Bundespräsidentschafts-Wahlkampf:
Fragen zum Tierschutz

Dr. Heinz Fischer |

Dr. Benita Ferrero-Waldner |
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Anmerkung: Frau Dr. Ferrero-Waldner
war trotz mehrmaliger Anfragen unsererseits nicht
bereit die ihr gestellten Fragen zu beantworten. Sie
übermittelte uns nur eine allgemeine Stellungnahme
zum Bundestierschutzgesetz. Diese ist am Ende dieses
Dokuments nachzulesen. Stellungnahme
von Frau Ferrero-Waldner zum Bundestierschutzgesetz. |
| 1) Tierschutz als Staatsziel
in den Verfassungsrang Um der gestiegenen
Wertschätzung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft
Rechnung zu tragen, argumentieren manche, sollte
Tierschutz, d.h. die Würde des Tieres und der
Respekt vor den Bedürfnissen des individuellen
Tieres nach einem artgerechten Leben, in der Bundesverfassung
festgeschrieben werden.
Unterstützen Sie diese Forderung?
|
| Fischer: Die Qualität
einer Gesellschaft kann man recht gut daran ermessen,
wie sie mit den schwächsten Gliedern einer Gesellschaft,
mit Schutzlosen und Wehrlosen umgeht. Dies bezieht
sich natürlich zunächst auf unsere Mitmenschen,
aber auch der Umgang der Gesellschaft mit Tieren ist
signifikant im vorstehend genannten Sinn. Dem Tierschutz
kommt daher ein hoher Stellenwert zu. Ich unterstütze
somit den Gedanken, das Prinzip des Tierschutzes in
den Katalog der Staatszielbestimmungen aufzunehmen.
|
Ferrero-Waldner: keine
Antwort |
| 2) Tieranwaltschaft
Am 10. April 2003 wurde bei der Parlaments-Enquete
zum Bundestierschutzgesetz von praktisch allen ExpertInnen
das Vollzugsdefizit im Tierschutz moniert. Erst
kürzlich gab es eine Reihe von Gerichtsprozessen
gegen die BetreiberInnen von Legebatterien, bei
denen deutlich wurde, dass die tierärztlichen
bzw. behördlichen Kontrollen vollkommen unzureichend
sind. Ein Amtstierarzt erklärte, dass er in
seiner gesamten Amtszeit nur 20% der Legebatterien
in seinem Bezirk jemals besucht hatte, und dann
nur die Papiere nicht aber die lebenden Tiere begutachtet.
Der vereinte Tierschutz fordert jetzt die Schaffung
einer Tieranwaltschaft, analog der Umweltanwaltschaft,
die die Kontrollen bundesweit koordiniert, den Vollzug
erzwingt und selbst für die Interessen der
Tiere gerichtlich aktiv werden kann.
Unterstützen Sie diese Forderung?
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| Fischer: Die Schaffung
einer Tieranwaltschaft als Kontrollinstanz ist wünschenswert,
um die behördlichen Kontrollen prinzipiell zu
verbessern sowie transparenter zu gestalten. Darüber
hinaus ist eine bundesweite Koordinierung als sinnvoll
zu betrachten. |
Ferrero-Waldner: keine
Antwort |
| 3) Verbandsklagerecht
Ein Grundproblem im Tierschutzbereich ist, dass
niemand in Verfahren wegen Tierquälerei oder
anderen Übertretungen des Tierschutzgesetzes
Parteienstellung im Namen der betroffenen Tiere
bekommt, weil deren Interessen vor dem Gesetz gar
nicht existieren. Ein Verbandsklagerecht könnte
da Abhilfe schaffen. Anerkannten Tierschutzverbänden
würde damit auch das Recht eingeräumt
werden Klagen zu erheben, auch wenn die Behörden
bzw. die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden
Grund zu Anklagen sieht. Das Verbandsklagerecht
würde also keine neuen Gesetze schaffen, sondern
nur der Rechtssicherheit dienen.
Unterstützen Sie die Forderung nach
einem Verbandsklagerecht?
|
| Fischer: Die Interessen
des Tierschutzes, sowie generell der Tiere sind noch
nicht ausreichend vertreten. Dies hängt vor allem
auch mit der Zersplitterung der Gesetzeslage auf neun
Landesgesetze zusammen. Gerade für mich als Jurist
ist Rechtssicherheit ein großes Anliegen. Im
Vordergrund muss als erster Schritt die Schaffung
des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes stehen. |
Ferrero-Waldner: keine
Antwort |
| 4) Legebatterieverbot
Die EU-Mindestrichtlinien schreiben vor, dass auch
nach dem Jahr 2012 die Käfighaltung für
Legehennen aufrecht erhalten werden darf, nur müssen
die Hühner in sogenannten ausgestalteten Käfigen
mit Sitzstange und Legenest statt der bisher 550
cm² Bodenfläche pro Huhn, 600 cm²
nutzbare Bodenfläche pro Huhn im Käfig
bekommen. Eine A4-Seite hat 625 cm². Der vereinte
Tierschutz fordert daher ein grundsätzliches
Verbot der Käfighaltung von Legehühnern,
egal ob in ausgestalteten oder herkömmlichen
Käfigen, da kein großer Unterschied zwischen
diesen Käfigarten zu bestehen scheint. In Deutschland
und der Schweiz, sowie in 5 österreichischen
Bundesländern, wurde die Käfighaltung
für Legehühner auch für ausgestaltete
Käfige verboten.
Sind Sie auch für ein grundsätzliches
Verbot jeglicher Käfighaltung für Legehühner?
|
| Fischer: Wie Sie richtig
angemerkt haben ist die Käfighaltung für
Legehennen in mittlerweile fünf Bundesländern
verboten. Durch dem von der Regierung vorgelegten
Entwurf zum Bundestierschutzgesetz wird dieses Verbot
in ganz Österreich nicht gewährleistet,
was einen Rückschritt darstellt. Ich bin der
Meinung, dass das Legebatterieverbot bundesweit eingeführt
werden sollte, dies ist auch im Sinne wissenschaftlicher
Expertisen. |
Ferrero-Waldner: keine
Antwort |
| 5) Massen- und Intensivtierhaltung
Die industrialisierte Massen- und Intensivtierhaltung
wurde in den 1950er Jahren entwickelt, zu einer
Zeit, zu der Tierschutz ein Fremdwort war. Bei dieser
Haltungsform kommen Tiere nie ins Freie, sind in
kleinstem Raum ohne Einstreu festgehalten und werden
als reine Produktionsmaschinen betrachtet. Der vereinte
Tierschutz kritisiert vor allem die Vollspaltenböden
ohne Einstreu in der Schweine- und Rindermast, die
Kastenstände für Zuchtsauen und die hohe
Belagsdichte und die Qualzucht bei Masthühnern.
Weitere Kritikpunkte betreffen z.B. das Platzangebot
für Mastschweine und Maststiere, die Kälberboxen
und der Kuhtrainer bei der Milchkuhhaltung, sowie
alle Eingriffe durch Laien ohne Betäubung wie
das Zähne-, Schwanz- und Schnabelkupieren,
die Enthornung oder das Kastrieren von Ferkeln.
Österreich ist im Nutztierschutz bereits weit
hinter die Schweiz, Deutschland, England, Holland
und Skandinavien zurückgefallen.
Ist Ihnen die Abschaffung der Massen- und
Intensivtierhaltung ein Anliegen, bzw. unterstützen
Sie die genannten Forderungen des vereinten Tierschutzes?
|
| Fischer: Ich gebe Ihnen recht,
dass die Massen- und Intensivtierhaltung nicht artgerecht
ist. Bei dieser Form der Tierhaltung stehen ganz klar
wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, was als
kritikwürdig anzusehen ist. Eine dementsprechende
Verbesserung der Tierhaltung wäre somit begrüßenswert. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
| 6) Finanzierung von Tierheimen
und Tierschutzarbeit Das Tierschutzvolksbegehren
forderte neben der ideellen auch eine finanzielle
Unterstützung der Tierschutzarbeit durch die
öffentliche Hand, sei es in den notorisch überfüllten
Tierheimen oder in der Aufklärungsarbeit z.B.
durch Tierschutz im Unterricht, die viele Tierschutzvereine
leisten. Seit über 15 Jahren gehen bundesweit
TierschutzlehrerInnen kostenlos in die Schulen und
vermitteln den Kindern die Werte des Tierschutzes,
wie z.B. den Respekt vor der Würde und den
Interessen des individuellen Tieres.
Unterstützen Sie diese Forderung des
Tierschutzvolksbegehrens?
|
| Fischer: Wie beim Tierschutzgesetz
muss auch für die Finanzierung von Tierheimen
und Tierschutzarbeit die vollständige Umsetzung
des Tierschutzvolksbegehrens oberste Priorität
besitzen. Hier sehe ich noch einigen Handlungsbedarf. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
| 7) Pelz Die Produktion
von Rohpelzen, durch Fallenfang oder in Pelzfarmen,
ist in Österreich bereits seit 1998 verboten
und abgeschafft. Dennoch drängen Produkte aus
Tierpelz auf den österreichischen Markt, Produkte
also, deren Produktion in Österreich verboten
ist. Verschiedene Länder in der EU, wie Belgien,
Italien und Dänemark, haben zumindest den Import
von Katzen- und Hundepelzen verboten.
Unterstützen Sie die Forderung des
vereinten Tierschutzes den Import sowohl von Katzen-
und Hundepelzen, als auch den von allen Tierpelzen,
deren Produktion in Österreich verboten ist,
zu stoppen? Würden Sie persönlich Kleidungsstücke
mit Tierpelz kaufen bzw. tragen? Wie stehen Sie
generell zur gesellschaftlichen Ächtung von
Tierpelz?
|
Fischer: Eine vollständige
Regulierung und Überprüfung der Pelzimporte
ist wie in allen anderen Bereichen schwer durchführbar.
Was die Situation in Österreich angeht, so bin
ich der Auffassung, dass die Schließung von
Pelzfarmen den Interessen der Bevölkerung entspricht
und somit auch das Bewusstsein der ÖsterreicherInnen
hinsichtlich des Kaufverhaltens ändert.
Dennoch wird es auch in Österreich vereinzelt
Menschen geben, die nicht auf Pelzprodukte verzichten
werden. Der gesellschaftliche Status von solchen Produkten
hat sich, so glaube ich, bereits verändert. Ich
persönlich besitze kein Kleidungsstück mit
Tierpelz und werde auch in Zukunft darauf verzichten. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
| 8) Tierversuche Seit
1989 gibt es ein Bundesgesetz zu Tierversuchen.
Nach diesem Gesetz gibt es sowohl eine Kommission,
die alle Tierversuche in Instituten des Bundes genehmigen
muss, als auch eine Kommission, die eine beratende
Funktion für das Wissenschaftsministerium hat.
Beide Kommissionen kamen in letzter Zeit in die
Schlagzeilen. So wurden Tierversuche, obwohl ihr
Genehmigungsgesuch abgelehnt worden war, oder obwohl
niemals für sie Genehmigungsanträge gestellt
worden sind, durchgeführt, ohne dass das Sanktionen
mit sich gebracht hätte. Weiters trifft sich
diese beratende Kommission höchstens ein- bis
zweimal pro Jahr, aber ihre Beschlüsse sind
geheim und völlig ohne jegliche Konsequenzen,
wie kürzlich im Fall der Frage nach einem Versuchsverbot
für Menschenaffen wieder einmal bestätigt
wurde.
Unterstützen Sie die Forderung des
vereinten Tierschutzes nach einem Versuchsverbot
an Menschenaffen? Sehen Sie darüber hinaus
einen Reformierungsbedarf bzgl. des Tierversuchsgesetzes
von 1989, bzw. im speziellen bzgl. der beiden mit
diesem Gesetz eingeführten Kommissionen?
|
| Fischer: Gerade in
meiner Funktion als Wissenschaftsminister habe ich
mich intensiv mit der Frage der Tierversuche beschäftigt,
weil einerseits Interessen der Menschen und der Medizin
zu beachten sind, andererseits aber natürlich
auch die Gesichtspunkte des Tierschutzes. Ich halte
daran fest, dass es zwischen diesen beiden Überlegungen
einen optimalen Kompromiss geben muss, wobei immer
strengstens zu prüfen ist, inwieweit Tierversuche
tatsächlich neue und für die Menschheit
wichtige Erkenntnisse bringen. |
Ferrero-Waldner: keine
Antwort |
| 9) Jagd Die Jagd
ist grundsätzlich aus allen Tierschutzgesetzen,
speziell auch aus dem Entwurf zum neuen Bundestierschutzgesetz,
ausgenommen. Eine Handlung, die nach dem Tierschutzgesetz
Tierquälerei ist, wie z.B. das Hetzen eines
Tieres auf ein anderes, ist für JägerInnen
bei Ausübung der waidgerechten Jagd plötzlich
erlaubt. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von
Kritikpunkten des vereinten Tierschutzes an den
Jagdgesetzen der Länder. So ist das Erschießen
von frei laufenden Hunden und Katzen rigoros erlaubt,
ja in manchen Ländern gehört danach der
Körper des erschossenen Haustiers sogar den
TäterInnen. Die Fallenjagd ist bei Sonderanträgen
weiterhin erlaubt, ebenso die Baujagd mit Hunden,
die Gatterjagd und sogar die Fasanjagd. Für
die Fasanjagd werden jährlich 100.000e Fasane
in Massentierhaltungen, sogenannten Fasanerien,
in großer Enge gezüchtet, den männlichen
Tieren werden dabei die Schnäbel mit Metallstiften
durchbohrt, um zu verhindern, dass sie sich gegenseitig
picken, und dann werden diese Tiere ausgesetzt,
nur um für Geld abgeschossen zu werden.
Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf
in Sachen Jagd? Stimmen Sie dem vereinten Tierschutz
zu, dass auch JägerInnen nicht vom Tierschutzgesetz
ausgenommen werden sollten, und damit die Jagd Bundessache
werden und keine Ausnahme aus dem Tierschutzgesetz
für die Jagd gestattet sein soll? Unterstützen
Sie die Forderung, die Auswüchse der Jagd,
wie z.B. die Jagd auf gefangene Tiere (Gatterjagd),
die Zucht und das Aussetzen von Tieren für
die Jagd, das Hetzen von Tieren auf andere Tiere
für die Jagd (Beizjagd und Baujagd) usw. zu
verbieten?
|
| Fischer: Die Form und Ausübung
der Jagd sollte nicht aus dem Bundestierschutzgesetz
ausgeschlossen werden. Hier sollten für alle
Beteiligten die gleichen Maßstäbe gelten.
Dasselbe gilt für die Hetzjagd und auch die Gatterjagd. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
| 10) Tierschutzbericht
Einige Länder, wie Deutschland oder Schweden,
die Österreich im Tierschutz voraus sind, sehen
gesetzlich einen zumindest alle 2 Jahre erscheinenden
Tierschutzbericht der Bundesregierung vor, in dem
eine Bestandsaufnahme des Tierschutzes und der Tierhaltung,
aber auch des Vollzugs des Tierschutzgesetzes, unternommen
wird.
Unterstützen Sie die Forderung des
vereinten Tierschutzes nach einem regelmäßigen
Tierschutzbericht der Bundesregierung oder des zuständigen
Ministeriums? |
Fischer: Ein regelmäßiger
Tierschutzbericht auf Bundesebene ist begrüßenswert.
Gerade was das bundesweite Tierschutzgesetz angeht,
sowie die lückenlose Umsetzung des Volksbegehrens
wäre eine Behandlung durch den Nationalrat sinnvoll
und zielführend.
|
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
| 11) Tierrechte Seit
1988 gibt es den §285a im ABGB, der besagt,
dass Tiere keine Sachen sind. Dennoch werden juridisch
Tiere wie Sachen behandelt, so z.B. explizit in
einem Prozess am 9. Februar 2004 am Bezirksgericht
St. Pölten. Die Tierrechtsbewegung sieht Tierschutzgesetze
nur als kosmetische Symptombehandlung eines viel
tiefer liegenden Problems: Tiere sind keine Sachen.
Nach Sicht der Tierrechtsbewegung verdienen auch
Tiere Gerechtigkeit, und deswegen sollten ihnen
als Subjekten auch subjektive Rechte zugestanden
werden, die jegliche Nutzung durch Menschen, die
nicht auch im Interesse der betroffenen Tiere ist,
unterbindet.
Finden Sie, dass das Prinzip der Gerechtigkeit
auch auf Tiere angewandt werden sollte? Folgern
Sie daraus, dass auch Tieren subjektive Rechte zustehen,
die z.B. Sachwalter an ihrer Stelle auch vor Gericht
einklagen könnten?
|
| Fischer: Gerade in meiner langen
politischen Laufbahn hat stets das Prinzip der Gerechtigkeit
und Fairness zu meinen wichtigsten Grundsätzen
gezählt. Ich denke, dass dieser Grundsatz auch
in der Tierrechtsbewegung gelten sollte. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
Es ist schade, dass Frau Dr. Ferrero-Waldner
nicht zu unseren konkreten Fragen Stellung genommen hat.
Allgemeine Phrasen zum Tierschutz lassen sich leicht formulieren,
doch wenn es z.B. konkret um das eigene Verhalten geht,
wie z.B. bei Pelzen, muss man Farbe bekennen. So wurde
Frau Dr. Ferrero-Waldner wiederholt mit Tierpelzkleidungsstücken
in verschiedenen Medien abgebildet. Es wäre interessant
gewesen zu erfahren, wie sie zu diesen Aspekten des Tierschutzes
steht.
Stellungnahme von Frau Ferrero-Waldner
(Versehen mit Kommentaren des VGT)
Ich stimme mit Ihnen völlig überein, dass wir
gemeinsam alles tun müssen, um Tierleid zu verhindern.
Eine Gesellschaft wird immer daran zu messen sein, wie
sie mit Leben umgeht und ich persönlich stehe daher
für einen umfassenden Tierschutz, der den Tieren
wirklich nützt. Jedes Tierschicksal wird in irgendeiner
Form von Menschenhand gelenkt. Es ist unsere gemeinsame
Aufgabe, in der Begegnung und im Umgang mit den Tieren
menschlicher zu werden und den Respekt vor dem Leben,
das uns anvertraut wurde,ernst zu nehmen.
Die Erarbeitung eines österreichweiten Tierschutzgesetzes,
eine wichtige Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens,
bringt in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Tierrechte
in Österreich und daher halte ich diesen Schritt
für einen sehr wichtigen in die richtige Richtung.
Das stärkt auch alle Initiativen für den Tierschutz.
Oft sind Verstöße gegen den Tierschutz Ergebnis
mangelnden Wissens und ich glaube, dass eine intensive
Informations- und Aufklärungskampagne sehr wichtig
ist. Dabei leisten sicher auch die Tierschutz-Organisationen
in Österreich ihren wertvollen und bewusstseinsbildenden
Beitrag.
Darüber hinaus werden Bund, Länder und Gemeinden
künftig verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit
und vor allem der Jugend für die Idee des Tierschutzes
zu wecken und zu vertiefen. Damit wird die Förderung
des Tierschutzes in ganz Österreich zum Thema. Für
breite Information werde ich daher auch künftig ganz
vehement eintreten.
[VGT-Kommentar: Zu ihren dankenswerter Weise konkret
vorgebrachten Kommentaren zum Regierungsentwurf zum Bundestierschutzgesetz
möchte der VGT folgende Anmerkungen machen, weil
das Gesagte nicht einfach so stehen gelassen werden kann.]
Wichtige Punkte in der Gesetzesvorlage sind:
- Das Tier als unser Mitgeschöpf wird nun im Paragraph
1 des neuen Gesetzes verankert. Die notwendige Verfassungsbestimmung
wird im Österreich-Konvent beraten.
[VGT-Kommentar: Eine Beratung über die Erhebung
von Tierschutz in die Bundesverfassung ist leider keine
Entscheidung dafür. Das hätte jetzt bereits
festgelegt werden können.]
- Künftig gibt es neun unabhängige Tierschutzombudsmänner
- in jedem Bundesland einen. Diese müssen besonders
qualifiziert sein, vertreten die Tierschutzinteressen,
sind weisungsfrei und zudem Mitglied im Tierschutzrat.
[VGT-Kommentar: Diese Tierschutzombudsmänner sind
leider nicht befugt, selbst für die Tiere aktiv
zu werden, sie können nur beraten. Sie sind also
„qualifizierte Beobachter“, die aufgrund
des Behördengeheimnisses die Tierschutzvereine
von ihren Beobachtungen nicht einmal informieren dürfen.
Diese Tierschutzombudsmänner sind kein Ersatz für
eine Tieranwaltschaft.]
- Konventionelle Legehennenhaltung wird ab dem 31.12.2008
verboten. Damit steigt Österreich drei Jahre vor
der
von der EU vorgesehenen Frist aus der Legehennenhaltung
aus.
[VGT-Kommentar: Die EU sieht leider nur vor, dass die
Legebatteriekäfige marginal vergrößert
werden (dann haben die Hühner noch immer weniger
als 1 A4-Seite Platz pro Huhn) und eine Sitzstange,
Scharrmaterial und einen abgetrennten Legebereich bekommen
sollen. Diese Ausgestaltung können die Tiere leider
mangels Platz gar nicht benützen. Die EU steigt
also nicht aus den Legebatterien aus, und der Regierungsentwurf
zum Bundestierschutzgesetz sieht keinen solchen Ausstieg
vor. Vielmehr sollen Legebatterien in 5 österreichischen
Bundesländern, in denen sie im Augenblick verboten
sind, wieder eingeführt und dann für immer
in Österreich etabliert werden.]
- Pelztierhaltung, Stachelhalsbänder, Kupieren,
Wildtierhaltung in Zirkussen wird verboten.
[VGT-Kommentar: Pelztierhaltung und die Wildtierhaltung
von Zirkussen sind bereits in Österreich verboten
und existieren hierzulande nicht mehr. Das Kupieren
von Nutztieren bleibt weiterhin für Laien ohne
Betäubung erlaubt. Tierquälerische Halsbänder
für Hunde im Heer oder bei der Polizei –
und nach Antrag möglicherweise sogar bei JägerInnen
– sollen erlaubt werden, um die Hunde zu Kampfmaschinen
dressieren zu könne]
- Tiere müssen in Zukunft von allen Tierhaltern
in ganz Österreich tiergerecht und nach gleichen
Kriterien gehalten werden. Tierhaltung ist damit für
jedermann klar geregelt und gilt auch für Tierhaltung
in der Jagd.
[VGT-Kommentar: Für die Nutztierhaltung gibt es
leider immer Ausnahmen. Wenn Hunde sowie Milchkühe
angekettet oder wie Zuchtsauen in Kastenstände
gesperrt, oder Katzen wie Mastschweine und Mastrinder
in engem Raum auf Steinboden, oder Kanarienvögel
eng zusammengedrängt wie Legebatteriehühner
gehalten würden, dann würden diese HalterInnen
– im Gegensatz zu den LandwirtInnen – sofort
wegen Tierquälerei belangt. Das Gesetz propagiert
MASSIV den 2-Klassen-Tierschutz. Auf der einen Seite
Nutztiere, die man beliebig misshandeln darf, auf der
anderen Seite Haustiere, die wenigstens einigermaßen
einen Schutz genießen.
Die Jagd ist überhaupt aus dem Tierschutzgesetz
ausgenommen. So sind Massentierhaltungen von Fasanen
z.B. für die Jagd ohne überhaupt geregelt
zu sein überall nach Belieben erlaubt.]
- Tierhandlungen und Tierheime brauchen künftig
tierschutzrechtliche Bewilligungen.
[VGT-Kommentar: Tierheime waren auch bisher bewilligungspflichtig,
die Aufnahme von Tierhandlungen in das Tierschutzgesetz
ist tatsächlich ein Fortschritt.]
- Auch in der Landwirtschaft wird es eine Vorwärtsstrategie
geben: Es soll ein Pickerl für Stalleinrichtungen
geben, das eine tierschutzgerechte Ausführung von
Ställen verbürgt und von den Experten ausgearbeitet
wird.
[VGT-Kommentar: Die Ausführung der Stalleinrichtungen
sind leider nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf
alles andere als „tierschutzgerecht“. Legebatterien,
Vollspaltenböden, Kastenstände für Zuchtsauen
oder Anbindehaltung für Milchkühe werden nicht
in Frage gestellt.]
- Bund, Länder und Gemeinden sind in Zukunft verpflichtet,
das Verständnis der Öffentlichkeit für
den Tierschutz zu fördern. Damit besteht ein klarer
Bildungsauftrag!
[VGT-Kommentar: Leider ist diese Verpflichtung aber
nur ideell und nicht finanziell, konkret mit einem Budget
versehen. Erfahrungsgemäß wird letztendlich
aus rein ideellen Unterstützungen nichts, womit
die notwendige Tierschutzarbeit erleichtert wird.]
- Vergehen gegen das Bundestierschutzgesetz werden
einheitlich bestraft. Effektive Strafen bis 15.000 €
werden zukünftig verhängt werden können.
[VGT-Kommentar: Leider gibt es keine Mindeststrafen.
Die Maximalstrafe für normale Vergehen gegen das
Gesetz ist mit 3.750 Euro festgelegt, nur bei Wiederholung
7.500 Euro, und bei Tierquälerei ist die Maximalstrafe
7.500 Euro und bei Wiederholung erst 15.000 Euro. Im
Vergleich dazu sind die Strafen für Übertretungen
des Datenschutzgesetzes jenseits der 100.000 Euro Grenze.
Für MassentierhalterInnen sind diese Strafen jedenfalls
keinerlei Abschreckung.]
- Tierschutz hat auf Regierungsebene nun auch eine
Adresse, nämlich das Gesundheitsministerium. Es
ist für die Koordinierung aller Fragen rund um
den Tierschutz zuständig. Auch Sie haben damit
eine Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Und wir können
insbesondere in der erweiterten Europäischen Union
verstärkt und glaubwürdig die österreichische
Positionen vertreten.
[VGT-Kommentar: Das ist tatsächlich ein Fortschritt
gegenüber der bisherigen Situation.]
Das Parlament wird die Gesetzesvorlage nunmehr ausführlich
beraten und ich bin zuversichtlich, dass es zu einer gemeinsamen
Lösung noch vor dem Sommer kommen wird.
Es ist meine feste Überzeugung, dass wir damit auf
einem richtigen Weg sind und glaube, dass ein echter Anfang
für einen umfassenden österreichweiten Tierschutz
gelegt wird.
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