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Wien, am 28.11.2016

Tränksysteme für Kälber ungeeignet: Ferntransporte daher illegal

Bereits 2009 informierte die EU-Kommission die Mitgliedsländer, dass die Tränksysteme in den Transportern nicht für Kälber geeignet sind. Die Transporte dürften daher laut EU-Verordnung nur maximal 8 Stunden dauern.

2015 reagierten die Niederlande indem sie damit als erstes Land der EU begannen, das Gesetz anzuwenden und Kälber-Ferntransporte zu unterbinden. Für 2017 kündigen sie nun sogar verschärfte Kontrollen zur Durchsetzung dieser Maßnahmen an.

Durch Österreich rollen allerdings weiterhin ungehindert die illegalen Kälbertransporte. Österreich ignoriert die Aufforderung der EU-Kommission. Profite zählen offenbar mehr als Tierleid und in diesem Fall sogar mehr als Rechtsstaatlichkeit. Die Kälbchen können sich nicht wehren, sie können keine Eingabe an die Politik machen oder mit AmtstierärztInnen diskutieren - die Transportunternehmen schon. Und bevor man sich da unangenehmen Gesprächen aussetzt, ignoriert man offensichtlich halt die Rechte der Kälbchen. Nach dem Motto "Es merkt ja eh keiner".

Kälbertransporte im Widerspruch zu physiologischen Bedürfnissen

Ein neugeborenes Kalb zählt ernährungsphysiologisch zu den Monogastariden. Denn in den ersten Lebenswochen arbeitet nur der Labmagen. Die Vormägen sind noch nicht fertig ausgebildet. Deshalb ist das Kalb auf flüssige Nahrung in Form von Muttermilch angewiesen.

Kälber haben eine sehr ausgeprägte Saugmotivation. Ihr Gehirn schüttet beim Saugen Glückshormone aus. Natürlicherweise würden sie über den Tag verteilt zirka eine Stunde lang mit dem Saugen an der Mutter verbringen. In der Realität werden sie aber sofort nach der Geburt von ihrer Mutter getrennt. Die für sie bestimmte Muttermilch dient dem menschlichen Konsum. Die Kälber hingegen werden mit sogenannten Milchaustauschern gefüttert. Das sind Gemische aus Magermilch, Molkepulver oder Sojamilch. Für die künstliche Fütterung mit Saugkübeln oder anderen Hilfsmitteln benötigen sie im Schnitt nur wenige Minuten pro Tag. Das bedeutet, dass sie ihr natürliches Saugverhalten nicht ausleben können und Verhaltensstörungen entwickeln. Dazu gehört das Saugen am eigenen Fell, an anderen Kälbern oder an Gegenständen. Je reizärmer die Umgebung ist, desto ausgeprägter ist dieses Fehlverhalten.

Kälber benötigen körperwarme Milch in kleinen Portionen, die individuell zubereitet wird. Zirka zwei Monate lang sind sie auf eine Fütterung mit Milch angewiesen. Erst dann kann eine kontinuierliche und langsame Entwöhnung erfolgen.

Kälber werden aber bereits im Alter von nur wenigen Tagen über weite Strecken transportiert. In diesem Alter sind sie noch komplett von Milch abhängig, ihre Saugmotivation ist besonders hoch. Vor Kurzem erst von der Mutter entrissen, rufen sie ununterbrochen nach ihr. Die Umgebung am Transporter ist besonders reizarm. Saugmöglichkeiten gibt es keine.

Besonders besorgniserregend ist, dass Kälber auf Transportern faktisch nicht mit Nahrung versorgt werden können. Die automatischen Tränkevorrichtungen sind dafür gänzlich ungeeignet:

  • Kälbern ist es physiologisch nicht möglich die Metallvorrichtungen zu bedienen, denn sie können nur saugen.
  • Kälber brauchen warme Milch. Diese kann unmöglich über die Tränksysteme bereitgestellt werden.
  • Selbst wenn spezielle Saugvorrichtungen installiert würden, blieben vollautomatische Systeme für Kälber ungeeignet. Denn jedes Kalb muss individuell gefüttert werden, weil es sonst Gefahr läuft durch den hohen Saugtrieb viel zu viel zu trinken und das Verdauungssystem zu überlasten.

Hunger, Angst und Stress überfordern das schwache Immunsystem der Kälber. Viele sterben am Transporter. Fast alle brauchen nach ihrer Ankunft eine Antibiotika-Behandlung, um die Folgen der Torturen zu überstehen.

Doch nicht nur Ferntransporte sind problematisch. Bereits Transporte, die eine Dauer von 4 Stunden überschreiten, versetzen die Kälber in extreme Stresssituationen. Natürlicherweise saugen Kälber alle 1-4 Stunden an der Mutter. Nach vier Stunden ist das Maximum ihres Saugtriebs erreicht. Jede weitere Stunde, die sie ohne Saugmöglichkeit auskommen müssen, ist eine Qual. Laut EU-Verordnung dürfen 14 Tage alte Kälber aber schon bis zu 9 Stunden am Stück transportiert werden!

Fakt ist: Kälbertransporte sind Tierquälerei und müssen daher umgehend verboten werden!

Quellen:
Bergmann, M. (2005): Einfluss des Tränkeverfahrens auf die Kälberentwicklung. (Zugriff: 2016-11-25)
Brummer, S. (2004): Untersuchungen zur Reduzierung des gegenseitigen Besaugens bei Kälbern in Gruppenhaltung mit Tränkeabrufautomaten. (Zugriff: 2016-11-25)
Eyes on Animals (2015): Industry-tips – Cattle transport. (Zugriff: 2016-11-25)

Sonderproblemstellung der Langstreckentransporte von nicht entwöhnten Kälbern und Lämmern

Bereits im Dezember des Jahres 2009 schickte die Europäische Kommission einen Brief (deutsche Version) aus, in dem sie auf die bestehende Problematik von Langstreckentransporten von nicht entwöhnten Kälbern und Lämmern aufmerksam machte. Demnach ist die derzeitige Versorgung während des Transportes nicht als ausreichend anzusehen. Kälber in diesem Alter benötigen warme Milch oder gemäß der EU-Kommission Elektrolytlösungen. Es gibt jedoch derzeit, wie bereits ausgeführt wurde, keine technische Umsetzungsmöglichkeit die diesen Bedürfnissen der Kälber und Lämmer gerecht werden würde. Laut EU-Kommission wäre diese im Moment lediglich gegeben, wenn die Tiere mittels Kübeln mit flexiblen Gesäugen gefüttert werden würden, Metallnippel alleine sind nicht ausreichend. Zudem sollten keine Transporte bei unter 0° Celsius erfolgen.

Reagiert hat darauf so weit uns bekannt lediglich die Niederlande. Dort ist seit 21. 12. 2015 der Import oder Export von Kälbern bis zu einem Alter von 2 Monaten zu Destinationen, die mehr als 8 Stunden Transportdauer entfernt sind untersagt. Begründet wird dies von der Niederländischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (NVWA) damit, dass im Moment keine den Bedürfnissen der Kälber entsprechenden Trinkeinrichtungen gibt. Die NVWA kündigte weiters an die Kontrollen (nicht authorisierte Google Übersetzung des in niederländisch verfassten E-Mail-Abschnitts) von solchen Kälbertransporten mit dem 1. Jänner 2017 zu verschärfen. Sie beruft sich dabei ebenfalls unter anderem auch auf den Brief der EU-Kommission.

Da es im Moment also keine zufriedenstellende Lösung gibt, um den Anforderungen von Anhang I, Kapitel V, 1.4 VO (EG) 01/2005 gerecht zu werden, kann festgehalten werden, dass der Langstreckentransport von nicht entwöhnten Kälbern und Lämmern im Moment defakto nicht erlaubt ist. Wir fordern daher auch die österreichische Bundesregierung auf sich endlich an die Tiertranportverordnung VO (EG) 01/2005 zu halten, da dem Staat Österreich ansonsten ein Vertragsverletzungsverfahren und damit einhergehend gegebenfalls die Zahlung eines Pauschalbetrages sowie von Zwangsgeldern droht.

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