Fakten
In der Hühnerhaltung ist die Automatisierung im
Vergleich zu anderen Nutztieren am weitesten fortgeschritten.
Die Rolle der brütenden Mutter übernehmen Brutmaschinen
in überdimensionierten Brütereien. Rund 180.000
Eier werden nach einem 21 tägigen Brütungszyklus
aus der Maschine geholt. Nur sind auch ungeschlüpfte
Küken keine Maschinen sondern Individuen, und deshalb
schlüpfen manche später und manche früher.
Diejenigen, die nicht nach genau 21 Tagen aus dem Ei sind,
werden mit den Eierschalen der anderen in den Müllzerkleinerer
entsorgt. Allein 15 Millionen Masthuhneintagsküken
und 1,5 Millionen Truthuhnküken sterben in Österreich
auf diese Weise jedes Jahr.
Über 52 Millionen Masthühner und 5 Millionen
Truthühner werden pro Jahr in Österreich in
Geflügelfabriken zur Mast eingestallt. In der Hühnermast
sind 30kg Huhn pro m² erlaubt, das sind bei 1 ½
kg Schlachtgewicht etwa 20 Tiere, also gerade so viele,
wie es physisch möglich ist, auf 1 m² zu pferchen.
In der Putenmast sind sogar 40 kg Pute pro m² erlaubt,
was allerdings bei einem viel größeren Schlachtgewicht
eine wesentlich geringere Anzahl an Tieren pro m²
bedeutet.
Vom Standpunkt des Tierschutzes aus ist eines der Hauptprobleme
bei den Masthühnern die Zucht zu schnellem Wachstum,
allerdings nur des Brustfleisches und nicht der Knochen
und Gelenke. In nur 35 Tagen erreichen die Tiere so das
Schlachtgewicht, während gleichaltrige Legehühner
noch kleine Küken sind und erst im Alter von 140
Tagen Eier zu legen beginnen, d.h. erwachsen werden. Dieses
rasante Wachstum der Masthühner führt dazu,
dass ausnahmslos alle Hühner an Gelenksschäden
laborieren und deswegen unter z.T. großen Schmerzen
leiden. Bei 30% der Tiere brechen die Beine, bevor sie
in den Schlachthof kommen. Bei Mastputen ist die Situation
nicht viel besser. GeflügelexpertInnen sprechen von
Qualzüchtungen: für diese Tiere ist ihre schiere
Existenz bereits eine Qual. Es ist für sie nicht
möglich sich zu bewegen oder zu gehen, ohne Schmerzen
zu haben. Für diese Tiere wird das Leben selbst schon
zur Qual.
Nach dem neuen Bundestierschutzgesetz wird die Qualzucht
nicht verboten oder wenigstens in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Weiters ist zwar Einstreu vorgeschrieben, aber die wird
nur einmal vor dem Einstallen eingebracht und dann nie
wieder ausgemistet, während des gesamten Lebens der
Tiere. Dadurch müssen die Hühner und Puten in
ihrem eigenen Kot leben, mit entsprechenden Konsequenzen
für die Gesundheit.
Laien dürfen bei Küken, die weniger als 10
Tage alt sind, ohne Betäubung bis zu einem Drittel
des Schnabels und bei Zuchthähnen am ersten Lebenstag
auch das nach innen gerichtete Zehenglied kürzen.
Weitere Infos siehe:
|
 |