TIERSCHUTZ-THEMEN MENSCHENAFFEN FAKTEN
Druckversion: mit Bildern | nur Text

Fakten

Die Menschenaffen gehören in der biologischen Systematik zur Ordnung der Primaten und bilden eine Überfamilie, nämlich die der Menschenartigen oder Hominoidea. Die Menschenaffen oder Menschenartigen werden wiederum in 2 Familien getrennt, in die Familie der Kleinen Menschenaffen oder Gibbons und in die Familie der Großen Menschenaffen oder Hominidae. Die Großen Menschenaffen wiederum trennen sich in Orang Utans und in die Unterfamilie der Großen Afrikanischen Menschenaffen oder Homininae. Zu letzteren gehören die Gorillas, die Menschen, die Schimpansen und die Bonobos. Aufgeschlossenere ForscherInnen fordern allerdings auf Basis genetischer Ähnlichkeit, die letzteren, nämlich Menschen, Schimpansen und Bonobos, in eine Gattung – Homo – zusammenzufassen. Wenn der Begriff „Mensch“ (für Homo) als Gattungsbegriff aufgefasst wird, dann müssen auch Schimpanse und Bonobo als Menschen bezeichnet werden.

Das dem Schimpansen und dem Bonobo am nähesten verwandte Tier ist der Mensch (im Sinne der Art, d.h. homo sapiens). Schimpanse, Bonobo und Mensch teilen 99,4% der Gene und eine lange Reihe von kognitiven und emotionalen Fähigkeiten. ForscherInnen haben in vielen Studien belegt, dass den Menschenaffen vieles gemeinsam ist, das man lange Zeit für spezifisch menschlich gehalten hatte, wie Kultur, medizinische Nutzung von Pflanzen, Bau und Verwendung von Werkzeugen, Selbsterkennung im Spiegel, Theory of Mind (d.h. Verstehen des Bewusstseinszustandes anderer im Unterschied zum eigenen), Fähigkeit für eine symbolische Sprache usw. Aus diesen Gründen spielen Menschenaffen eine gesonderte Rolle in Kampagnen und Projekten der Tierrechtsbewegung und des VGT.

Seit 1. Jänner 2006 sind grundsätzliche alle Tierversuche an Menschenaffen (inklusive Gibbons) in Österreich verboten, die nicht im Interesse der betroffenen Tiere selbst sind. Das ist schon ein erstaunlicher Fortschritt gemessen am Speziesismus der Gesellschaft. Immerhin bedeutet das, dass auch nur einem einzigen Menschenaffen gegen dessen Willen kein Haar gekrümmt werden darf, selbst wenn dadurch Menschenleben gerettet werden könnte. Eine bemerkenswerte Entwicklung weg vom Tierschutz Richtung Tierrechte.

Für die Großen Menschenaffen wurde schon in den frühen 1990er Jahren das Great Ape Project GAP von Peter Singer und Paola Cavalieri ins Leben gerufen, das Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit für diese Wesen fordert. Die Liste der WissenschaftlerInnen, die sich dieser Große-Menschenaffen-Deklaration anschließen, ist sehr lang und umfasst beinahe alle wichtigen Namen im Feld der Menschenaffenforschung. In Neuseeland und Spanien wurde bereits im Parlament ernsthaft über die Umsetzung einer Grundrechtsdeklaration für Große Menschenaffen diskutiert, aber über einen speziellen Schutz hinaus zu echten Grundrechten für diese Wesen als Personen und RechtsträgerInnen hat sich weltweit noch kein Land durchringen können.

In Österreich wurden Tierversuche für AIDS und Hepatitis an Menschenaffen im November 1999 eingestellt. Im Dezember 2002 übersiedelten die 44 Versuchsschimpansen der Firma Baxter in den Safaripark in Gänserndorf. Doch leider ging das Projekt finanziell bankrott, obwohl die Rehabilitation der Tiere aus langjähriger Einzelhaft große Fortschritte machte. Bis heute ist die Finanzierung der Zukunft dieser Wesen, die 99,4% ihrer Gene mit uns teilen, nicht gesichert.

 

© 1996-2012 Verein Gegen Tierfabriken - Impressum - Haftungsausschluss - log in

Druckversion: mit Bildern | nur Text  Seitenanfang