TIERSCHUTZ-THEMEN SCHWEINE
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Aktuelle Kampagnen: Kastenstand und betäubungslose Ferkelkastration

Kampagne für ein Ende der Kastenstände

Kampagne für ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration


Allgemeine Informationen zur Schweinehaltung in Österreich

In Österreich gibt es Schweinefabriken mit einem „Output“ von 20.000 Schweinen im Jahr. In diesen Fabriken ist der Umgang mit den Tieren vollautomatisiert: von der Luftzufuhr über die Nahrung bis zur Entfernung der Gülle. Der Mensch ist eigentlich nur noch dafür zuständig, das Funktionieren der Maschinen zu überwachen. Für kranke Tiere gibt es keine Tierärztin. Erst wenn sie gestorben sind, werden ihre Körper, vorausgesetzt ihr Tod fällt bei einem Kontrollgang überhaupt auf, entfernt und entsorgt.

Jährlich werden in Österreich rund 5,5 Millionen Schweine geschlachtet. Über 80% dieser Schweine mussten ihr ganzes Leben ohne jegliche Einstreu, ohne einen einzigen Strohhalm, auskommen. Über 99% der weiblichen Zuchtschweine müssen ihre Kinder in einem Abferkelgitter gebären, das ihnen weder einen Schritt zu gehen noch sich umzudrehen erlaubt. Über 99% aller Schweine kommen, außer bei der Fahrt zum Schlachthof, nie ins Freie, nie auf eine Weide.

Das Bundestierschutzgesetz ändert an der Situation der Schweine nichts zum Besseren, eher im Gegenteil. So ist die Haltung von Mastschweinen auf Vollspaltenböden ohne jegliche Einstreu erlaubt. Allerdings muss den Schweinen Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Laien dürfen die Ferkel bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung kastrieren und, wenn zur Vermeidung von Verletzungen notwendig, ebenso bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung die Zähne und Schwänze kupieren.

Für Zuchtsauen sind Kastenstände, das sind Metallgitter, in die die Tiere eingesperrt sind, ohne auch nur einen Schritt gehen zu können, weiterhin erlaubt. Ab 1. Jänner 2013 dürfen die Zuchtsauen aber nur die ersten 4 Wochen nach dem Decken und die letzte Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin in einem Kastenstand gehalten werden. Das gilt allerdings nur für Betriebe mit mehr als 10 Zuchtsauen. Ab 1. Jänner 2006 bereits wird die Anbindehaltung für Zuchtsauen verboten.

Abferkelbuchten mit Abferkelgitter sind weiterhin erlaubt, allerdings darf der Boden kein Vollspaltenboden sein. In der Woche vor dem zu erwartenden Abferkeln muss den Zuchtsauen in ausreichender Menge geeignete Nesteinstreu zur Verfügung gestellt werden, „sofern dies im Rahmen des Gülle-Systems des Betriebes nicht technisch unmöglich ist“.

Allerdings sieht das Bundestierschutzgesetz besonders lange Übergangsfristen für bauliche Anpassungen bereits vorhandener Betriebe vor. Bei Schweinen müssen die baulichen Anpassungen erst ab 1. Jänner 2013 durchgeführt worden sein. Jene Anlagen allerdings, die am 1. Jänner 2005 den Landestierschutzgesetzen genügt haben, müssen erst bis 1. Jänner 2020 umgebaut haben.

 

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