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Vereinsarbeit

Die Arbeit des VGT speziell für Menschenaffen ist vielschichtig. Bereits seit 1996 lief eine Kampagne des VGT gegen die Haltung von Menschenaffen in Zirkussen. Das entsprechende Verbot trat durch eine Artikel 15A Vereinbarung der Länder auch tatsächlich Anfang 2001 in Kraft. Während andere Wildtiere noch bis 2005 gehalten werden durften, waren Menschenaffen in Zirkussen ab diesem Zeitpunkt bereits verboten.

Das Rehabilitationsprojekt der Schimpansen aus dem Versuchslabor der Firma Baxter hat der VGT ebenfalls durch seine Expertise und durch politischen Druck unterstützt. Leider konnte trotzdem der Bankrott des Safaripark Gänserndorf, in den die Schimpansen gekommen waren, nicht verhindert und eine Neufinanzierung bisher auch nicht auf die Beine gestellt werden.

Mit dem grundsätzlichen Erfolg der Rehabilitation der Versuchsschimpansen aus den winzigen Laborkäfigen in den Safaripark Gänserndorf und damit raus aus dem Tierversuchslabor, stand der Weg für ein Menschenaffenversuchsverbot offen. Der VGT begann sofort noch Anfang 2002 eine Petition und konnte letztendlich durchsetzen, dass die zuständige Kommission im Ministerium am 17. Juni 2003 den Punkt auf die Tagesordnung setzte. Am 10. Dezember 2004 stimmte das Parlament einem Entschließungsantrag für ein Menschenaffenversuchsverbot zu. Im Frühjahr 2005 wurde das Gesetz von der Regierung in die Begutachtung gegeben. Darin waren aber nur die Großen Menschenaffen Orang Utan, Gorilla, Schimpanse und Bonobo geschützt, nicht aber die Kleinen Menschenaffen, bestehend aus 8 Gibbonarten. Der VGT handelte rasch und konnte durch verschiedene Eingaben erreichen, dass – entsprechend dem Entschließungsantrag – alle Menschenaffen, also auch die Kleinen, in den Genuss des Versuchsverbots kamen. Am 7. Dezember 2005 wurde das um Gibbons erweiterte Gesetz dem Nationalrat vorgelegt und einstimmig beschlossen. Seit 1. Jänner 2006 sind tatsächlich alle Tierversuche an Menschenaffen – inklusive der 8 Gibbonarten – verboten. Weltweit einmalig!

Im Februar 2007 startete der VGT den Versuch, gerichtlich Personenrechte für Menschenaffen durchzusetzen. Der Schimpanse Matthias „Hiasl“ war 1982 im Alter von 10 Monaten von der Tierversuchsfirma Immuno illegal aus der Freiheit im Dschungel von Sierra Leone in Westafrika entführt und nach Österreich gebracht worden. Vom Zoll beschlagnahmt wuchs er in einer Menschenfamilie in Wien auf und kam dann in ein Gehege im Tierschutzhaus. Da aber der Wiener Tierschutzverein in finanzielle Schwierigkeiten kam und bankrott ging, war plötzlich Hiasls Zukunft ungewiss. Der VGT stellte deshalb beim Bezirksgericht Mödling den Antrag, für Hiasl eine Sachwalterin zu bestellen. Hiasl kann nicht für sich selber sorgen, weil er als Kind entführt und in ein ihm fremdes Umfeld gebracht worden war und eingesperrt aufwachsen musste. Und er ist jetzt mit der Abschiebung ins Ausland bedroht, wo ihn keine Gesetze vor einem Schicksal als Zirkus- oder Versuchsschimpanse bewahren. Beides prädestiniert ihn für eine Besachwalterung. Doch nur Personen können besachwaltert werden. Deshalb unterstützten 4 namhafte ExpertInnen den Antrag des VGT, darunter 2 BiologInnen und 2 ProfessorInnen an der juridischen Fakultät der Uni Wien. Es wurde argumentiert, dass Hiasl zur Gattung homo gehöre und daher ein Mensch sei. Alle Menschen sind aber laut Gesetz Personen. Und Hiasl habe nachweislich Selbstbewusstsein und die Fähigkeit, Bewusstseinszustände in anderen zu erkennen, was ihn in jedem Fall zur Person mache.

Als Person würde Hiasl niemandes Eigentum mehr sein. Er könnte selbst Spenden sammeln und seine Zukunft sichern. Er könnte auch juridische Schritte einleiten, um seine Abschiebung zu verhindern. Und er könnte sogar die Verantwortlichen für seine Misere – die Firma Baxter und die Republik Österreich – auf Schadenersatz klagen. Als Person wäre Hiasl zwar als Rechtsträger anerkannt, d.h. seine Interessen wären vor Gericht durch eine Sachwalterin vertreten, aber er hätte deshalb noch keine Grundrechte auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit, wie das das Große Menschenaffen Projekt GAP fordert. Dafür wäre eine politische Entscheidung im Parlament notwendig. Der VGT wird sich dafür stark machen, dass wenigstens die Diskussion zu dieser Frage auf breiter Ebene und speziell unter den politisch Verantwortlichen losgetreten wird. Das könnte nicht zuletzt durch diesen Sachwaltschaftsprozess gelingen.

 

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