TIERSCHUTZ-THEMEN TS IN DIE VERFASSUNG
Druckversion: mit Bildern | nur Text
TIERSCHUTZ IN DIE VERFASSUNG HISTORY FILME/FOTOS INFOMATERIAL

Tierschutz in die Verfassung


 

Altes Versprechen

Am 27. Mai 2004 - also vor weit über 4 Jahren - beschloss das österreichische Parlament einstimmig, dass folgendes Staatsziel in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll: "Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf"

Bis heute ist dieser Entschluss allerdings nicht umgesetzt worden.

Vor der letzten Nationalratswahl am 1. Oktober 2006, gaben alle Parteien ausnahmslos das Wahlversprechen ab, Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen. Und wieder blieb es ein leeres Versprechen!

Nun möchte der Verein Gegen Tierfabriken und viele andere Vereine und Organisationen die bevorstehende Wahl zum Anlass nehmen, um die Parteien an ihr nicht eingelöstes Versprechen zu erinnern!

Bereits das Tierschutzvolksbegehren 1996 hat die Erhebung von Tierschutz zum Staatsziel in die Bundesverfassung gefordert. Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, die Schweiz, Serbien und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens in unserer Gesellschaft wieder. Die in ihr formulierten Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren.Ttierschutz ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert, dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen. Es gibt keinen Grund, nicht sofort Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.

 

Was ändert sich für die Tiere, wenn Tierschutz in der Verfassung ist?

Die Verfassung hat Auswirkungen auf alle neuen Gesetze und Gerichtsurteile, aber auch auf den Vollzug des Tierschutzgesetzes und sogar staatliche Förderungen und Bewusstseinsbildung. Insbesondere sind Verbesserungen bei folgenden konkreten Tierschutzthemen zu erwarten:

Tierversuche

Nach dem Tierversuchsgesetz von 1988 müssen zwar alle Tierversuche vorher genehmigt werden, allerdings ist diese Genehmigung zu erteilen, wenn die Versuchsanordnung wissenschaftlich sinnvoll ist. D.h. es gibt keine ethische Abwägung, ob ein Tierversuch durchgeführt werden darf. Die verfassungsgeschützte Freiheit der Wissenschaft steht über Tierschutz. Mit Tierschutz im Verfassungsrang aber, sind Tierschutz und Freiheit der Wissenschaft gleichgestellt, und müssen gegeneinander abgewogen werden. In Deutschland wurden deshalb seit dem Tierschutz Verfassungsrang hat erstmals gewisse Tierversuche aus ethischen Gründen abgelehnt.

Singvogelfang

Das Ausstellen wildgefangener Singvögel wurde gesetzlich verboten. Die Singvogelfänger im oberösterreichischen Salzkammergut klagten dagegen zum Verfassungsgerichtshof VfGH, weil ihre Tradition wichtiger wäre, als derartige Tierschutzbedenken. Der VfGH gab ihnen Recht und hob das Ausstellungsverbot auf. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte der VfGH das Ausstellungsverbot beibehalten müssen.

Tierqual in der Kunst

Eine Reihe von KünstlerInnen nutzen die in der Verfassung garantierte Freiheit der Kunst dafür aus, Tierquälereien zu veranstalten. In Österreich hat z.B. ein Künstler bei einer Ausstellung Goldfische in Mixer gesteckt und die BesucherInnen aufgefordert, den Mixer anzudrehen und so die Goldfische zu zerstückeln und zu töten. Manche haben das auch tatsächlich gemacht. In Südamerika wurde im Zuge einer Kunstausstellung ein Hund ausgestellt, angekettet ließ man ihn neben den andauernden Zuschauerstrom verhungern. Ein weiterer Künstler hielt ein 6-Tage-Theater in seinem Schloss in Österreich ab, in dessen Verlauf als Kunstakt lebende Stiere vor den Augen der ZuschauerInnen getötet wurden. Mit Tierschutz in der Verfassung wäre das Tierquälereiverbot der Freiheit der Kunst gleichgestellt, und derartige Kunstaktionen verboten.

Meinungsfreiheit für Tierschutz

Produktion für Pelz ist in Österreich verboten. Dennoch importieren noch manche Kleiderketten Pelz, um diese zu verkaufen. Die Proteste der TierschützerInnen dagegen werden von den Behörden mit der Begründung verhindert, dass die verfassungsgeschützte Gewerbefreiheit wichtiger als der Tierschutz wäre. Mit Tierschutz in der Verfassung gilt das nicht mehr, und auch das Gewerbe hat sich an Tierschutzprinzipien zu orientieren.

Schächten

Am 11. Juni 1992 wurden in Tirol einige Personen verurteilt, weil sie im Rahmen des Kurbanfestes Schafe ohne Betäubung getötet hatten, was nach dem damaligen Tiroler Tierschutzgesetz verboten war. Sie bestritten die Tat nicht, riefen aber den Obersten Gerichtshof OGH an, weil die Religionsfreiheit verfassungsgemäß geschützt ist. Im Juni 1996 gab der OGH der Verurteilten Recht und hob das Verbot ohne Betäubung zu töten im Tierschutzgesetz auf. Das neue Bundestierschutzgesetz fordert nun die Betäubung direkt nach dem Kehlenschnitt (post cut stunning). Mit Tierschutz in der Verfassung könnte die Religionsfreiheit durch Tierschutzbestimmungen eingeschränkt werden.

Tierschutz in der EU

Für österreichische Tierschutzbestimmungen wird die EU immer wichtiger. Das sehr strenge österreichische Tiertransportgesetz von 1995 wurde von der EU wegen Einschränkung der Handelsfreiheit aufgehoben. Auch das Wildtierverbot in Zirkussen im österreichischen Tierschutzgesetz ist wieder von einer EU-Klage bedroht. Mit Tierschutz in der Verfassung müsste auch die EU anerkennen, dass Tierschutz der österreichischen Bevölkerung ein sehr wichtiges Gut ist, das auch Einschränkungen der Wirtschaft rechtfertigt!

 

Stellungnahme der TierschutzsprecherInnen der Regierungsparteien

Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl stellte der VGT den TierschutzsprecherInnen der Regierungsparteien folgende Frage:

Stimmt Ihre Partei dem Entschließungsantrag vom 27. Mai 2004 weiter zu, Tierschutz in die Bundesverfassung als Staatsziel mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
"Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf"
Stimmen Sie gegebenenfalls auch außerhalb und vor einer umfassenden Verfassungsreform (die in nicht bestimmter Ferne liegt), einer entsprechenden Verfassungsbestimmung zu?

Antworten:

Von der ÖVP ist leider immer noch keine konkrete Antwort eingelangt.

Dietmar Keck, SPÖ
Ich selbst trete seit langer Zeit dafür ein, dass der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen werden soll. Seit ich im März 2007 die Funktion des Tierschutzsprechers der SPÖ übernommen habe, verfolge ich dies auch auf parlamentarischer Ebene bzw. auf dem Verhandlungswege mit dem bisherigen Koalitionspartner ÖVP. Mein eigentliches Ziel war es, den Verfassungsrang noch in dieser Legislaturperiode, die eigentlich bis zum Oktober 2010 gedauert hätte, zu erreichen. Durch den mutwilligen Koalitionsbruch der ÖVP aus taktischen Gründen und Motiven der Macht, erleidet somit auch der heimische Tierschutz massive Nachteile.

Brigid Weinzinger, Die Grünen
Die Grünen treten für ein Staatsziel Tierschutz ein, ebenso wie für einen Ausbau des bestehenden Staatsziels Umweltschutz. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ziehen wir den Begriff "Mitlebewesen“ vor, da der Begriff „Mitgeschöpf" aus einem religiösen Kontext kommt und die Verfassung auch für jene StaatsbürgerInnen bindend sein soll, die nicht religiös sind.

Bernhard Vock, FPÖ
Wir stehen dazu: Tierschutz soll in den Verfassungsrang! Ein diesbezüglicher Antrag wurde von mir bereits eingebracht!

Peter Westenthaler, BZÖ
Das BZÖ bekennt sich zum Tierschutz und hat sich seit vielen Jahren für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes eingesetzt, um einerseits die unterschiedlichen Tierschutzstandards in den Bundesländern zu verhindern und andererseits Verbesserungen zum Wohle der Tiere zu erreichen. So konnte unter BZÖ-Regierungsbeteiligung nach langjährigen Diskussionen endlich ein einheitliches Bundestierschutzsgesetz beschlossen werden. Damit hat Österreich das modernste Tierschutzgesetz in Europa. Eine wesentliche gesetzliche Maßnahme ist aus unserer Sicht - neben einer regelmäßigen Evaluierung des Tierschutzgesetzes - die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung, die rasch umgesetzt werden soll.

Ihre Hilfe zählt!

Helfen auch Sie mit, dass das alte Versprechen endlich umgesetzt wird und Tierschutz endlich in den Verfassungsrang gehoben wird!

Alle Organisationen, die diese Kampagne unterstützen, finden Sie hier.

 

 

© 1996-2013 Verein Gegen Tierfabriken - Impressum - Haftungsausschluss - log in -

Druckversion: mit Bildern | nur Text  Seitenanfang