Fakten
Der VGT möchte nicht trennen, was zusammen gehört. Der
VGT ist bereit, mit Gruppen und Individuen aller Schattierungen
von Tierschutz- und Tierrechtsüberzeugungen zusammen zu
arbeiten, solange die Richtung stimmt: Verringerung von
Ausbeutung und Missbrauch nichtmenschlicher Tiere. Doch
es ist auch sicher sinnvoll, einmal über die Idealvorstellungen
nachzudenken, und sich zu fragen, was wollen wir eigentlich
letztendlich erreichen?
Tierschutz wird meistens als jene Idee interpretiert, die
durch Mitleid mit dem leidenden Tier entstanden ist und
darauf abzielt, dieses Leiden nach Möglichkeit zu lindern.
Die ersten Tierschutzvereine, die sich dieser Idee angenommen
haben, sind im 19. Jahrhundert gegründet worden, und versuchten
folgerichtig das offensichtlichste Leid von Tieren in der
Gesellschaft, nämlich von vernachlässigten Haustieren, zu
vermeiden. Tierheime und Tierschutzhäuser wurden gegründet
und stellen bis heute den Schwerpunkt der Tierschutzarbeit
der weit über 100 Tierschutzvereine Österreichs dar.
Doch bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert kam es vermehrt
zu Versuchen, diesen Zugang zu hinterfragen. Mitleid als
emotionale Motivation ist sicher sehr löblich und wichtig,
aber reicht das? Steht nicht allen Tieren Gerechtigkeit
zu? Gerechtigkeit, ein rationales Prinzip, das rationale
Argumente für und wider verlangt. Ist es gerecht, ein Tier
gegen seinen Willen und gegen seine Interessen überhaupt
zu nutzen, selbst wenn das auf die humanst mögliche Weise
geschieht?
Tiere gelten nach dem Gesetz als Sachen. Sie sind daher
jemandes Eigentum (selbst die Wildtiere gehören den JagdpächterInnen).
Sie haben daher keine Interessen und es könnte auch beim
besten Willen niemand in ihrem Namen Gerichtsverfahren
beginnen oder den Vollzug der Tierschutzgesetze erzwingen.
Tiere als Personen wären niemandes Eigentum mehr. Ihre
Interessen würden vor Gericht anerkannt und vertreten werden,
sodass Gerechtigkeit im Umgang mit ihnen erst dann überhaupt
möglich ist. Und SachwalterInnen könnten im Namen von Tieren,
wenn sie Personen wären, Gerichtsverfahren wie z.B. Schadensersatzklagen
durchführen oder durch Amtsmissbrauchsklagen oder Strafanträge
den Gesetzesvollzug durchsetzen.
Tierrechte setzen voraus, dass Tiere Personen und damit
RechtsträgerInnen sind. Aber darüber hinaus bedeuten Tierrechte
i.a. auch noch die Forderung, dass Tiere Rechte auf Leben,
Freiheit und Unversehrtheit bekommen sollen, genauso wie
Menschen laut Artikel 2 der UNO Menschenrechtscharta von
1948.
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