Tierschutz in die Verfassung
Altes Versprechen
Am 27. Mai 2004 - also vor weit über 4 Jahren - beschloss
das österreichische Parlament einstimmig, dass folgendes
Staatsziel in die Bundesverfassung aufgenommen werden soll:
"Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden
der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen
für das Tier als Mitgeschöpf"
Bis heute ist dieser Entschluss allerdings nicht umgesetzt
worden.
Vor der letzten Nationalratswahl am 1. Oktober 2006, gaben
alle Parteien ausnahmslos das Wahlversprechen ab, Tierschutz
in die Verfassung aufzunehmen. Und wieder blieb es ein leeres
Versprechen!
Nun möchte der Verein Gegen Tierfabriken und viele
andere Vereine und Organisationen die bevorstehende Wahl
zum Anlass nehmen, um die Parteien an ihr nicht eingelöstes Versprechen
zu erinnern!
Bereits das Tierschutzvolksbegehren 1996 hat die Erhebung
von Tierschutz zum Staatsziel in die Bundesverfassung gefordert.
Eine Reihe anderer Länder haben Tierschutz bereits in die
Verfassung aufgenommen, wie z.B. Deutschland, die Schweiz,
Serbien und Slowenien. Tierschutz ist auch in der Landesverfassung
von Salzburg verankert. Die Verfassung spiegelt den Grundkonsens
in unserer Gesellschaft wieder. Die in ihr formulierten
Staatsziele wirken sich als Ermessungsgrundlage auf die
Interpretation aller Gesetze aus, jedes Gerichtsurteil muss
sich am Wertekonsens der Verfassung orientieren.Ttierschutz
ist heute in der Gesellschaft zweifellos von so hohem Wert,
dass es höchste Zeit ist, ihn als Staatsziel in die Verfassung
aufzunehmen. Es gibt keinen Grund, nicht sofort Tierschutz
als Staatsziel in die Verfassung aufzunehmen.
Was ändert sich für die Tiere,
wenn Tierschutz in der Verfassung ist?
Die Verfassung hat Auswirkungen auf alle neuen Gesetze
und Gerichtsurteile, aber auch auf den Vollzug des Tierschutzgesetzes
und sogar staatliche Förderungen und Bewusstseinsbildung.
Insbesondere sind Verbesserungen bei folgenden konkreten
Tierschutzthemen zu erwarten:
Tierversuche
Nach dem Tierversuchsgesetz von 1988 müssen zwar alle Tierversuche
vorher genehmigt werden, allerdings ist diese Genehmigung
zu erteilen, wenn die Versuchsanordnung wissenschaftlich
sinnvoll ist. D.h. es gibt keine ethische Abwägung, ob ein
Tierversuch durchgeführt werden darf. Die verfassungsgeschützte
Freiheit der Wissenschaft steht über Tierschutz. Mit
Tierschutz im Verfassungsrang aber, sind Tierschutz und
Freiheit der Wissenschaft gleichgestellt, und müssen gegeneinander
abgewogen werden. In Deutschland wurden deshalb
seit dem Tierschutz Verfassungsrang hat erstmals gewisse
Tierversuche aus ethischen Gründen abgelehnt.
Singvogelfang
Das Ausstellen wildgefangener Singvögel wurde gesetzlich
verboten. Die Singvogelfänger im oberösterreichischen Salzkammergut
klagten dagegen zum Verfassungsgerichtshof VfGH, weil ihre
Tradition wichtiger wäre, als derartige Tierschutzbedenken.
Der VfGH gab ihnen Recht und hob das Ausstellungsverbot
auf. Mit Tierschutz in der Verfassung hätte der
VfGH das Ausstellungsverbot beibehalten müssen.
Tierqual in der Kunst
Eine Reihe von KünstlerInnen nutzen die in der Verfassung
garantierte Freiheit der Kunst dafür aus, Tierquälereien
zu veranstalten. In Österreich hat z.B. ein Künstler bei
einer Ausstellung Goldfische in Mixer gesteckt und die BesucherInnen
aufgefordert, den Mixer anzudrehen und so die Goldfische
zu zerstückeln und zu töten. Manche haben das auch tatsächlich
gemacht. In Südamerika wurde im Zuge einer Kunstausstellung
ein Hund ausgestellt, angekettet ließ man ihn neben den
andauernden Zuschauerstrom verhungern. Ein weiterer Künstler
hielt ein 6-Tage-Theater in seinem Schloss in Österreich
ab, in dessen Verlauf als Kunstakt lebende Stiere vor den
Augen der ZuschauerInnen getötet wurden. Mit Tierschutz
in der Verfassung wäre das Tierquälereiverbot der Freiheit
der Kunst gleichgestellt, und derartige Kunstaktionen verboten.
Meinungsfreiheit für Tierschutz
Produktion für Pelz ist in Österreich verboten. Dennoch
importieren noch manche Kleiderketten Pelz, um diese zu
verkaufen. Die Proteste der TierschützerInnen dagegen werden
von den Behörden mit der Begründung verhindert, dass die
verfassungsgeschützte Gewerbefreiheit wichtiger als der
Tierschutz wäre. Mit Tierschutz in der Verfassung
gilt das nicht mehr, und auch das Gewerbe hat sich an Tierschutzprinzipien
zu orientieren.
Schächten
Am 11. Juni 1992 wurden in Tirol einige Personen verurteilt,
weil sie im Rahmen des Kurbanfestes Schafe ohne Betäubung
getötet hatten, was nach dem damaligen Tiroler Tierschutzgesetz
verboten war. Sie bestritten die Tat nicht, riefen aber
den Obersten Gerichtshof OGH an, weil die Religionsfreiheit
verfassungsgemäß geschützt ist. Im Juni 1996 gab der OGH
der Verurteilten Recht und hob das Verbot ohne Betäubung
zu töten im Tierschutzgesetz auf. Das neue Bundestierschutzgesetz
fordert nun die Betäubung direkt nach dem Kehlenschnitt
(post cut stunning). Mit Tierschutz in der Verfassung
könnte die Religionsfreiheit durch Tierschutzbestimmungen
eingeschränkt werden.
Tierschutz in der EU
Für österreichische Tierschutzbestimmungen wird die EU
immer wichtiger. Das sehr strenge österreichische Tiertransportgesetz
von 1995 wurde von der EU wegen Einschränkung der Handelsfreiheit
aufgehoben. Auch das Wildtierverbot in Zirkussen im österreichischen
Tierschutzgesetz ist wieder von einer EU-Klage bedroht.
Mit Tierschutz in der Verfassung müsste auch die EU anerkennen,
dass Tierschutz der österreichischen Bevölkerung
ein sehr wichtiges Gut ist, das auch Einschränkungen der
Wirtschaft rechtfertigt!
Stellungnahme der TierschutzsprecherInnen
der Regierungsparteien
Anlässlich der bevorstehenden Nationalratswahl stellte
der VGT den TierschutzsprecherInnen der Regierungsparteien
folgende Frage:
Stimmt Ihre Partei dem Entschließungsantrag vom 27. Mai
2004 weiter zu, Tierschutz in die Bundesverfassung als Staatsziel
mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
"Die Gesellschaft schützt das Leben und das Wohlbefinden
der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen
für das Tier als Mitgeschöpf"
Stimmen Sie gegebenenfalls auch außerhalb und vor einer
umfassenden Verfassungsreform (die in nicht bestimmter Ferne
liegt), einer entsprechenden Verfassungsbestimmung zu?
Antworten:
Von der ÖVP ist leider immer noch keine konkrete Antwort
eingelangt.
Dietmar Keck, SPÖ
Ich selbst trete seit langer Zeit dafür ein, dass der Tierschutz
in die Verfassung aufgenommen werden soll. Seit ich im März
2007 die Funktion des Tierschutzsprechers der SPÖ übernommen
habe, verfolge ich dies auch auf parlamentarischer Ebene
bzw. auf dem Verhandlungswege mit dem bisherigen Koalitionspartner
ÖVP. Mein eigentliches Ziel war es, den Verfassungsrang
noch in dieser Legislaturperiode, die eigentlich bis zum
Oktober 2010 gedauert hätte, zu erreichen. Durch den mutwilligen
Koalitionsbruch der ÖVP aus taktischen Gründen und Motiven
der Macht, erleidet somit auch der heimische Tierschutz
massive Nachteile.
Brigid Weinzinger, Die Grünen
Die Grünen treten für ein Staatsziel Tierschutz ein, ebenso
wie für einen Ausbau des bestehenden Staatsziels Umweltschutz.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ziehen wir den Begriff
"Mitlebewesen“ vor, da der Begriff „Mitgeschöpf"
aus einem religiösen Kontext kommt und die Verfassung auch
für jene StaatsbürgerInnen bindend sein soll, die nicht
religiös sind.
Bernhard Vock, FPÖ
Wir stehen dazu: Tierschutz soll in den Verfassungsrang!
Ein diesbezüglicher Antrag wurde von mir bereits eingebracht!
Peter Westenthaler, BZÖ
Das BZÖ bekennt sich zum Tierschutz und hat sich seit vielen
Jahren für die Schaffung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes
eingesetzt, um einerseits die unterschiedlichen Tierschutzstandards
in den Bundesländern zu verhindern und andererseits Verbesserungen
zum Wohle der Tiere zu erreichen. So konnte unter BZÖ-Regierungsbeteiligung
nach langjährigen Diskussionen endlich ein einheitliches
Bundestierschutzsgesetz beschlossen werden. Damit hat Österreich
das modernste Tierschutzgesetz in Europa. Eine wesentliche
gesetzliche Maßnahme ist aus unserer Sicht - neben einer
regelmäßigen Evaluierung des Tierschutzgesetzes - die Verankerung
des Tierschutzes in der Verfassung, die rasch umgesetzt
werden soll.
Ihre Hilfe zählt!
Helfen auch Sie mit, dass das alte Versprechen endlich
umgesetzt wird und Tierschutz endlich in den Verfassungsrang
gehoben wird!
Alle Organisationen, die diese Kampagne unterstützen, finden
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