werden.

Biologische Freilandhaltung = 0

Bei der Biologischen Freilandhaltung sind 10 qm Auslauf pro Henne vorgeschrieben. Im Stall dürfen pro Quadratmeter max. 6-7 Tiere leben. Zusätzlich muss ein Drittel der Stallfläche eingestreut sein und dient den Hennen als Scharrraum. Legenester und Sitzstangen müssen den Tieren ebenfalls zur Verfügung stehen. Die maximale Besatzdichte pro Stall beträgt 3.000 Hennen; deutlich weniger als bei der konventionellen Bodenhaltung. Weitere Vorteile welche die biologische Haltung von Hennen mitsichbringt sind u.a. das Verbot des prophylaktischen Medikamenteneinsatzes und das biologisch erzeugte Futter für die Tiere. Dieses wird ohne Pestizide, chemisch-synthetische Dünger und Gentechnik hergestellt. Die biologische Freilandhaltung ist - neben der "Tierschutz geprüften" Freilandhaltung - derzeit die tierfreundlichste Haltungsform für Legehennen, die es auf dem Eier-Markt gibt.

 

Was man beim Eier-Kauf zusätzlich beachten sollte:

Das "Sexen" ...

Unabhängig von der Haltungsform ist der "produktionsübliche Umgang" mit den männlichen Küken. Da die männlichen Tiere weder Eier legen können, noch zuchtbedingt für die Mast geeignet sind, sind sie somit "unbrauchbar" und werden einfach entsorgt. Kurz nach dem Schlüpfen werden die jungen Tiere in Männchen und Weibchen unterteilt. Diesen Vorgang nennt man "Sexen". Die männlichen Küken werden sofort vernichtet: vergast, lebendig zerschnitten oder ganz einfach in Abfallbehälter entsorgt. Die Entsorgung per Abfallbehälter ist wohl die grausamste, da die jungen Küken dort langsam und qualvoll ersticken. Im Jahr 2007 wurden allein in Österreich 6,3 Millionen männliche Küken* auf diese Art und Weise getötet! Dazu kommen noch die männlichen oder weiblichen Küken, die nicht rechtzeitig aus ihren Schalen schlüpfen und deshalb entsorgt werden. Der Vorgang des Sexens und das damit verbundene Töten der vielen "unbrauchbaren" männlichen Küken wird unabhängig von der Haltungsform IMMER angewandt. Dabei gibt es keinen Unterschied, ob die Tiere in einer Käfig-, Boden-, Freiland- oder Biohaltung leben! Dieses äußerst fragwürdige Töten von jungen Küken kann also nur bei einer Ei-freien Ernährung vermieden werden.

*Quelle: Statistik Austria

... und das Schlachten der Hühner

Küken - Eierlegerin - Suppenhuhn
Legehühner müssen erst ein bestimmtes Alter und eine bestimmte Größe erreichen bis sie Eier legen; etwa vier Monate. Danach kommen sie in die jeweilige Haltungsform wo sie etwa 12-14 Monate - je nach Legeleistung sowie Nachfrage nach Eiern - leben. Lässt die Leistung nach bzw. werden die Eier nicht mehr benötigt, werden alle Tiere eingefangen und kommen auf den Schlachthof.

 

Kennzeichnung von Schaleneier

Als Schalenei wird das ganze Ei bezeichnet, das man üblicherweise im Supermarkt kaufen kann. Im Gegensatz dazu stehen die verarbeiteten Eier, die normalerweise als Trocken- oder Flüssigei an die verarbeitenden Betriebe (z.B. Konditoreien) geliefert werden und dann in Form von Kuchen oder Eier-Teigwaren zu den EndverbraucherInnen kommen. Insgesamt werden in Österreich jährlich fast 2 Milliarden Eier verbraucht. Ungefähr die Häfte der Eier werden von den KonsumentInnen als Schaleneier gekauft und gegessen. Die andere Hälfte wird über Fertigprodukte wie z.B. Nudeln und Kuchen konsumiert.


Seit 1.1.2004 ist die genaue Kennzeichnung von Schaleneiern EU-weit vorgeschrieben. D.h. die KonsumentInnen können anhand der, auf die Eier gedruckten, Kürzel genau feststellen aus welcher Haltungsform das jeweilige Ei stammt. Im Bereich der verarbeiteten Eier sind die Hersteller leider zu keinerlei Kennzeichnung verpflichtet. Das bedeutet, dass etwa auf Kuchen-Verpackungen nicht darauf hingewiesen werden muss, dass die verwendeten Eier aus Käfighaltung stammen und viele KundInnen ohne es zu wissen bzw. sich darüber Gedanken zu machen große Mengen an Käfigeiern konsumieren.

 

Entwicklung am Schaleneiermarkt

Durch die Aufklärungsarbeit der Tierschutzvereine konnte das Bewusstsein bzgl. der verschiedenen Haltungsformen in der Bevölkerung stark gesteigert werden. Auch bei unserem Projekt "Tierschutz im Unterricht" zeigt sich großes Interesse an diesem Thema.

Schon seit Gründung des VGT 1992 beschäftigte wir uns mit der Problematik des Eierschwindels. Damals konnten wir durch die von uns eingeführte Kontrolle mit der UV-Lampe vielfach nachweisen, dass vielfach Eier aus Käfighaltung stammten, obwohl sie anders deklariert waren. Unter UV-Licht lassen sich nämlich für die Käfighaltung charakteristische Abrollspuren erkennen. 1995 wurde vom VGT und anderen Tierschutzvereinen die "Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung" gegründet und den damaligen Schwindeleien endgültig ein Ende bereitet.

Immer mehr KonsumentInnen greifen zu Eiern aus Freilandhaltung. Die Anzahl der verkauften Bodenhaltungseier stagniert jedoch. Daraus ist zu erkennen, dass die meisten KonsumentInnen sich nicht mit einer Zwischenlösung (Bodenhaltung) zufrieden geben, sondern die beste Haltungsart - nämlich Freilandhaltung - wählen.

In österreichischen Supermärkten sind zum Glück keine Schaleneier aus der Käfighaltung mehr zu finden. Doch in den Großmärkten, woher z.B. die Gastronomie ihre Waren bezieht, sind leider noch massenweise Schaleneier aus der tiequälerischen Käfighaltung zu finden. Da die Großmärkte alle vorhandenen Haltungsformen anbieten - in der größten Menge allerdings Käfigeier - begründen Sie den weiteren Verkauf damit, dass ihre Kundschaft trotz angebotener Alternativen immer noch zu den Käfigeiern greift.

Daher ist es wichtig, nach dem großen Erfolg die österreichischen Supermärkte frei von Käfigeiern zu bekommen, nun auch die Großmärkte anzusprechen. Um so den notwendigen Einfluss auf deren Kundschaft wie z.B. die Gastronomie zu erhalten. Sehr erfreulich ist es, dass METRO - als erster österreichischer Großmarkt - sich dazu entschlossen hat, Käfigeier aus dem Sortiment zu nehmen. Diesem guten Beispiel sollten die weiteren Großmärkte folgen.

 

Verarbeitete Eier (Mehlspeisen, Nudeln etc.)

Viele Nahrungsmittel beinhalten Eier. Vor allem Nudeln und Mehlspeisen beinhalten Eier in recht großen Mengen. Vor wenigen Jahren beinhalteten praktisch alle diese Speisen Eier aus Käfighaltung, das hat sich in letzter Zeit nicht zuletzt wegen der diesbezüglichen Kampagne des VGT stark verändert. Doch noch immer ist Skepsis geboten. Viele Produzenten fürchten Wettbewerbsnachteile und beantworten Anfragen nach der Eierherkunft nicht oder geben falsche Auskünfte.

Vor allem bei Produkten aus dem Ausland ist die Wahrscheinlichkeit für enthaltene Alternativeier äußerst gering, eine Ausnahme bildet hier die Schweiz.

Die Kontrolle im Bereich der verarbeiteten Eier ist noch nicht gesichert. Doch auch hier bemüht sich der VGT mit der Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung um eine Lösungen.

Daher ist es auch enorm wichtig, dass nun endlich eine verpflichtende Kennzeichnung von Produkten, die Eier enthalten, gesetzlich vorgeschrieben wird. Diese müsste alle Produkte, die im Supermarkt, Diskonter, Großmarkt und in der Gastronomie angeboten werden, beinhalten. Nur so können die KonsumentInnen mit Sicherheit wissen, woher die Eier stammen, die in den Produkten enthalten sind und können sich somit für eine tierfreundlichere Alternative, wie z.B. Freilandeier, entscheiden. Eine freiwillige Kennzeichnung der Produkte ist völlig unzureichend und daher nicht im Sinne des Tierschutzes!

Käfighaltung
"ausgestalteter" Käfig
Bodenhaltung, gesetzlicher Standard
"Tierschutz geprüfte" Bodenhaltung
"Tierschutz geprüfte" Freilandhaltung
"Tierschutz geprüfte" Freilandhaltung, im Stall
Küken auf dem Weg zum "Sexen"
 

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