TIERSCHUTZ-THEMEN MASTGEFLÜGEL FAKTEN
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Fakten

In der Hühnerhaltung ist die Automatisierung im Vergleich zu anderen Nutztieren am weitesten fortgeschritten. Die Rolle der brütenden Mutter übernehmen Brutmaschinen in überdimensionierten Brütereien. Rund 180.000 Eier werden nach einem 21 tägigen Brütungszyklus aus der Maschine geholt. Nur sind auch ungeschlüpfte Küken keine Maschinen sondern Individuen, und deshalb schlüpfen manche später und manche früher. Diejenigen, die nicht nach genau 21 Tagen aus dem Ei sind, werden mit den Eierschalen der anderen in den Müllzerkleinerer entsorgt. Allein 15 Millionen Masthuhneintagsküken und 1,5 Millionen Truthuhnküken sterben in Österreich auf diese Weise jedes Jahr.

Über 52 Millionen Masthühner und 5 Millionen Truthühner werden pro Jahr in Österreich in Geflügelfabriken zur Mast eingestallt. In der Hühnermast sind 30kg Huhn pro m² erlaubt, das sind bei 1 ½ kg Schlachtgewicht etwa 20 Tiere, also gerade so viele, wie es physisch möglich ist, auf 1 m² zu pferchen. In der Putenmast sind sogar 40 kg Pute pro m² erlaubt, was allerdings bei einem viel größeren Schlachtgewicht eine wesentlich geringere Anzahl an Tieren pro m² bedeutet.

Vom Standpunkt des Tierschutzes aus ist eines der Hauptprobleme bei den Masthühnern die Zucht zu schnellem Wachstum, allerdings nur des Brustfleisches und nicht der Knochen und Gelenke. In nur 35 Tagen erreichen die Tiere so das Schlachtgewicht, während gleichaltrige Legehühner noch kleine Küken sind und erst im Alter von 140 Tagen Eier zu legen beginnen, d.h. erwachsen werden. Dieses rasante Wachstum der Masthühner führt dazu, dass ausnahmslos alle Hühner an Gelenksschäden laborieren und deswegen unter z.T. großen Schmerzen leiden. Bei 30% der Tiere brechen die Beine, bevor sie in den Schlachthof kommen. Bei Mastputen ist die Situation nicht viel besser. GeflügelexpertInnen sprechen von Qualzüchtungen: für diese Tiere ist ihre schiere Existenz bereits eine Qual. Es ist für sie nicht möglich sich zu bewegen oder zu gehen, ohne Schmerzen zu haben. Für diese Tiere wird das Leben selbst schon zur Qual.

Nach dem neuen Bundestierschutzgesetz wird die Qualzucht nicht verboten oder wenigstens in irgendeiner Weise eingeschränkt. Weiters ist zwar Einstreu vorgeschrieben, aber die wird nur einmal vor dem Einstallen eingebracht und dann nie wieder ausgemistet, während des gesamten Lebens der Tiere. Dadurch müssen die Hühner und Puten in ihrem eigenen Kot leben, mit entsprechenden Konsequenzen für die Gesundheit.

Laien dürfen bei Küken, die weniger als 10 Tage alt sind, ohne Betäubung bis zu einem Drittel des Schnabels und bei Zuchthähnen am ersten Lebenstag auch das nach innen gerichtete Zehenglied kürzen.

Weitere Infos siehe:

 

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