Fakten
Die Menschenaffen gehören in der biologischen Systematik
zur Ordnung der Primaten und bilden eine Überfamilie, nämlich
die der Menschenartigen oder Hominoidea. Die Menschenaffen
oder Menschenartigen werden wiederum in 2 Familien getrennt,
in die Familie der Kleinen Menschenaffen oder Gibbons und
in die Familie der Großen Menschenaffen oder Hominidae.
Die Großen Menschenaffen wiederum trennen sich in Orang
Utans und in die Unterfamilie der Großen Afrikanischen Menschenaffen
oder Homininae. Zu letzteren gehören die Gorillas, die Menschen,
die Schimpansen und die Bonobos. Aufgeschlossenere ForscherInnen
fordern allerdings auf Basis genetischer Ähnlichkeit, die
letzteren, nämlich Menschen, Schimpansen und Bonobos, in
eine Gattung – Homo – zusammenzufassen. Wenn der Begriff
„Mensch“ (für Homo) als Gattungsbegriff aufgefasst wird,
dann müssen auch Schimpanse und Bonobo als Menschen bezeichnet
werden.
Das dem Schimpansen und dem Bonobo am nähesten verwandte
Tier ist der Mensch (im Sinne der Art, d.h. homo sapiens).
Schimpanse, Bonobo und Mensch teilen 99,4% der Gene und
eine lange Reihe von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten.
ForscherInnen haben in vielen Studien belegt, dass den Menschenaffen
vieles gemeinsam ist, das man lange Zeit für spezifisch
menschlich gehalten hatte, wie Kultur, medizinische Nutzung
von Pflanzen, Bau und Verwendung von Werkzeugen, Selbsterkennung
im Spiegel, Theory of Mind (d.h. Verstehen des Bewusstseinszustandes
anderer im Unterschied zum eigenen), Fähigkeit für eine
symbolische Sprache usw. Aus diesen Gründen spielen Menschenaffen
eine gesonderte Rolle in Kampagnen und Projekten der Tierrechtsbewegung
und des VGT.
Seit 1. Jänner 2006 sind grundsätzliche alle Tierversuche
an Menschenaffen (inklusive Gibbons) in Österreich verboten,
die nicht im Interesse der betroffenen Tiere selbst sind.
Das ist schon ein erstaunlicher Fortschritt gemessen am
Speziesismus der Gesellschaft. Immerhin bedeutet das, dass
auch nur einem einzigen Menschenaffen gegen dessen Willen
kein Haar gekrümmt werden darf, selbst wenn dadurch Menschenleben
gerettet werden könnte. Eine bemerkenswerte Entwicklung
weg vom Tierschutz Richtung Tierrechte.
Für die Großen Menschenaffen wurde schon in den frühen
1990er Jahren das Great Ape Project GAP von Peter Singer
und Paola Cavalieri ins Leben gerufen, das Grundrechte auf
Leben, Freiheit und Unversehrtheit für diese Wesen fordert.
Die Liste der WissenschaftlerInnen, die sich dieser Große-Menschenaffen-Deklaration
anschließen, ist sehr lang und umfasst beinahe alle wichtigen
Namen im Feld der Menschenaffenforschung. In Neuseeland
und Spanien wurde bereits im Parlament ernsthaft über die
Umsetzung einer Grundrechtsdeklaration für Große Menschenaffen
diskutiert, aber über einen speziellen Schutz hinaus zu
echten Grundrechten für diese Wesen als Personen und RechtsträgerInnen
hat sich weltweit noch kein Land durchringen können.
In Österreich wurden Tierversuche für AIDS und Hepatitis
an Menschenaffen im November 1999 eingestellt. Im Dezember
2002 übersiedelten die 44 Versuchsschimpansen der Firma
Baxter in den Safaripark in Gänserndorf. Doch leider ging
das Projekt finanziell bankrott, obwohl die Rehabilitation
der Tiere aus langjähriger Einzelhaft große Fortschritte
machte. Bis heute ist die Finanzierung der Zukunft dieser
Wesen, die 99,4% ihrer Gene mit uns teilen, nicht gesichert.
|

|