Bis zum Jahr 1996 hatte niemand etwas gegen das Widderstoßen
im Zillertal in Tirol unternommen. In früherer Zeit wurden
auch Hahnenkämpfe und ein Kuhstechen im Rahmen der Widderstoßen
veranstaltet, aber das hatte sich durch das geänderte Bewußtsein
von selbst gegeben. Nur das Widderstoßen blieb weiterhin
bestehen.
Im April 1996 gingen erstmals TierrechtlerInnen ins Zillertal
und brachten Filmmaterial und Informationen über diese Veranstaltung
zurück. Es wurde entschieden eine großangelegte Kampagne gegen
diesen letzten organisierten Tierkampf in Österreich zu starten.
Am 30. März 1997, einem Ostersonntag, kommt es zur ersten
– unangemeldeten – Demonstration gegen das Widderstoßen
in Fügen und zwar direkt vor dem Kampfplatz. Dabei wird
mit einem Lautsprecher jedesmal, wenn die Widder mit Gewalt
zum Kampf gezwungen werden, in den Kampfplatz gebrüllt und
der Tierarzt zum Eingreifen aufgefordert. Der Platzsprecher
wird dadurch auch bei seinen Lügenmärchen empfindlich gestört.
Die beiden Schiedsrichter und andere rufen nach einem neuen
Hitler und wünschen den TierrechtlerInnen das Vergasen.
Schließlich kommt es zu Tumulten wegen des Megaphons der
TierrechtlerInnen, sowie wegen des Verteilens von Flugzetteln
und der umgehängten Plakate. Eine Tierrechtlerin wird von
vier Männern tätlich angegriffen. Der Tierrechtler mit dem
Lautsprecher wird bedrängt, es werden ihm brennende Zigaretten
von hinten in den Kragen gesteckt, das Kabel des Lautsprechers
wird durchschnitten. Nach Fortsetzung der Kämpfe stirbt
ein schon verletzt in den Kampf gezwungener Widder an einem
Genickbruch. Der Tierarzt untersucht den Widder nicht, sondern
er wird im Laufschritt den Augen der ZuseherInnen entzogen
und in einen Anhänger geworfen. Aus der Zeitung ist dann
zu entnehmen, daß er euthanasiert worden ist.
Die TierrechtlerInnen begeben sich zur Gendarmerie und
erstatten Anzeige wegen Tierquälerei und gegen den Tierarzt
wegen unterlassener Hilfeleistung. Ob eine Bestrafung erfolgt
ist, wird trotz Nachfrage nicht bekannt.
Demgegenüber werden die TierrechtlerInnen von der Bezirkshauptmannschaft
mit ATS 4.000.- bestraft, um das Doppelte zu hoch, wie der
Unabhängige Verwaltungssenat später feststellt.
Am 4. Mai 1997, es ist jeweils der erste Sonntag im Mai,
findet in Zell am Ziller im Rahmen des Gauderfestes das
große Widderstoßen statt. TierrechtlerInnen demonstrieren
dagegen und der Kampfplatz wird gestürmt. Transparente werden
gezeigt, von einem Paragleiter werden Flugzetteln abgeworfen,
und es kommt zum Tumult und schließlich zur Fortsetzung
der Tierquälerei.
Das damalige Tierschutzgesetz in Tirol erlaubte immer noch
alle Arten von Tierkämpfen. Im Herbst 1997 wird es geändert:
es gibt ein neues Tiroler Tierschutzgesetz. Es verbietet
alle Tierkämpfe, erlaubt allerdings immer noch das Widderstoßen
als Ausnahme.
Im darauffolgenden Jahr kommt es am 12. April 1998 zum
Widderstoßen in Fügen. Wieder gibt es eine Gegenkundgebung
der TierrechtlerInnen. Trotz Anmeldung bei der Behörde,
und trotz Zusage von Polizeischutz ist keine Polizei da.
Es kommt daher zu aggressiven Attacken von Seiten der TierquälerInnen.
Erst nach Betätigung des Notrufes erscheint die Gendarmerie
und die Situation beruhigt sich.
Am 3. Mai 1998 kommt es zum Widderstoßen in Zell am Ziller
im Rahmen des Gauderfestes.
Die TierrechtlerInnen hatten erreicht, daß der ORF Help-TV
Aufnahmen von denKämpfen und den Vorbereitungen macht.
Die TierrechtlerInnen halten natürlich eine Gegenkundgebung
ab. Eine weitere Gruppe von TierrechtlerInnen stürmen den
Kampfplatz und stören die TierquälerInnen. Bereits am Vormittag
wurde wieder ein Widder zu Tode gequält, ohne tierärztliche
Hilfe (3 Tierärzte sind anwesend) im Laufschritt vom Feld
getragen und in einen Anhänger geworfen. Wieder erstatten
die TierrechtlerInnen Anzeigen, über deren Behandlung nichts
bekannt wird.
Am 13. Mai 1998 wird die Help-TV-Sendung ausgestrahlt.
Anfang 1999, in der Woche vor den Landtagswahlen in Tirol,
werden in Tierrechtszeitschriften alle TierrechtlerInnen
aufgefordert, sich unter die Zuschauer zu mischen, mit Sprechchören
die Veranstaltung zu stören und einen Sitzstreik auf dem
Kampfplatz zu machen. TierrechtlerInnen werden landesweit
mobilisiert.
Am 5. März 1999 veranstalten TierrechtlerInnen in der Innsbrucker
Altstadt eine Informationsversammlung, verteilen Flugblätter,
in denen auf die unrühmliche Rolle der Tiroler ÖVP hingewiesen
wird und zeigen auf Großleinwand noch einmal die Help-TV
Sendung, in der Landeshauptmann Weingartner als Befürworter
des Widderstoßens auftritt. Die ÖVP verliert am 7. März
die absolute Mehrheit mit 30 Stimmen.
Am 17. März liest man eine erste Reaktion im Bezirksblatt
Schwaz, dessen Bezirkshauptmannschaft für die Zulassung
des Widderstoßens zuständig ist: Widderstoßen beim Gauderfest
steht auf wackligen Beinen. Auch der Bürgermeister von Zell
am Ziller, Herr Amor, kommt zu Wort: „Der Zillertaler wird
sich künftig sicher – wenn auch mit in der Hosentasche geballten
Fäusten – damit abfinden müssen, daß über kurz oder lang
das Widderstoßen nicht mehr Bestandteil dieses im westlichen
Alpenraum einzigartigen Frühlingsfestes sein wird.“
Zwischen 19. bis 24. März geht es dann Schlag auf Schlag.
Alle Tiroler Medien berichten, daß die Bezirkshauptmannschaft
Schwaz dieses Jahr das Widderstoßen auf Grund eines Gutachtens
des Amtstierarztes Dr. Pinsker nicht bewilligt. Er hat endlich
die Tierquälerei als solche bezeichnet. Und dabei zeigt
sich ein plötzlicher Gesinnungswandel der Printmedien: bisher
hatte das Widderstoßen immer breiten wohlwollenden Raum
in den Zeitungen gefunden, zusammen mit den BefürworterInnen.
Die Seefelder-Plateau Rundschau hatte sich sogar sadistisch
darüber gefreut, daß TierrechtlerInnen im Zillertal verprügelt
worden waren. Mit dem Verbot für das Widderstoßen sind die
Medien mit einem Schlag von der Tierquälerei abgestossen.
Ein ganz deutlicher Beweis, daß die Rechtslage, was legal
ist und was nicht, für das Moralverständnis der Bevölkerung
eine riesengroße Bedeutung hat. Entsprechend sollten die
TierrechtlerInnen unbedingt in allen Kampagnen als oberstes
Ziel gesetzliche Verbote fordern, und letztendlich nur zufrieden
sein, wenn die Tierrechte auch wirklich gesetzlich verankert
sind!
Erst im April 1999, nach dem ausgesprochenen Verbot gegen
das Widderstoßen in Zell am Ziller, kommen weitere Mißhandlungen
der Widder ans Tageslicht
Insider trauen sich erst jetzt etwas zu sagen, wenn auch
ohne Namensnennung wegen ausgesprochener gefährlicher Drohungen.
So wurde bekannt, daß nach jedem Widderstoßen mindestens
ein Widder gestorben ist, daß die Tiere ganzjährig im Stall
gehalten und mit Kraftfutter und Anabolika – und kurz vor
dem Kampf sogar mit Schnaps und Wein – gedopt worden sind.
Sogar der Amtstierarzt berichtet erst jetzt, daß durch das
Widderstoßen Erkrankungen der Harnwege mit tödlichem Ausgang
nach Wochen aufgetreten sind. Von schweren Kopfverletzungen
wird berichtet, in die Fliegen ihre Eier legen und von schmerzhaften
Prellungen, nach denen sich die Hörner lösen.
Das Bezirksblatt Schwaz berichtet: „Beim Zeller Gauder-Fest
wird heuer erstmals auf das traditionelle Widderstossen
verzichtet, um Demonstrationen von Tierschutzaktivisten
aus dem Weg zu gehen.“
Wie fast zu erwarten war, ließen sich aber die Fügener
Widderstoßen-OrganisatorInnen durch ein Verbot nicht abbringen.
Ohne jedes Einschreiten der Behörde haben sie dann die Widder
und Schafe im Rahmen eines „Auftriebs auf die Frühjahrswiese“
gegeneinander gehetzt. Die Folge waren viele verletzte und
ein toter Widder. Von jenen, die seinerzeit das Widderstoßen
verniedlicht und verharmlost hatten, wurde dann Anzeige
bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Zeitungen berichten:
„Bei besagter Veranstaltung in Fügen gab es besonders viele
verletzte Tiere, weil nicht einmal die vom Gesetz vorgeschriebenen
Regeln eingehalten worden sind – das bedeutet, daß Kampfwidder
völlig unterschiedlicher Gewichte zusammentrafen. [...]
Die Widderbesitzer haben wohl eine Kollektivstrafe einkalkuliert.“
Es war zu befürchten, daß die Zeller den gleichen Trick
bei ihrem Widderstoßen anwenden würden, weil sie im Rahmen
des diesjährigen Gauderfestes am 2. Mai eine „Widderschau“
angekündigt hatten. Eine Tierrechtlerin war vor Ort, wurde
auch erkannt und vom Platzsprecher begrüßt. Einige der anwesenden
OrganisatorInnen des Widderstoßens behandelten sie auch
unsanft, aber sonst blieb alles friedlich. Sie berichtete,
daß zahlreiche Widder dort waren, die noch vom illegalen
Widderstoßen in Fügen einen Monat davor noch schwere Kopfwunden
hatten.
Nächstes Jahr werden die TierrechtlerInnen auf jeden Fall
in größerer Zahl vor Ort sein müssen, speziell in Fügen,
um im Falle des Falles ein weiteres illegales Widderstoßen
verhindern zu können. Abgesehen davon wurde das Widderstoßen
ja nicht gesetzlich untersagt. Jedes Jahr könnte es einfach
wieder bewilligt werden. Daher muß das nächste Ziel sein:
Verbot aller Tierkämpfe in Österreich in einem einheitlichen
Bundestierschutzgesetz!
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