Vereinsarbeit
Schon seit Ende der 90iger Jahren bringt der VGT immer
wieder das Leid der Singvögel beim Singvogelfang
der Öffentlichkeit durch Protestaktionen ins Bewusstsein.
Trotz behördlicher Schikanen, die sich gegen das
Verteilen von Flugblättern richteten, ließ
sich der VGT nicht entmutigen und setzte seine Aktionen
fort. Im Jahr 2001 ließen AktivistInnen Flugblätter
gegen den Singvogelfang in eine Sitzung des oö. Landtags
regnen. Der VGT vertrat auch die Anliegen des Tierschutzes
in einer Help TV Sendung, die wesentlich dazu beitrug
die österreichische Bevölkerung auf das Leid
er Singvögel im oö. Salzkammergut hinzuweisen.
Mit dem Bundetierschutzgesetz von 2005 änderte sich
die Situation, da der Singvogelfang von nun an verboten
ist. Der VGT setzte sich nun intensiv gegen eine von der
Tierschutzministerin geplante Gesetzesnovelle ein, die
eine Ausnahmegenehmigung für den Singvogelfang vorsah.
Ganz wesentlich auch durch die Aktivitäten des VGT
konnte diese Novelle aber abgewendet werden und somit
wurde auch ein deutliches Zeichen gesetzt, dass Aufweichungen
("Ausnahmen“, "Novellen“) des wichtigen
Bundestierschutzgesetzes von Seiten des Tierschutzes auch
in Zukunft nicht so einfach hingenommen werden würden.
Trotz Verbot begannen die Singvogelfänger im September
2005 (der ersten Singvogelfang-Saison nach dem Verbot)
mit dem Fang. Der VGT organisierte verschiedene Kontrollwanderungen
zu den Fangplätzen und konnte mehrmals Anzeige gegen
Vogelfänger erstatten.
Forderung des Verein Gegen Tierfabriken
Der Singvogelfang ist eine furchtbare Tierquälerei,
die durch absolut nichts zu rechtfertigen ist. Das Bundestierschutzgesetz
und seine Verordnungen, die mühsam erkämpft
und jetzt endlich erlassen wurden, dürfen nicht gleich
nach in Kraft Treten ad absurdum geführt und nicht
vollzogen werden. Es muss gegen die Singvogelfänger
eingeschritten werden!
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