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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.02.2014)

Wien, am 26.02.2014

VGT vergleicht schriftliches Urteil gegen Schlägerpolizist mit Polizei-Presseaussendung

In damaliger Aussendung der Sicherheitsdirektion und im Verfassungsschutzbericht wurde Gewalttat des Polizisten zur Straftat der „militanten Tierrechtsszene“

Nun ist das schriftliche Urteil gegen den Schlägerpolizisten öffentlich.

Er hatte Anfang Dezember 2011 den stellvertretenden VGT-Obmann unprovoziert schwer zusammengeschlagen und wurde dafür wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Amtsmissbrauch und anderen Straftaten verurteilt. Aus der Urteilsbegründung geht zweifelsfrei hervor, dass der Tierschützer die Polizei gerufen hatte, weil im Zuge einer Treibjagd gesetzwidrig nah an Wohnhäusern geschossen wurde. Doch die beiden Polizisten, die den Jagdleiter kannten, sahen ihre Aufgabe darin, die Tierschützer zu verscheuchen. Da diese auf ihren Rechten bestanden, schlug einer der Polizisten einen der Tierschützer kurzerhand zusammen!

Die steirische Sicherheitsdirektion verfasste dazu noch am Abend des Vorfalls eine Presseaussendung genau gegenteiligen Inhalts, siehe das Originaldokument. Darin steht, dass die Polizei die Tierschützer zu einer Verhaltensänderung aufgefordert hätte, „worauf ein Aktivist gewalttätig wurde und einem Polizeibeamten der PI Laßnitzhöhe einen Schlag gegen den Oberkörper- bzw. Gesichtsbereich versetzte“. Im Verfassungsschutzbericht für dieses Jahr ist der Vorfall ebenfalls als Straftat der „militanten Tierrechtsszene“ angeführt und muss als Begründung dafür herhalten, dass sich angeblich die Aktivitäten dieser Szene zunehmend „zu Konfrontationen mit der Exekutive“ verlagern würden.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Das muss man sich einmal vorstellen, wie man sich fühlt, wenn man gerade Opfer der brutalen Gewalt der Exekutive wurde und daraufhin in den Medien die Propagandalüge lesen muss, man wäre selbst gewalttätig gewesen! Ähnlich ging es mir seinerzeit bei der ungerechtfertigten U-Haft im Tierschutzprozess und ähnlich wird es jenen Angeklagten gehen, die in vielleicht 2 Monaten bei der Neuauflage dieses Verfahrens in Wr. Neustadt vor Gericht stehen. Ich denke daraus ist zu lernen, dass Presseaussendungen der Polizei, zumindest was Tierschutzaktionen betrifft, mit einer Prise Salz zu nehmen sind. Da gibt es zweifellos einen politischen Auftrag zu kriminalisieren, der demokratiegefährdende Ausmaße angenommen hat!“

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