Aktuelle Kampagnen: Kastenstand und betäubungslose
Ferkelkastration
Kampagne für ein Ende der Kastenstände
Kampagne für ein Ende der betäubungslosen Ferkelkastration
Allgemeine Informationen zur Schweinehaltung in
Österreich
In Österreich gibt es Schweinefabriken mit einem
„Output“ von 20.000 Schweinen im Jahr. In diesen Fabriken
ist der Umgang mit den Tieren vollautomatisiert: von
der Luftzufuhr über die Nahrung bis zur Entfernung
der Gülle. Der Mensch ist eigentlich nur noch dafür
zuständig, das Funktionieren der Maschinen zu überwachen.
Für kranke Tiere gibt es keine Tierärztin. Erst wenn
sie gestorben sind, werden ihre Körper, vorausgesetzt
ihr Tod fällt bei einem Kontrollgang überhaupt auf,
entfernt und entsorgt.
Jährlich werden in Österreich rund 5,5 Millionen
Schweine geschlachtet. Über 80% dieser Schweine mussten
ihr ganzes Leben ohne jegliche Einstreu, ohne einen
einzigen Strohhalm, auskommen. Über 99% der weiblichen
Zuchtschweine müssen ihre Kinder in einem Abferkelgitter
gebären, das ihnen weder einen Schritt zu gehen noch
sich umzudrehen erlaubt. Über 99% aller Schweine kommen,
außer bei der Fahrt zum Schlachthof, nie ins Freie,
nie auf eine Weide.
Das Bundestierschutzgesetz ändert an der Situation
der Schweine nichts zum Besseren, eher im Gegenteil.
So ist die Haltung von Mastschweinen auf Vollspaltenböden
ohne jegliche Einstreu erlaubt. Allerdings muss den
Schweinen Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt
werden. Laien dürfen die Ferkel bis zum 7. Lebenstag
ohne Betäubung kastrieren und, wenn zur Vermeidung
von Verletzungen notwendig, ebenso bis zum 7. Lebenstag
ohne Betäubung die Zähne und Schwänze kupieren.
Für Zuchtsauen sind Kastenstände, das sind Metallgitter,
in die die Tiere eingesperrt sind, ohne auch nur einen
Schritt gehen zu können, weiterhin erlaubt. Ab 1.
Jänner 2013 dürfen die Zuchtsauen aber nur die ersten
4 Wochen nach dem Decken und die letzte Woche vor
dem voraussichtlichen Abferkeltermin in einem Kastenstand
gehalten werden. Das gilt allerdings nur für Betriebe
mit mehr als 10 Zuchtsauen. Ab 1. Jänner 2006 bereits
wird die Anbindehaltung für Zuchtsauen verboten.
Abferkelbuchten mit Abferkelgitter sind weiterhin
erlaubt, allerdings darf der Boden kein Vollspaltenboden
sein. In der Woche vor dem zu erwartenden Abferkeln
muss den Zuchtsauen in ausreichender Menge geeignete
Nesteinstreu zur Verfügung gestellt werden, „sofern
dies im Rahmen des Gülle-Systems des Betriebes nicht
technisch unmöglich ist“.
Allerdings sieht das Bundestierschutzgesetz besonders
lange Übergangsfristen für bauliche Anpassungen bereits
vorhandener Betriebe vor. Bei Schweinen müssen die
baulichen Anpassungen erst ab 1. Jänner 2013 durchgeführt
worden sein. Jene Anlagen allerdings, die am 1. Jänner
2005 den Landestierschutzgesetzen genügt haben, müssen
erst bis 1. Jänner 2020 umgebaut haben.
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