Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.01.2009)
Wien, 22.01.2009
Protest-Emails gegen fatale "Fehlverordnung" des verantwortlichen ÖVP-Landesrats
Protest-Emails gegen fatale „Fehlverordnung“ des verantwortlichen ÖVP-Landesrats
Kurz vor Weihnachten 2008 wurde vom ÖVP-Landesrat für Umwelt und Naturschutz eine Beutegreifer-Verordnung in NÖ erlassen, die es erlaubt, in den nächsten fünf Jahren 1.000 Mäusebussarde und 250 Habichte zu schießen. Die beiden Greifvogelarten waren bisher durch die europäische Vogelschutzrichtlinie geschützt. Die Ausnahmegenehmigung des Landes NÖ soll diesen Schutz teilweise aufheben und einen massiven Eingriff in die niederösterreichischen Bestände dieser Greifvögel ermöglichen. Diese Verfolgung wird als „vernünftige Nutzung“ bezeichnet – eine europaweit einzigartige Absurdität.
Österreich hat bereits einmal Strafe gezahlt, weil es gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstoßen hat, dies droht nun wieder. Bezahlen werden es die SteuerzahlerInnen – also letztlich wir alle mit unserem (Steuer-)Geld.
Fadenscheinige wildökologische Begründungen
Als Grund für die teilweise Freigabe von Mäusebussard und Habicht wird angegeben, dass dadurch 26 gefährdeten Tierarten, die sich angeblich im Beutespektrum der beiden Greifvögel befinden, geholfen werden soll. Bei 16 dieser genannten Arten gibt es aber nicht einmal einen Beweis, dass sie überhaupt von Mäusebussard und Habicht gefangen bzw. gefressen werden! Die tiefgreifende Ausnahmeregelung beruht damit auf Behauptungen, die jeglicher wissenschaftlichen und wildtierökologischen Grundlage entbehren. Konsequente Greifvögel- und Naturschutzpolitik unterminiert
Waren bislang die Raubvögel durch klare Richtlinien geschützt, wird durch diese Aufweichung eine geradlinige Greifvögel- und Naturschutzpolitik sowie eine klare Rechtslage unterminiert und konterkariert.
Die neue Beutegreifer-Verordnung öffnet vielmehr illegaler Greifvogelverfolgung Tür und Tor, weil sie jederzeit eine Ausrede für „irrtümliche“ Abschüsse liefert. Tatsache ist, dass es bei der Jagd zu unbeabsichtigten Verwechslungen mit teils massiv bedrohten Greifvögeln kommen wird. Speziell bei der Jagd auf (Greif-)Vögel stehen Verwechslungen und „Abschussirrtümer“ an der Tagesordnung – die Jäger sind nicht in der Lage, diese Greifvogelarten von geschützten zu unterscheiden, zudem leiden Habichte zur Zeit an einer Viruserkrankung und sind vom Aussterben bedroht – dennoch dürfen auch sie jetzt geschossen werden. Mit Sicherheit werden Sakerfalke, Wanderfalke, Sperber, Kornweihe, Rohrweihe, Rotmilan, Sumpfohreule und Rauhfußbussard betroffen sein, denn diese geschützten und verwechslungsgefährdeten Arten halten sich während der Abschussperiode in Niederösterreich auf. Zudem besteht die Gefahr, dass irrtümlich die besonders seltenen und bedrohten Seeadler oder Kaiseradler abgeschossen werden könnten.
Vogelexperten gegen die „Abschussverordnung“
Gegen das vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien erstellte Gutachten, auf das sich diese Verordnung stützt, reichen inzwischen sogar die darin zitierten Autoren Beschwerde ein, die sich falsch ausgelegt fühlen und sich nicht als Gewährsmänner für die wildtierökologisch unsinnige und unverantwortliche Verordnung missbraucht sehen wollen.
Werden auch Sie aktiv! – Protest-Emails an den verantwortlichen Landesrat
Es ist offensichtlich, dass bei der dubiosen Gesetzesänderung nicht die Interessen des Natur- und Artenschutzes, sondern die der Jagd-Lobby im Vordergrund standen.
Senden bitte auch Sie ein Protest-Email an den verantwortlichen Politiker, seines Zeichens „Landesrat für Umwelt und Naturschutz“, und fordern Sie ihn auf, dass er diese neue Richtlinie, die nicht EU-rechtskonform ist und welche die Bemühungen für einen umfassenden Schutz der Natur zur Nichte macht, sofort außer Kraft setzen möge.