Tierschutzprozess: SOKO kann keine Straftaten zuordnen - vgt

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Tierschutzprozess: SOKO kann keine Straftaten zuordnen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.05.2010)

Wien, 18.05.2010

SOKO-Großaktion bereits 8 Monate vor Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen beschlossen – SOKO-Mitglied gibt zu: nur aufgrund von Vermutungen

SOKO-Großaktion bereits 8 Monate vor Hausdurchsuchungen und Haftbefehlen beschlossen – SOKO-Mitglied gibt zu: nur aufgrund von Vermutungen

Der Tierschutzprozess ist bereits 2 ½ Monate alt. Eine Reihe von SOKO-Mitgliedern wurden bereits vernommen. Während die einen sich an fast nichts erinnern konnten, gab einführendes Mitglied zu, dass sowohl die Verdächtigungen, als auch die Existenz einer kriminellen Organisation reine Vermutungen wären. Einig waren sich beide, dass man den angeklagten TierschützerInnen bis heute keine Straftaten zuordnen könne.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: „Das Innenministerium hat am 4. September 2008 eine Presseaussendung herausgegeben, in der behauptet wird, den Beschuldigten müssten 62 Straftaten zugeordnet werden. Jetzt stellt sich heraus, dass das völlig falsch war. Es ist kaum denkbar, dass das BMI damals falsch informiert war. Also ist zu befürchten, dass es sich um eine vorsätzlich falsche Aussendung handelte, die die Öffentlichkeit und die Medien in die Irre führen sollte. Wir müssen leider die Schlussfolgerung ziehen, dass man Aussendungen des Innenministeriums gegenüber viel vorsichtiger sein muss. Dieses Ministerium ist offenbar durchaus bereit, Vorwürfe frei zu erfinden, um einen politischen Gegner zu desavouieren.“

Am gestrigen Prozesstag wurde öffentlich, dass die SOKO bereits im Oktober 2007 eine Großaktion gegen den Tierschutz geplant hatte, die dann 8 Monate später mit Hausdurchsuchungen und U-Haft gegen 10 Personen durchgeführt wurde

Hauptverdächtiger, so gab ein SOK0-Mitglied an, sei damals der VGT-Obmann DDr. Balluch gewesen. Auf die Frage warum, antwortete er, er sei ja Obmann des VGT gewesen. Und wieso das zu einem derartigen Verdacht führe, begründete er damit, dass man damals vermutet habe, der VGT würde militanten TierschützerInnen Zuflucht gewähren. Diese Annahme konnte er allerdings auch nicht begründen und bezeichnete sie wörtlich als Vermutung.

DDr. Balluch kommentiert: „Insofern hat der Tierschutzprozess auch sein Gutes, weil er die naive Vorstellung einer einwandfrei agierenden Polizei und eines immer ehrlichen Innenministeriums zerplatzen lässt. Die SOKO hat bereits 8 Monate vor den Festnahmen diese Großaktion beschlossen gehabt, ohne dass für ihre Verdächtigungen auch nur der geringste Anlass bestand. Damit ist bewiesen, dass man zuerst den ‚Feind‘ in Form eines aufmüpfigen Tierschutzvereins identifiziert und seine Zerstörung beschlossen hatte. Erst dann versuchte man Straftaten zu finden, die man diesem Verein und seinen RepräsentantInnen zuordnen könnte. Mangels irgendeiner Evidenz griff man schließlich zum letzten Strohhalm: §278a.“

Und DDr. Balluch schließt: „Es sind Presseaussendungen dieser Art, die gewisse Kräfte des Staates und insbesondere die Justiz gegen uns aufbringen. Die Fakten so unverblümt zu präsentieren, ist für manche Personen bereits ein staatsfeindlicher Akt und eine Bedrohung für die nationale Sicherheit. Diese Aufmüpfigkeit hat uns auf die Anklagebank gebracht. Die Richterin verliest unsere Presseaussendungen im Prozess offenbar als Evidenz gegen uns. Einmal mehr rufen wir die verantwortliche Politik, die Öffentlichkeit, die Zivilgesellschaft und auch die Medien dazu auf, mitzuhelfen, diesem unfassbaren Spuk ein Ende zu bereiten!“

 

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