Gedanken zur Polizeirepression
Wien,
am 24. Mai 2007
DDr. Martin Balluch
Polizeirepression, Polizeistaat.
Derartige Vorhaltungen klingen fast kindisch in der
heutigen Welt. Assoziationen mit gröhlenden Straßenrowdies,
die
sich über die Polizei beschweren, weil sie sie nicht
gröhlen und randalieren lässt, kommen vielleicht auf.
Sogenannte NormalbürgerInnen werden mit Polizeirepression
kaum konfrontiert. Vielleicht ärgern sie sich einmal
über einen Polizisten, der sie mit einer gewissen Arroganz
bestraft, weil sie noch bei orange über die Kreuzung
gefahren sind.
Demonstrationsfreiheit scheint
dem oberflächlichen Beobachter unverändert zu existieren.
Immerhin sieht man ja immer wieder Demonstrationen, und
die Polizei bleibt dabei weitgehend passiv – außer es
gibt Randale. Und die mangelnde Anonymität, die durch
Videoüberwachung in U-Bahnen, auf Bahnhöfen oder in Stadtvierteln,
und durch Vermummungsverbote bei Demonstrationen, immer
mehr zum Alltag wird, kann auch niemanden aufregen. Wozu
sich verstecken müssen? Wir leben ja nicht im Kommunismus,
bei dem kritische Geister um ihre Sicherheit und Zukunft
fürchten müssen?
Es ist also alles in bester
Ordnung. Das Polizeisystem hat sich etabliert und funktioniert.
Oder doch nicht?
Auffällig wird Polizeigewalt
zunächst einmal bei Fällen individueller Übergriffe durch
Beamte. Das Schicksal von Marcus Omofuma oder Seibane
Wague, und die erstaunlich geringen Konsequenzen für
die betroffenen Beamten, weisen auf Schwächen des Systems
hin. Hier gibt es mangelnde Transparenz, mangelnde Kontrolle
und mangelnde Sanktionsmöglichkeiten vor Gericht. Alles
Bedingungen, die Machtmenschen einen Freibrief ausstellen.
Macht korrumpiert und unkontrollierte absolute Macht
korrumpiert absolut. RichterInnen, die erst eine Auslese
in Richtung Konservativismus und Konformität durchlaufen
müssen, bevor sie RichterInnen werden können, glauben
bei Zeugenaussagen immer eher PolizistInnen als Betroffenen
von Minderheiten oder vermeintlich Kriminellen. Aber
von dieser Art Missständen soll hier nicht die Rede sein,
sondern von gezielter, geplanter Polizeirepression gegen
politische Bewegungen.
Die 1968er Bewegung hat als
erste spüren müssen, wie ein verstaubt konservativer
Biedermeierstaat auf nonkonformen, außerparlamentarischen
Aktivismus reagiert: mit Polizeigewalt, Bespitzelung
und sogar Agents Provocateurs, die nicht davor zurückschrecken,
provozierte AktivistInnen zu bewaffnen, um sie endlich
doch kriminalisieren und mit aller Gewalt bekämpfen zu
können. Die neueste Form der Polizeirepression bekommt
heute die jüngste aller sozialen Bewegungen, die Tierrechtsbewegung,
zu spüren.
Bei allen sozialen Bewegungen
zeigt sich dasselbe Phänomen: zuerst wird man ignoriert,
dann ausgelacht und zuletzt bekämpft. Voraussetzung für
letzteres ist natürlich, dass die soziale Bewegung eine
systemändernde Kraft entwickelt haben muss, die das System
nicht mehr ignorieren kann, die also schon Änderungen
bewirkt. Die Tierrechtsbewegung ist bereits so weit.
Spätestens mit dem Bundestierschutzgesetz, und da speziell
dem Legebatterieverbot, ist die Wirkung der Tierrechtsbewegung
für die etablierte Tierindustrie schmerzhaft geworden.
Ein riesiger Industriezweig, durch permanente, außerparlamentarische
Kampagnen in die Knie gezwungen. Massive Umstrukturierungen
waren die Folge. Die Tierindustrie und die etablierten
Mächtigen wollten keine weitere derartige Niederlage
einstecken. Es musste etwas geschehen.
Das scheint ein ungeschriebenes
Gesetz zu sein: Solange irgendwelche Menschen ab und
zu laut demonstrieren oder Aktionen des zivilen Ungehorsams
setzen, kann man sie ignorieren oder verlachen. Bündeln
sie aber diese Aktivitäten zu einer außerparlamentarischen
Opposition, die in effektiven Kampagnen reale Änderungen
erringt, dann werden sie als „TerroristInnen“ isoliert
und kriminalisiert. Der außerparlamentarische Effekt
lässt sich aus Sicht der Mächtigen ja nicht anders erklären,
als durch „Zwang“, durch politischen Druck, in der Sprache
der Mächtigen also durch Terror. Nur innerparlamentarische
Entwicklungen würden dem Volkswillen entsprechen. Man
wünscht sich ein unmündiges Volk zum Bevormunden.
Gerade in der Tierrechtsbewegung
entwickeln sich aber Kampagnen oft außerparlamentarisch
nach folgendem Schema. Zunächst wird die Mehrheit der
Bevölkerung gewonnen. So waren laut Umfragen z.B. 86%
der Bevölkerung gegen Legebatterien. Diese Sympathie
und grundsätzliche Zustimmung allein hat aber noch keinen
Effekt: gleichzeitig waren nämlich noch über 80% der
verkauften Eier aus Legebatterien. Die Mehrheitsmeinung
setzt sich in einer repräsentativen (im Gegensatz zu
einer direkten) Demokratie noch lange nicht durch. Erst
nachdem auf Basis dieser Stimmung im Volk eine konfrontative
Kampagne entfaltet worden war, konnten die verantwortlichen
PolitikerInnen zum Handeln gezwungen werden. Eigentlich
ein demokratiepolitisch völlig unbedenklicher Vorgang,
weil so der bereits vorhandene Mehrheitswille zur Geltung
kam. Aber ohne Konflikt würden sich die verantwortlichen
PolitikerInnen niemals zu so einem Schritt durchringen,
viel zu groß wären die Probleme, die ihnen die mächtige
Industrie bereiten kann. In undemokratischer Weise, wohl gemerkt! Auch der reichste Industriemagnat hat in einer Demokratie
genauso nur eine Stimme wie die arbeitslose Tierrechtsdemonstrantin.
Also kein Forschritt ohne gesellschaftlichen Konflikt.
Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts brachte es Frederick
Douglass, selbst entflohener Sklave in den US-amerikanischen
Südstaaten und Anti-Sklaverei Aktivist, auf den Punkt:
„Power concedes nothing without a demand. It never did
and it never will.“
Wir sehen also: außerparlamentarische
Bewegungen sind genau dann erfolgreich, wenn sie in den
Augen der Mächtigen bereits terroristisch oder, milder
ausgedrückt, subversiv sind. Das ist quasi eine Definition.
Und dabei wird vorsätzlich übersehen, dass diese Bewegungen
– demokratiepolitisch unbedenklich – nur den Volkswillen
durchzusetzen helfen. Terrorismus, wie er als Schreckgespenst
die bürgerliche Gesellschaft zu allen Konzessionen bzgl.
ihrer Grundrechte beflügelt, ist in Wirklichkeit ja etwas
ganz anderes. Er setzt physische Gewalt gegen leidensfähige
Wesen ein, er zieht nicht Betroffene in diese physische
Gewalt mit ein und er hat das definitorische Merkmal,
Menschen durch Angst vor Schmerz und Tod zu politischen
Zugeständnissen zu bewegen. Vergleichen wir das mit run-ins,
sit-ins, Dauerdemos oder Besetzungen, so ist jede Art
von Vergleich völlig lachhaft und nur konstruiert. Und
trotzdem versucht die Polizei und die Behörde seit den
ersten nachhaltigen Erfolgen der Tierrechtsbewegung systematisch
die effektivsten Exponenten dieser Bewegung zu kriminalisieren und zu unterdrücken.
Der VGT setzt sich seit 1992
vehement für Tierschutz und Tierrechte ein, vor allem
durch Demonstrationen und medienwirksame Aktionen des
zivilen Ungehorsams. Seine Aktivitäten waren verantwortlich
dafür, dass in Österreich ein international angesehenes
Bundestierschutzgesetz geschaffen und das Legebatterieverbot
erreicht wurde. Seit dieser Zeit macht sich gezielte
politische Polizeirepression bemerkbar.
In den Verfassungsschutzberichten
wird der VGT seit 2004 in einer Weise erwähnt, dass er
in direkten Zusammenhang mit Terrorismus gebracht wird.
Auf die diesbezügliche Beschwerde des VGT hin, wurde
die Erwähnung im Bericht 2006 zwar unterlassen. Dafür
schrieb das Unterrichtsministerium im September 2005
an alle Schulen Österreichs (bzw. die Landesschulräte
zur Weiterleitung), dass der VGT nicht mehr an Schulen
eingeladen werden solle, weil er zu radikal sei. Bei
einer Anfrage ans Innenministerium auf Basis §26 Datenschutzgesetz
2000, alle personenbezogenen Daten bzgl. des VGT mitzuteilen,
wurde u.a. schriftlich bestätigt, dass das Landesamt
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien
das Finanzamt im Jahr 2004 veranlasst hat, die Buchhaltung
des VGT zu überprüfen.
Aber seit Dezember 2006 hat
die Behörde eine Stufe zugelegt. Mit 7. Dezember 2006
wurden dem VGT alle Demonstrationen untersagt. Begründung:
es könnte zu Gewalttätigkeiten kommen. Und das, ohne,
dass es jemals bei VGT-Demonstrationen zu Gewalttätigkeiten
gekommen wäre. Die Grüne Partei hat beim Innenminister
diesbezüglich eine Anfrage gestellt. Diese Anfrage wurde
vom Innenminister am 20. März beantwortet. Darin behauptet
der Minister tatsächlich, der VGT wäre gewalttätig und
führt „Beweise“ dafür an, die nachweislich einfach faktisch
völlig falsch sind.
Diese faktisch falsche Darstellung
des Innenministeriums hat die Sicherheitsdirektion Wien
nun übernommen. Sie hat Mitte Mai alle Berufungen des
VGT gegen diese Demonstrations-Untersagungen mit derselben
faktisch falschen Begründung des Innenministers abgelehnt.
Selbst AktivistInnen, die nur Flugblätter gegen Pelz
in der Nähe von pelzführenden Geschäften verteilen, wurden
bereits festgenommen, so zuletzt am Freitag den 18. Mai
2007 auf der Mariahilferstrasse 111. Die Versammlungsbehörde
in Wien - personell identisch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung LVT - hat Firmen aufgefordert,
Demonstrationen vor ihren Geschäften anzumelden, um VGT-Demonstrationen
verhindern zu können.
Zusätzlich haben Beamte des
LVT bereits wiederholt den VGT-Obmann bei der Beschattung
in primitiver, aggressiver Weise angepöbelt. Weiters
schickt die Bundespolizeidirektion dem VGT laufend neue
Strafbescheide wegen angeblicher Vergehen, auch wenn
diese Lächerlichkeiten betreffen. Der VGT wird regelrecht
mit derartigen Strafbescheiden überschwemmt.
Dem VGT soll in dieser Weise
schlicht und einfach verunmöglicht werden, in effektiver
Form außerparlamentarisch aktiv zu bleiben. Die Polizei
versucht ihn zu isolieren und zu kriminalisieren, mit
dem offensichtlichen Ziel dadurch noch härtere Maßnahmen
wie Hausdurchsuchungen und Vereinsauflösungen vorzubereiten.
Die weitere Eskalation der Polizeigewalt ist nur eine
Frage der Zeit.
Polizeirepression spürt man
erst, wenn man außerparlamentarisch erfolgreich aktiv
ist. Die Grundfreiheiten gehen einem nur dann ab, wenn
man sie braucht. Es ist daher notwendig, auch von außen
als nicht betroffene Person, diese infame Strategie der
Polizei und der Behörden zu durchschauen und Solidarität
zu zeigen. Der Polizeiapparat hat selbst das längste
Vorstrafenregister aller Gruppierungen in der Demokratie.
Keine Aussage der Polizei sollte ohne unabhängige Belege
für wahr gehalten werden. Der Polizeirepression muss
ein Riegel vorgeschoben werden, bevor sie richtig einsetzt
– weil dann ist es bereits zu spät!
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