Vereinsarbeit
Die Arbeit des VGT speziell für Menschenaffen ist vielschichtig.
Bereits seit 1996 lief eine Kampagne des VGT gegen die
Haltung von Menschenaffen in Zirkussen. Das entsprechende
Verbot trat durch eine Artikel 15A Vereinbarung der Länder
auch tatsächlich Anfang 2001 in Kraft. Während andere
Wildtiere noch bis 2005 gehalten werden durften, waren
Menschenaffen in Zirkussen ab diesem Zeitpunkt bereits
verboten.
Das Rehabilitationsprojekt der Schimpansen aus dem Versuchslabor
der Firma Baxter hat der VGT ebenfalls durch seine Expertise
und durch politischen Druck unterstützt. Leider konnte
trotzdem der Bankrott des Safaripark Gänserndorf, in den
die Schimpansen gekommen waren, nicht verhindert und eine
Neufinanzierung bisher auch nicht auf die Beine gestellt
werden.
Mit dem grundsätzlichen Erfolg der Rehabilitation der
Versuchsschimpansen aus den winzigen Laborkäfigen in den
Safaripark Gänserndorf und damit raus aus dem Tierversuchslabor,
stand der Weg für ein Menschenaffenversuchsverbot offen.
Der VGT begann sofort noch Anfang 2002 eine Petition und
konnte letztendlich durchsetzen, dass die zuständige Kommission
im Ministerium am 17. Juni 2003 den Punkt auf die Tagesordnung
setzte. Am 10. Dezember 2004 stimmte das Parlament einem
Entschließungsantrag für ein Menschenaffenversuchsverbot
zu. Im Frühjahr 2005 wurde das Gesetz von der Regierung
in die Begutachtung gegeben. Darin waren aber nur die
Großen Menschenaffen Orang Utan, Gorilla, Schimpanse und
Bonobo geschützt, nicht aber die Kleinen Menschenaffen,
bestehend aus 8 Gibbonarten. Der VGT handelte rasch und
konnte durch verschiedene Eingaben erreichen, dass – entsprechend
dem Entschließungsantrag – alle Menschenaffen, also auch
die Kleinen, in den Genuss des Versuchsverbots kamen.
Am 7. Dezember 2005 wurde das um Gibbons erweiterte Gesetz
dem Nationalrat vorgelegt und einstimmig beschlossen.
Seit 1. Jänner 2006 sind tatsächlich alle Tierversuche
an Menschenaffen – inklusive der 8 Gibbonarten – verboten.
Weltweit einmalig!
Im Februar 2007 startete der VGT den Versuch, gerichtlich
Personenrechte für Menschenaffen durchzusetzen. Der Schimpanse
Matthias „Hiasl“ war 1982 im Alter von 10 Monaten von
der Tierversuchsfirma Immuno illegal aus der Freiheit
im Dschungel von Sierra Leone in Westafrika entführt und
nach Österreich gebracht worden. Vom Zoll beschlagnahmt
wuchs er in einer Menschenfamilie in Wien auf und kam
dann in ein Gehege im Tierschutzhaus. Da aber der Wiener
Tierschutzverein in finanzielle Schwierigkeiten kam und
bankrott ging, war plötzlich Hiasls Zukunft ungewiss.
Der VGT stellte deshalb beim Bezirksgericht Mödling den
Antrag, für Hiasl eine Sachwalterin zu bestellen. Hiasl
kann nicht für sich selber sorgen, weil er als Kind entführt
und in ein ihm fremdes Umfeld gebracht worden war und
eingesperrt aufwachsen musste. Und er ist jetzt mit der
Abschiebung ins Ausland bedroht, wo ihn keine Gesetze
vor einem Schicksal als Zirkus- oder Versuchsschimpanse
bewahren. Beides prädestiniert ihn für eine Besachwalterung.
Doch nur Personen können besachwaltert werden. Deshalb
unterstützten 4 namhafte ExpertInnen den Antrag des VGT,
darunter 2 BiologInnen und 2 ProfessorInnen an der juridischen
Fakultät der Uni Wien. Es wurde argumentiert, dass Hiasl
zur Gattung homo gehöre und daher ein Mensch sei. Alle
Menschen sind aber laut Gesetz Personen. Und Hiasl habe
nachweislich Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, Bewusstseinszustände
in anderen zu erkennen, was ihn in jedem Fall zur Person
mache.
Als Person würde Hiasl niemandes Eigentum mehr sein.
Er könnte selbst Spenden sammeln und seine Zukunft sichern.
Er könnte auch juridische Schritte einleiten, um seine
Abschiebung zu verhindern. Und er könnte sogar die Verantwortlichen
für seine Misere – die Firma Baxter und die Republik Österreich
– auf Schadenersatz klagen. Als Person wäre Hiasl zwar
als Rechtsträger anerkannt, d.h. seine Interessen wären
vor Gericht durch eine Sachwalterin vertreten, aber er
hätte deshalb noch keine Grundrechte auf Leben, Freiheit
und Unversehrtheit, wie das das Große Menschenaffen Projekt
GAP fordert. Dafür wäre eine politische Entscheidung im
Parlament notwendig. Der VGT wird sich dafür stark machen,
dass wenigstens die Diskussion zu dieser Frage auf breiter
Ebene und speziell unter den politisch Verantwortlichen
losgetreten wird. Das könnte nicht zuletzt durch diesen
Sachwaltschaftsprozess gelingen.
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