Stellungnahme des Verein Gegen Tierfabriken zum Begutachtungsentwurf
der Anlage 6 der 1. Tierhaltungsverordnung, Mindestanforderungen
für die Haltung von Hausgeflügel
Wien, am 19. Jänner 2009
Zunächst ist allgemein zu dem Entwurf zu bemerken, dass es mit
den Tierschutzorganisationen zu den hier vorgeschlagenen Neuerungen
im Vorfeld keinerlei Diskussion und Meinungsaustausch gegeben
hat. Das ist insofern besonders problematisch, als der Entwurf
eine eklatante Verschlechterung der Tierschutzstandards vorsieht,
die in einem mühsamen politischen Prozess im Jahr 2004 erkämpft
und einstimmig im Parlament beschlossen wurden. Damit widerspricht
dieser Entwurf dem zentralen §1 des Tierschutzgesetzes, wonach
das Ziel des Gesetzes und damit auch der hier diskutierten Anlage
6, der Schutz des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung
des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf ist. Die heute noch
gängigen Formen der Massen- und Intensivtierhaltung sind Altlasten
aus einer Zeit, in der nur die Industrialisierung der Tierproduktion
und die Rationalisierung der Produktionsweisen Vorrang hatten,
ohne jegliche Tierschutzbedenken. Nach dem 2. Weltkrieg gab es
keine Stimme des Tierschutzes gegen diese Entwicklung. Heute steigt
jedes Jahr das Bewusstsein in der Bevölkerung von ihrer Verantwortung
gegenüber Tieren, und Tierschutz wird sowohl national als auch
auf EU Ebene zunehmend wichtiger. Das offensichtliche Ziel der
Politik muss also ein stetiger Abbau der historischen Altlasten
tierfeindlicher Produktionsformen sein. Das Tierschutzgesetz kann
nur laufend im Sinne der Tiere verbessert und verschärft werden.
Es ist daher vollkommen unfassbar, wie in völliger Verkennung
dieses Prozesses eine dramatische Verschlechterung einer seit
4 Jahren bestehenden, zentralen Tierschutznorm vorgeschlagen wird:
die Besatzdichte bei Masthühnern soll um 30% und bei Truthühnern
sogar um 50% erhöht werden! Dieser Vorschlag kommt einer Bankrotterklärung
aller Tierschutzansprüche gleich und ist absolut indiskutabel!!
Nun zu den Punkten im einzelnen:
1) Punkt 2.7.2 „Zulässige Eingriffe: Schnabelkürzen“
Im Jahr 2001 initiierte die Kontrollstelle für artgemäße Nutztierhaltung
eine wissenschaftliche Studie zur Notwendigkeit des Schnabelkürzens
bei Legehühnern aufgrund von Kannibalismus und Federpicken. Verfasser
der Studie war der damalige wissenschaftliche Beirat der Kontrollstelle,
bestehend aus Prof. Bartussek, Prof. Haiger, Prof. Konrad, Prof.
Troxler und Prof. Woidich, unter Mitarbeit von Dr. Niebuhr und
Dr. Kepperl. Die Studie wurde vom Landwirtschaftsministerium mitfanziert.
In der Studie stellen die Autoren fest: Hühner ertasten sich
mit dem Schnabel ihre Sinneserlebnisse bei Futtersuche, Fressen
und vielen weiteren Verhaltensweisen. […] Daraus ergibt sich die
überragende Bedeutung des Tastorgans Schnabel für die Lebensqualität
der Hühner. […] Schnabelkupieren ist für das Tier mit Sicherheit
ein schmerzhafter Eingriff. Spätere Phantomschmerzen sind nicht
ausgeschlossen. Das Schnabelkürzen beraubt die Tiere nachhaltig
eines Teiles ihrer Wahrnehmungsfähigkeit.
Mit anderen Worten: Schnabelkupieren ist ein mit heutigen Ansprüchen
des Tierschutzes nicht vereinbarer Eingriff, der nur durch außerordentliche
Notwendigkeit begründet werden könnte.
Die oben genannte Studie konnte allerdings auch eine Reihe von
Parametern in der Hühnerhaltung herausarbeiten, die für die Symptome
des Federpickens und des Kannibalismus verantwortlich sind. Auf
Basis der Ergebnisse der Studie sind diese Symptome daher mit
ganz anderen, viel tierfreundlicheren Maßnahmen erfolgreich bekämpfbar.
Es besteht daher keinerlei Notwendigkeit mehr, die Schnäbel zu
kürzen. Tatsächlich zeigt sich in der österreichischen Praxis,
dass nur noch so wenige Betriebe Schnäbel kupieren, dass die Anzahl
schnabelkupierter Legehühner bereits unter 1 % gesunken ist.
Es ist daher an der Zeit, das Schnabelkupieren zu verbieten.
2) Punkt 3 „Besondere Haltungsvorschriften für die Aufzucht
von Küken und Junghennen“
Nach §18 (3) des Tierschutzgesetzes ist die Käfighaltung für
Legehennen ab 1. 1. 2009 verboten. Da Legehennen nur dann in Alternativsystemen
(Boden- oder Freilandhaltung) gehalten werden dürfen, wenn ihre
Aufzucht in Alternativsystemen erfolgte (siehe Punkt 4.6) ist
für österreichische Legehühner eine Aufzucht von Küken und Junghennen
in Käfigen sowieso nicht mehr möglich.
Zusätzlich ist die Haltung von Legehühnern in Käfigen aus ethischen
Gründen verboten worden, und daher ist nicht einzusehen, warum
diese ethischen Gründe nicht auch die Aufzucht von Küken und Junghennen
umfassen sollen.
Die Käfighaltung von Küken und Junghennen muss daher verboten
werden.
3) Punkt 7.3.1 „Übergangsfrist für bestehende nicht ausgestaltete
Käfiganlagen“
Da diese Übergangsfrist mit 31. 12. 2008 abgelaufen ist, sollte
dieser Passus völlig aus der Verordnung gestrichen werden.
4) Punkt 7.3.2 „Übergangsfrist für bestehende ausgestaltete
Käfiganlagen“
Da in diesem Begutachtungsentwurf die Nummerierung gegenüber
der bestenden Anlage 6 abgeändert wurde, muss die Referenz im
ersten Absatz „wenn die Bestimmungen des Punktes 7.3.2.2 eingehalten
werden“ lauten.
5) Punkt 5.3 „Bewegungsfreiheit [von Mastgeflügel]“
Nach dem Begutachtungsentwurf soll die derzeit gültige maximale
Besatzdichte für Masthühner von 30 kg/m² auf 36 bzw. „temporär“
sogar 38 kg/m² angehoben werden. Bei einem Gewicht von 1,5 kg
pro Tier bedeutet das einen Anstieg von 20 auf fast 26 Tiere pro
m², also eine Zunahme von fast 30%! Für Mastputen soll die Besatzdichte
von 40 kg/m² auf 58 kg/m² angehoben werden, also vom Standpunkt
der Tiere eine Verschlechterung um fast 50%!
Im Jahr 2004 wurde vom Parlament einstimmig ein neues Bundestierschutzgesetz
beschlossen. Dieses Beschlusspaket enthielt auch eine Übereinkunft
zur Besatzdichte bei Masthühnern und –puten, die sich an der schlechtesten
damals gültigen Verordnung in den Ländern orientierte. Schon damals
wollten Vertreter der Landwirtschaft die Besatzdichte noch höher
als die damals gültige maximal erlaubte Besatzdichte in den Ländern
hinaufschrauben. Als Argument dafür wurde genannt, dass die Masthuhnbetriebe
sich sowieso nicht an das Gesetz halten würden, und so müsse man
das Gesetz dem Verhalten der Gesetzesbrecher anpassen, nicht umgekehrt.
Diese haarsträubende Argumentation führte letztendlich aufgrund
öffentlichen Drucks nicht zum Erfolg, und die Besatzdichten blieben
bei 30 kg/m² für Masthühner und 40 kg/m² für Truthühner. Diese
Verordnung wurde einstimmig von allen Parlamentsfraktionen
mitgetragen und auch vom Bauernbund akzeptiert.
In den folgenden Jahren kam es vermehrt zu Kontrollen von Geflügelmastbetrieben
seitens des Tierschutzes und es zeigte sich, dass die Betriebe
mit Hilfe des „Splitting-Verfahrens“ die maximalen Besatzdichten
einhielten. Im Splitting-Verfahren werden nach etwa 31-34 Tagen
ca. 30% der Masthühner zum Schlachthof gebracht, während die übrigen
bis zum Alter von 40-42 Tagen im ausgedünnten Stall weitergemästet
werden. Auf Basis dieses Verfahrens konnten sich die Betriebe
an das Gesetz halten und wirtschaftlich bestehen. Und die Masthühner
hatten eine maximale Besatzdichte, die sie wenigstens nicht derart
dramatischen Konsequenzen für ihr Wohlbefinden aussetzt, wie das
die wissenschaftliche Literatur für Besatzdichten über 30 kg/m²
beschreibt.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass
Geflügelmastbetriebe seit Bestehen von Vorschriften für maximale
Besatzdichten – seit etwa 20 Jahren – mit 30 kg/m² bzw. 40 kg/m²
ausgekommen sind. Vom rein ökonomischen Standpunkt aus ist daher
nicht nachzuvollziehen, warum ausgerechnet jetzt eine derart drastische
Erhöhung der Besatzdichten notwendig sein sollte.
Gegen eine Erhöhung der Besatzdichten
lassen sich folgende Argumente anführen:
- Nach Petermann 2006, „Geflügelhaltung“, in Krankheitsursache
Haltung, herausgegeben von Thomas Richter im Enke Verlag, ist
die Besatzdichte in der Mastgeflügelhaltung aus ethologischer
Sicht einer der wesentlichen Parameter (Hervorhebung
im Original). Es ist vollkommen indiskutabel, einen für den
Tierschutz wesentlichen Parameter um 30% bzw. 50% zu verschlechtern,
nachdem er bereits Jahrzehnte existiert hat und völlig etabliert
ist.
- Petermann 2006, „Geflügelhaltung“, in Krankheitsursache Haltung,
herausgegeben von Thomas Richter im Enke Verlag, gibt für 1,5
kg schwere Masthühner eine Bodenfläche von 360 cm² an, die der
einzelne Körper einnimmt. Bei vollem Besatz von 38 kg/m² wären
dann bei völlig gedrängtem Stillstehen der Hühner nur mehr 8%
der Stallfläche unbesetzt. Unter diesen Bedingungen sind nicht
nur keine artgerechten, sondern überhaupt keine Verhaltensweisen
mehr möglich!
- Der Bericht des Scientific Committee on Animal Health and
Animal Welfare der EU-Kommission vom März 2000 stellt in Punkt
7.5.6 fest, dass das Wohlbefinden von Mastgeflügel direkt mit
der Besatzdichte zusammenhängt, und dass schwerwiegende Nachteile
für Masthühner nur bei Besatzdichten von 25 kg/m² oder weniger
vermieden werden können. In den Empfehlungen dieses Berichts
wird deutlich ausgesprochen, dass Besatzdichten nicht höher
als 25 kg/m² sein dürfen, und dass auch bei bestem Stallklima
schwere Probleme für die Hühner auftreten, wenn Besatzdichten
30 kg/m² übersteigen.
- Bei erhöhten Besatzdichten können die Mast- und Truthühner
ihr natürliches Verhalten nicht mehr ausleben, sie bewegen sich
weniger, werden öfter durch andere Tiere gestört, sie scharren
und pecken weniger am Boden, und sie gehen weniger und putzen
seltener ihre Federn (Punkt 6.9 im Bericht der EU-Kommission).
- Bei erhöhten Besatzdichten wird die Bodeneinstreu wesentlich
rascher verschmutzt. Da die Tiere viel Zeit sitzend verbringen,
sind insbesondere Brust und Bauch flächig mit anhaftendem Kot
verklebt. Dadurch entwickeln sich schwere Kontaktdermatitiden
(Brustblasen, hock burns und Fußballenveränderungen). Siehe
dazu Martrechar et al. 2002, Risk factors for foot-pad dermatitis
in chicken and turkey broilers in France, Preventive Veterinary
Medicine 52:213-226. Derartige Erkrankungen befallen bei hohen
Besatzdichten fast 50% der Tiere (Sanotra et al. 2003, A comparison
between leg problems in Danish and Swedih broiler production,
Animal Welfare 12:677-683). Tiere, die häufiger still sitzen,
bekommen in einer verkoteten Einstreu viel eher Fußballenprobleme
(Su et al. 2000, Research Notes, A note on the effect of perches
and litter substrate on leg weakness in broiler chickens, Poultry
Science 79:1259-1263).
- Die Menge von Ammoniak in der Stallluft hängt direkt von der
Besatzdichte ab. Eine erhöhte Ammoniakkonzentration führt zur
Schädigung des Lungenepithels. Auch Schleimhautreizungen, Keratokonjunktivitis,
Glottis- und Lungenödem, sowie eine verminderte Atemfrequenz
können auftreten. Wenn den Tieren die Möglichkeit geboten wird,
erhöhter Ammoniakkonzentration auszuweichen, dann tun sie das
(Jones et al. 2005, Avoidance of atmospheric ammonia by domestic
fowl and the effect of early experience, Applied Animal Behaviour
Science 90(3/4):293-308).
- Erhöhte Besatzdichten und verkotete Einstreu führen zu Überhitzung
und erhöhter Luftfeuchtigkeit. Da die Hühner vor allem gegen
Mastende sehr viel Eigenwärme produzieren, können die beiden
Faktoren zusammengenommen die Anpassungsfähigkeit der Tiere
überfordern. Bei einer wissenschaftlichen Untersuchung kamen
McLean et al. 2002 (Welfare of male and female broiler chickens
in relation to stocking density as indicated by performance,
health and behaviour, Animal Welfare 11:55-73) zu folgendem
Schluss: „Der Umstand, dass die Hühner in der sechsten Lebenswoche
bei einer Besatzdichte von 28 kg/m² deutlich weniger hechelten
als bei Besatzdichten von 34 oder 40 kg/m² belegt, dass ihr
thermisches Wohlbefinden und damit ihre Gesundheit in diesem
Alter Besatzdichten von weniger als 34 kg/m² erfordern.“
- Eine Untersuchung an der Universität Oxford (Hall 2001, The
effect of stocking density on the welfare and behaviour of broiler
chickens reared commercially, Animal Welfare 10:23-40) hat gezeigt,
dass erhöhte Besatzdichten um 38 kg/m² die Gesundheit der Tiere
in vielfacher Hinsicht schädigen. Die Mortalitätsraten waren
signifikant höher als bei niedrigeren Besatzdichten.
- Im März 2007 veröffentlichte die EU-Kommission eine europaweite
Umfrage zum Thema „Einstellung der EU-BürgerInnen zu Tierschutz“
(siehe http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/survey/sp_barometer_aw_en.pdf).
Die Befragung wurde in 29 europäischen Ländern von 6. September
bis 10. Oktober 2006 durchgeführt. Insgesamt wurden 28.652 Personen
befragt. Dabei wurde in der EU und auch in Österreich der Nutztierschutz
von der Bevölkerung sehr groß geschrieben (siehe: http://vgt.at/publikationen/texte/artikel/20071014Eurobarometer/index.php).
Nach dem Schutz der Legehühner war gerade der Schutz der Masthühner
den Menschen am wichtigsten (http://vgt.at/publikationen/texte/artikel/20060721Eurobarometer/index.php).
Unter diesen Umständen kann es nur als Verhöhnung des Volkswillens
gesehen werden, den Schutz der Masthühner mit einer neuen Verordnung
drastisch zu verschlechtern!
- Im Mai 2007 sprach sich der damalige Landwirtschaftsminister
und heutige Vizekanzler Josef Pröll eindeutig gegen eine Erhöhung
der Masthuhnbesatzdichte aus. Er betonte, dass er im Agrarministerrat
gegen höhere Besatzdichten in der EU-Direktive gestimmt habe
und sagte wörtlich: „Die Neuregelung hat wenig mit Tierschutz
aber viel mit Industrieinteressen zu tun und schreibt Tierleid
fest, statt es zu beseitigen. Das ist ein bedauerlicher Sündenfall
der EU beim Tierschutz […] Dies widerspricht allen Erklärungen
der EU die Tierschutzstandards verbessern zu wollen.“
- Der Tierschutzrat hat in seiner 15. Sitzung eine Erhöhung
der Besatzdichte bei Mastputen auf einen Wert von über 40 kg/m²
mit folgendem Beschluss abgelehnt: „Auf Grund
der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse wird festgestellt,
dass das Wohlbefinden der Truthühner, insbesonders aus ethologischer
Sicht, bei Überschreitung einer Besatzdichte von 40 kg/m² stark
beeinträchtigt ist. Daher kann einer Erhöhung der Besatzdichte
nicht zugestimmt werden.“ In derselben Sitzung hat der Tierschutzrat
auch einer Erhöhung der Besatzdichte bei Masthühnern über 30
kg/m² hinaus nicht zugestimmt.
Zusammenfassend ist eine Erhöhung der Besatzdichte
von Mastgeflügel nicht nur wirtschaftlich nicht notwendig,
sondern auch und gerade vom Standpunkt des Tierschutzes aus
völlig undenkbare und schwere Tierquälerei. Eine derartig
massive Verschlechterung des österreichischen Tierschutzgesetzes
wäre in schlimmster Weise anachronistisch und stünde der Entwicklung
zu stetig besserem Tierschutz diametral entgegen. Abgesehen
davon widerspricht das eklatant dem Willen der Bevölkerung.
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